Vorlage - VO/11/7162/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2015;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

- A   9 -

 

Sachverhalt:

 

 

1.               Grundsätze und Ziele

 

 

1.1              Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

 

1.2              Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2011 bis 2015.

 

 

1.3              Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2012 ist die am 16.12.2010 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2010 - 2014 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

 

1.4              Orientierungsdaten

 

Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes sollen gem. § 24 Abs. 3 KommHV - Kameralistik - die vom Bayer. Staatsministerium des Innern (BayStMdI) im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen bekanntgegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden. Bisher wurden nur die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2011 im Internet veröffentlicht.

 

Verwendung fanden insbesondere auch die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung vom 02. bis 04. November 2011 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst. Dabei untersuchte er einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2016.

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen, v. a. bei der Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen, vervollständigt.

 

 

2.1              Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2011 bis 2015 der Kommunalen

              Körperschaften

 

Das Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Staatsregierung über den Finanzausgleich hat am 16.11.2011 statt gefunden. Die Ergebnisse bringen für die Stadt keine gravierenden Änderungen.

 

 

2.1.1              3. Sitzung des Stabilitätsrates am 23. Mai 2011:

 

In seiner 3. Sitzung bewertete der Stabilitätsrat die wirtschaftliche Lage folgendermaßen:

 

Der aufgrund der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise vor zwei Jahren ausgelöste stärkste gesamtwirtschaftliche  Einbruch seit Bestehen der Bundesrepublik werde vermutlich schneller als erwartet überwunden werden. Dennoch sah er infolge sehr hoher Rohstoff- und Energiepreise, der noch nicht überstandenen Vertrauens- und Schuldenkrise sowie fragiler internationaler Finanzmärkte erhebliche Risiken. Eine solide Finanz- und Haushaltspolitik sei weiterhin unbedingt erforderlich.

Der Stabilitätsrat bekräftigte, dass der Bund und die Länder ihre Konsolidierungsanstrengungen gerade im Umfeld der erfreulichen konjunkturellen Lage und der prognostizierten positiven Entwicklung der Steuereinnahmen, aber auch vor dem Hintergrund der bestehenden weltwirtschaftlichen Risiken, fortsetzen und verstärken müssten.

Ein vordringlich es Ziel sei es, die Vorgaben des Grundgesetzes zur Schuldenbegrenzung einzuhalten. Aktuell sich ergebende Haushaltsentlastungen dürften nicht zu einer Lockerung der Ausgabendisziplin und zu einem Nachlassen bei der Sicherung der staatlichen Einnahmenbasis verführen.

 

 

Quelle:

Pressemitteilung des Stabilitätsrates vom 23.05.2011

 

 

2.1.2              Jahresgutachten 2011/2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:

 

Das Jahresgutachten 2011/2012 ist am 09.11.2011 vorgestellt worden.

 

Der Sachverständigenrat sieht die europäische Wirtschaftspolitik vor schicksalhaften Herausforderungen. So habe sich im Euro-Raum die zunächst auf Griechenland begrenzte Schuldenkrise immer weiter ausgebreitet und sich zu einer Vertrauenskrise entwickelt. Diese habe bislang fünf Mitgliedsländer des Euro-Raums (Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien) erfasst, auf die ein Drittel der Wirtschaftsleistung dieses Währungsraums entfallen. Nunmehr befinde sich die Währungsunion in einem Teufelskreis aus Staatsschulden- und Bankenkrise.

 

Vor diesem Hintergrund habe sich die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland im Jahr 2011 weiterhin als ungewöhnlich robust erwiesen. Die Zunahme des Bruttoinlandsprodukts werde sich im Jahr 2011 voraussichtlich auf 3,0 v. H belaufen, sich allerdings im Jahr 2012 auf 0,9 v. H merklich abschwächen. Als besonders erfreulich registrierten die Sachverständigen die Entwicklung des Arbeitsmarkts. So habe im Jahr 2011 die jahresdurchschnittliche Anzahl der registriert Arbeitslosen knapp 3,0 Millionen Personen betragen und damit den niedrigsten Stand seit einer Dekade erreicht. Der Sachverständigenrat rechnet damit, dass sich Rückgang im Jahr 2012 auf dann 2,9 Millionen Personen fortsetzen wird.

 

Allerdings seien die Prognosen mit beträchtlichen Risiken behaftet, die nur schwer zu quantifizieren seien. Und wegen der ungelösten Staatsschuldenproblematik im Euro-Raum seien die Unwägbarkeiten im Jahr 2012 besonders groß.

 

Bei der Bewältigung der Euro-Krise sei Deutschland eine besondere Verantwortung zugewachsen. Die deutsche Wirtschaftspolitik müsse in Europa der Motor für zukunftsweisende Strategien sein.

 

„Um die Staatsverschuldung durch die neue Schuldenregel effektiv einzugrenzen, sind Konkretisierungen und Korrekturen erforderlich“, mahnten die Sachverständigen an. Eine eindeutige Klarstellung durch den Gesetzgeber fordern sie bezüglich der Frage, der Zuordnung der Kommunen zu den Ländern. Hier bestehen in den einzelnen Ländern mehr oder weniger starke Unsicherheiten. Ab dem Jahr 2020 müssen auch die Länder (der Bund ab 2016) grundsätzlich ausgeglichene Haushalte aufstellen.

 

 

Quellen:

Jahresgutachten 2011/2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und

Pressemitteilung dazu;

beide veröffentlicht am 09.11.2011

 

 

2.2              Regensburger Finanzplanung im Vergleich zu den Rahmenbedingungen

 

 

Beim Vergleich der Veranschlagungen der Jahre 2012 mit 2014 der Finanzplanung 2011- 2015 mit der für die Jahre 2010 – 2014 zeigen sich beim Einkommensteueranteil Mehreinnahmen von 5,1 Mio. € und bei der Gewerbesteuer (brutto) von 182 (!) Mio. €. Dadurch verbessert sich einerseits die finanzielle Situation der Stadt erheblich, andererseits steigt die Abhängigkeit von der Gewerbesteuer enorm an. Mögliche Verschlechterungen würden dann auch bei der Fortschreibung der Finanzplanung deutliche Reaktionen erfordern.

 

 

Mit den Mehreinnahmen wird in noch stärkerem Maß als durch den vorhergegangenen Finanzplan versucht, die Infrastruktur weiterhin zu verbessern. Das Investitionsprogramm wird um 91,0 Mio. € (+26,2 %) auf 438, 4 Mio. € erhöht. Um dieses Rekordvolumen umsetzen zu können, ist eine zeitweise Personalaufstockung erforderlich.

 

Zur Finanzierung des Investitionsprogrammes werden Rücklagen i. H. v. 38,1 Mio. € eingesetzt.

 

Gegenüber dem bisherigen Finanzplan kann nicht nur der Anstieg der Schulden begrenzt werden, sondern es können darüber hinaus auch noch Kredite getilgt werden. Dadurch werden die Belastungen durch den Schuldendienst verringert. Dies erleichtert, auch in Zukunft die dauernde Leistungsfähigkeit zu erhalten und die im Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse einhalten zu können. Der Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2002 und 2003, der die Schulden in dieser kurzen Zeit um 72 Mio. € ansteigen ließ, zeigt aber auch auf, wie rasch sich die Situation negativ ändern kann.

 

 

3.               Erläuterung der Eckwerte

 

Die beigefügte Tabelle (Anlage I) weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2012

2013

2014

2015

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalte *)

    11,8

   -1,0

    5,2

   0,2

Vermögenshaushalte **)

- 17,6

- 19,5

    9,4

-19,2

 

 

 

 

 

Gesamthaushalte

   13,6

  - 6,9

    6,3

- 5,3

 

*)              Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische

              Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten, Zinsen für innere Darlehen,

              Zuführungen zum Vermögenshaushalt.

**)              Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

 

Das Wirtschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 

3.1              Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

 

3.1.1              HGr. 0 = Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

 

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2003)

 

 

2012

2013

2014

2015

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen 

  2,0

  1,9

  1,9

  1,9

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

  2,0

  1,9

  1,9

  1,9

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

25,5

26,0

26,5

27,0

 

Im Haushaltsjahr 2012 sind 25,5 Mio. € eingeplant. Für die Jahre 2013 bis 2015 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Nov. 2011 zugrunde gelegt.

 

 

Gewerbesteuer  (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2012

2013

2014

2015

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

5,9

    3,9

4,0

4,0

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung                (wegen der Rundung auf volle Mio. € weicht die tatsächliche Änderung ab)

80,5

[ggü. Ansatz 2011]

 

- 25,0

[ggü. Ansatz 2012]

 

4,0

4,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

240

   180

187

194

 

Gegenüber dem Ansatz der Gewerbesteuer im Haushaltsplan 2011 mit 133,0 Mio. € liegt der Ansatz für 2012 (240 Mio. €) um 80,5 % höher; dies ist ein Regensburger Spezifikum. Der Arbeitskreis (AK) Steuerschätzung hat für 2012 im November bundesweit einen Anstieg um 5,9 % prognostiziert. Für die Ansatzbildung 2012 ist das Aufkommen 2011 um Sonderfälle bereinigt worden und eine in 2012 erwartete Nachzahlung einbezogen worden. Für die Veranschlagung in 2013 wird diese Nachzahlung abgezogen und der Ansatz unter Berücksichtigung regionaler Einflüsse und der Steuerschätzung gebildet. Für 2014 und 2015 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Nov. 2011 ohne örtliche Sondereffekte zugrunde gelegt. (Aufgrund der Rundung auf volle Mio. € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

 

 

Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2012

2013

2014

2015

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

  5,2

  6,7

  5,9

  5,6

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

  5,2 (ggü. zugrunde gelegter Basis)

[8,0 ggü. Ansatz 2011]

 

  6,7

  5,9

  5,6

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

59,3

63,3

67,0

70,8

 

Die Einkommensteuer wird 2012 mit 59,3 Mio. € um 4,4 Mio. € bzw. 8,0 % höher als 2011 (54,9 Mio. €) veranschlagt. Basis für die Ansatzbildung 2012 ist das bereits feststehende Rechnungsergebnis 2011 mit 56,39 Mio. €. Nach der Prognose vom Nov. 2011 ist für 2012 ein Anstieg um 5,2 % zu erwarten.

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

2012

2013

2014

2015

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

   3,2

  2,8

  3,0

  3,0

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

  7,3

(ggü. zugrunde gelegtem RE)

[12,4 ggü. Ansatz 2011]

 

  2,8

  3,0

  6,9

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

11,82

12,15

12,50

13,40

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2012 mit 11,75 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2011 i. H. v. 10,52 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 11,7 %. Als Basis für eine Steigerung um 3,2 % dient jedoch das Rechnungsergebnis 2011, das 11,01 Mio. € betragen wird. In den Jahren 2012 und 2015 erfolgt teilweise die schrittweise Umstellung des Verteilungsschlüssels. Es werden deshalb zusätzliche Verbesserungen zu den Prognosen des Arbeitskreises um 4,1 bzw. 3,9 % erwartet.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

2012

2013

2014

2015

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

- 100,0

+ 100,0

- 100,0

+/- 0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

      0,0

      4,4

     0,0

     0,0

 

Die Orientierungsdaten geben keine Anhaltspunkte für die örtlichen Ansätze. Diese werden gebildet aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichs und damit im Wesentlichen durch Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahlen und der Ausgangsmesszahlen (Bedarfsansatz), die vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, was zu Unwägbarkeiten bei der Ansatzbildung führt.

 

Das Rechnungsergebnis 2011 wird 18,35 Mio. € betragen.

 

In 2012 sind die Schlüsselzuweisungen erstmals mit 0 € eingeplant. Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen in 2010 wird vermutet, dass die Steuerkraft der Stadt so hoch ist, dass sie abundant ist.

 

In 2013 wird mit 4,4 Mio. € kalkuliert (Bezugsjahr 2011!). In den folgenden Jahren werden wegen des prognostizierten hohen Steueraufkommens ab 2012 keine Schlüsselzuweisungen erwartet.

 

 

Familienleistungsausgleich

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, an die Kommunen weiter.

 

 

2012

2013

2014

2015

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

   3,2

  2,8

  3,0

  3,0

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

3,2

(ggü. zugrunde gelegtem RE)

[-5,1 ggü. Ansatz 2011]

 

  2,8

  3,0

  3,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

5,21

5,36

5,52

5,68

 

Der Gemeindeanteil im Rahmen des Familienleistungsausgleiches an der Umsatzsteuer wird 2012 mit 5,21 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2011 i. H. v. 5,49 Mio. € bedeutet dies einen Rückgang um 5,1 %. Allerdings wird das Rechnungsergebnis 2011 nur 5,05 Mio. € betragen. Vom AK Steuerschätzung Nov. 2011 wird für 2012 eine Steigerung um 3,2 % prognostiziert.

 

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2012

2013

2014

2015

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

  0,0

  - 14,3

  0,0

  0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  7,0

6,0

6,0

6,0

 

Die Stadt erhält 8/21 des örtlichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer, die 3,5 % des Kaufpreises beträgt, somit 1,33 % des Kaufpreises.

 

Angesichts der umfangreichen Immobilienkäufe werden in den Jahren 2011 und 2012 jeweils  7,0 Mio. € veranschlagt. Ab 2013 wird mit einem moderaten Abflauen der Grundstückskäufe gerechnet und deshalb werden jeweils 6,0 Mio. € eingeplant.

 

 


3.1.2              HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmen dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2012 durch Einzelberechnung ermittelt. Für 2012 steigen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Mio. € (3,6 %) auf nunmehr 191,3 Mio. €. Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2011 sind:

Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsgeminderte steigt um 2,4 Mio. €, die Inneren Verrechnungen steigen um 1,4 Mio. €, die Gastschulbeiträge um 0,65 Mio. €, die Förderung der Kindertageseinrichtungen durch den Freistaat Bayern jeweils um 0,5 Mio. €. Minderungen treten ein bei den Ersätzen des Jobcenters Stadt Regensburg für das dortige Personal der Stadt Regensburg (- 0,7 Mio. €) und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende (- 0,6 Mio. €).

 

 

Für die Planungsjahre 2013 - 2015 wurden die Ansätze durch globale Hochrechnung mit 0,5 % ermittelt, was erfahrungsgemäß ein hinreichendes und zulässiges Verfahren für die Finanzplanung ist. Abweichend davon wurden ab 2013 entsprechend der Planung der korrespondierenden Ausgaben die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um jeweils ca. 1,8 %, die Lehrpersonalzuschüsse entsprechend der Personalausgaben um jeweils 2,0 % sowie für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende um jeweils 2,0 % gesteigert. Bei der Leistungsbeteiligung ergeben sich in der Finanzplanung Änderungen durch unterschiedliche Beteiligungsquoten. Für die Jahre 2011 mit 2013 wurde sie auf 35,8 v. H. der Ausgaben festgelegt. Ab 2014 wird sie um 2,8 Punkte gesenkt (Anteil für Hortkinder und Schulsozialarbeit). In der Quote von 35,8 Punkten sind 5,4 Punkte für Erstattungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgesehen. Diese werden für die Zeit ab 2014 neu geregelt. In der Finanzplanung wurde unterstellt, dass es zu keinen wesentlichen Änderungen kommt. Gegenüber der Finanzplanung 2010 – 2014 liegen die Einnahmen in den Jahren 2012 bis 2014 jährlich um 1,7 bis 2,2 Mio. € höher. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsgeminderte beträgt 2011 15 v. H., für 2012 wurde sie auf 45 v. H. festgesetzt. 2013 soll sie auf 75 v. H. und ab 2014 auf 100 v. H. angehoben werden. Dazu ist jedoch noch ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren erforderlich, weil aufgrund des Überschreitens eines hälftigen Anteils der Bundesmittel nach Artikel 104 a Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes Bundesauftragsverwaltung eintritt. Gegenüber der Finanzplanung 2010 – 2014 bringt die Neuregelung in den Jahren 2012 bis 2014 jährlich Mehreinnahmen von 2,2 bis 7,2 Mio. €.

 

 

Die Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen wurden individuell ermittelt. Ebenso wurden die Einnahmen des staatlichen Anteiles an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz für Kindergärten, Krabbelstuben und Kinderhorte entsprechend der geplanten zusätzlichen Einrichtungen ermittelt.

 

 

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2013 bis 2015 um 1,0 bis 3,2 %.

 

 

3.1.3              HGr. 2 = Sonstige Finanzeinnahmen

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind insgesamt rd. 40,4 Mio. € veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2011 einen Zuwachs von 2,1 Mio. € bedeutet (5,6 %). Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so steigen die sonstigen Finanzeinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Mio. € bzw. 5,4 %. Aufgrund aktueller Erwkenntnisse werden für die Verzinsung von Steuernachforderungen in 2012   2,5 Mio. € und damit 1,5 Mio. € mehr als in allen anderen Jahren eingeplant. Daneben ergeben sich Schwankungen bei den Zinseinnahmen aus der Anlage der allgemeinen Rücklage. Dieser werden in den Jahren 2012 und 2015 Mittel zugeführt, und in den Jahren 2013 und 2014 entnommen.

 

Die Ansätze für 2012 wurden durch Einzelberechnung gebildet. Für die Jahre 2013 bis 2015 wurden die Zinseinnahmen (Gr. 20), die Konzessionsabgabe (Gr. 22), die Schuldendienstbeihilfen (Gr. 23), die kalkulatorischen Kosten (Gr. 27) und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) ermittelt. Die Ansätze der übrigen Gruppen wurden pauschal hochgerechnet, wobei die Steigerungsraten entsprechend den korrespondierenden Ausgabegruppen verwendet wurden. Somit wurden in den Jahren 2013 bis 2015 bei den Gr. 24 und 25 die Erstattungen für Sozialhilfeleistungen mit jeweils 2,0 % und für Jugendhilfeleistungen mit jeweils 5,0 % mehr veranschlagt.

 

 

3.2              Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

 

3.2.1              Gr. 31 = Entnahme aus der Rücklage

 

Die allgemeine Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen: fiduziarische Stiftungen, Parkhäuser, -plätze, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung, Budgetrücklagen) wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 einen Stand von 67,2 Mio. € aufweisen. In den Jahren 2012 bis 2015 werden per Saldo 38,05 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen verwendet.

 



Die Mindestrücklage wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes überschritten. Die übersteigenden Beträge sind zur Abdeckung eventueller Risiken, u. a. bei den Steuereinnahmen und den Erstattungen für die Grundsicherung, vorgesehen.

 

 

3.2.2              Gr. 34  =              Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze erhöhen sich im Haushaltsjahr 2012 gegenüber 2011 um 3,5 Mio. € auf 18,9 Mio. € (einschl. interner Verrechnungen i.H.v. 10,1 Mio. €).

 

Die Einnahmen in den Jahren 2013 mit 2015 bewegen sich zwischen 11,6 Mio. € und 13,9 Mio. € (teilweise einschl. interner Verrechnungen).

 

In den Jahren 2011/2012 erfolgt im Gebiet der „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting“ insbesondere die Veräußerung der restlichen Flächen im „Baugebiet ‚Burgweinting – Nordwest’ - WOHNEN III“ und von Arealen in den „Gewerbe- und Industriegebieten ‚Burgweinting – Süd bzw. – Ost’“; in den folgenden Jahren ist ab 2012/2013 die Veräußerung von weiteren Parzellen in den „Gewerbe- und Industriegebieten ‚Burgweinting – Süd / Ost’“ und der noch verbleibenden Rest-Flächen in den „Wohnbaugebieten ‚Burgweinting – Südwest / Mitte / Nordwest’“ beabsichtigt.

 

Zusätzlich ist in den Jahren 2011 und 2012 die Veräußerung von weiteren Einzelobjekten vorgesehen.

 

Ab dem Jahr 2013/2014 (bzw. ab dem Jahr 2012/2013 mit internen Verrechnungen) ist die Veräußerung von ersten Flächen auf dem Areal der ehem. Nibelungenkaserne und auf dem Gebiet ‚Burgweinting Nordwest’ (außerhalb der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting) beabsichtigt.

 

Bereinigt um interne Verbuchungen beläuft sich der Durchschnitt der Jahre 2011 mit 2015 auf 12,0 Mio. €. Dieser bleibt unter dem langjährigen Durchschnitt der Jahre 1992 bis 2010 mit 13,1 Mio. €.

 

 

3.2.3              Gr. 35  =              Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2012 erreicht mit 4,2 Mio. € im Gegensatz zu 2011 mit 4,7 Mio. € einen niedrigeren Wert.

 

Ab 2013 wird mit Beiträgen zwischen 6,5 Mio. € und 7,9 Mio. € kalkuliert.

 

Ab dem Jahr 2013/2014 sind Beiträge für die Erschließung des „Areals der ehem. Nibelungenkaserne‘“ und des „Gebiets ‚Burgweinting Nordwest’ (außerhalb der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting)“ berücksichtigt.

 

Die Ansätze für Erschließungs-, Straßenausbau- und Folgekostenbeiträge basieren jeweils auf den vorgesehenen Straßenbau- bzw. Kanalbauprogrammen.

 

 

3.2.4              Gr. 36  =              Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms.

Bei der Ansatzbildung wurde i.d.R. eine optimal erreichbare Zuschusshöhe unterstellt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die prozentualen Anteile der Zuweisungen an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2011

2012

2013

2014

2015

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. €)

26,0

26,5

22,8

18,7

20,7

Finanzierungsquote

(in %)

27,4

21,9

19,4

16,6

19,0

 

Der Rückgang der Finanzierungsquoten ab dem Jahr 2012 ist zum einen durch die allgemeine ‚Ausweitung‘ insbesondere der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms ab dem Jahr 2012 (d.h. Investitionsvolumen in 2012-2015 jährlich Ø + ~ 20 Mio. € gegenüber 2011) durch Vorhaben mit i.d.R. durchschnittlich niedrigeren Fördersätzen (jedoch teilweise Finanzierung über Grundstücksveräußerungserlöse (Gr. 340) und/oder Beiträge (Gr. 35)) sowie zum anderen durch das ‚Auslaufen‘ von Vorhaben mit relativ hohen Zuschussquoten bis zu den Jahren 2013 bzw. 2014 bedingt. Der leichte Wiederanstieg in 2015 ist durch die Gewährung der ersten Zuschussrate für die Berufliche Oberschule bedingt.

 

Dies sind insbesondere die Maßnahmen im Rahmen des ‚Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung’, des ‚Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten I und II’ und des ‚Konjunkturpakets II’ sowie das Projekt „Neubau der Ostumgehung“, die – zeitlich befristet, insbesondere auf die Jahre 2009/2010 bis 2013/2014 - mit überdurchschnittlichen Zuschusssätzen (durchschnittlich rd. 70 %) finanziert werden.

 

 

3.2.5              Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

Lediglich in 2011 sind Kreditaufnahmen i. H. v. 23,0 Mio. € vorgesehen. Davon sind 8,9 Mio. € für Umschuldungen und 14,1 Mio. € für Neuaufnahmen. Zusammen mit Tilgungen i. H. v. 61,1 Mio. € ergibt sich ein Schuldenabbau von 38,1 Mio. €.

 

Ab 2012 sind keine Kreditaufnahmen erforderlich.

 

 

3.3                            Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

 

3.3.1              HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

 

 

Anteil am Verwaltungs-

 

Absolut

relativ

haushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2011

   145,20 *)

2,63

1,85

29,6

2012

151,65

6,45

4,44

25,6

2013

155,70

4,05

2,67

28,5

2014

159,60

3,90

2,50

28,7

2015

163,60

4,00

2,51

28,6

 

*)  Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

Die Personalkosten im Jahr 2012 erhöhen sich damit gegenüber der Veranschlagung 2011 um 6,45 Mio. € oder 4,44 %.

 

Der Stellenplan 2012 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 13,4 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2011 vor.

 

Für die Jahre 2013 ff wird jeweils von einer Steigerung um 2,5 v. H. ausgegangen. Wegen der angedachten, unterjährigen Schaffung von Stellen zur Bewältigung des umfangreichen Investitionsprogrammes 2011 – 2015 fällt die Steigerungsrate in 2013 etwas höher aus.

 

 

 

 

 

3.3.2              HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Jahr 2012 steigt der Sachaufwand um insgesamt 3,1 Mio. € bzw. 1,8 % auf 176,5 Mio. €.

 

Für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen und des sonstigen unbeweglichen Vermögens werden mit 11,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Mio. € (8,0 %) mehr eingeplant. Bei der Abwasserabgabe ergibt sich eine Erhöhung um 0,8 Mio. €, weil in 2011 die Rückerstattung als negativer Ausgabeansatz veranschlagt war. Die Inneren Verrechnungen nehmen um 1,4 Mio. € zu, wobei bei den Einnahmen entsprechende Erhöhungen gegenüber stehen. Um 1,6 Mio. € kann wegen rückläufiger Fallzahlen die sog. aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II, insbesondere die Kosten der Unterkunft) niedriger eingeplant werden.

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2012 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch globale Hochrechnung gebildet. Ab 2013 sollen sie jeweils nur um 1,0 % ansteigen. Da die Inneren Verrechnungen von Sach- und Personalkosten abhängen, steigen sie ab dem Jahr 2013 um ca. 1,8 %. Die Kosten der Unterkunft werden entsprechend der Planung der Sozialhilfeausgaben mit jährlichen Erhöhungen von 2,0 % veranschlagt. Individuell ermittelt sind die kalkulatorischen Ausgaben sowie die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtungen.

 

Für die Jahre 2013 bis 2015 schwankt die Steigerungsrate zwischen 1,2 und 1,6 v. H.. Die um 0,4 Punkte höhere Steigerung in 2014 gegenüber 2013 wird im Wesentlichen verursacht durch die Abwasserabgabe. Während in 2012 keine und in 2013 nur eine geringe (30.000 €) zu leisten sein wird, wird für die Jahre 2014 und 2015 mit jeweils 0,71 Mio. € gerechnet.

 

 

3.3.3              HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ansätze dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2012 durch Einzelberechnung ermittelt und für die Folgejahre weitgehend durch globale Hochrechnung. Gegenüber 2011 erhöht sich im Jahr 2012 der Gesamtbetrag um 4,0 Mio. € auf 59,75 Mio. €.

Bei Gruppe 70 nehmen die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger Träger um 1,0 Mio. € zu. Die Krankenhausumlage wird um 0,6 Mio. € höher erwartet. Die Ansätze für Sozial- und Jugendhilfe (Gr. 73 – 79) nehmen um 1,54 Mio. € zu. Darin enthalten sind Ausgaben i. H. v. 0,67 Mio. € für das Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere 0,1 Mio. € wurden dafür bei HGr. 6 eingeplant. In den Jahren 2013 bis 2015 werden jährlich bei den beiden Hauptgruppen 1,18 bzw. 1,21 bzw. 1,23 Mio. € eingeplant.

 

Ab 2013 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 5,0 % fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 2,0 %.

 

 

3.3.4              HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckung für die Regensburg SeniorenStift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH, das Theater Regensburg und die Regensburger Badebetriebe sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt. Die Änderungsraten dieser Ausgabenhauptgruppe schwanken zwischen – 27,3 % (2013) und 76,2 % (2012). Diese beruhen darauf, dass in 2012 die allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt stark ansteigt und in 2013 wieder sinkt. In 2014 bedingt die höhere Bezirksumlage eine niedrigere Zuführung, was sich jedoch innerhalb der HGr. 8 saldiert.

 

 

Die Zinsausgaben sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und dem Schuldenstand. Angesichts des vorgesehenen Schuldenabbaus sinken die Zinsausgaben auf Basis der derzeitigen Kreditkonditionen wie folgt:

              2011:                9,1 Mio. €                                                                      2014:              6,4 Mio.

              2012:                8,1 Mio. €                                                                      2015:              6,0 Mio. €

              2013:                6,9 Mio. €

Durch den niedrigeren Schuldenstand wird alleine das Haushaltsjahr 2014 gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 6,3 Mio. € entlastet. 

 

Die tägliche Zinsbelastung sinkt von rund 25.000 € in 2011 auf rund 16.500 € in 2015.

 

 

Gewerbesteuerumlage

 

Die Umlage wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

 

Von folgenden Umlagesätzen ist nach der aktuellen Rechtslage auszugehen (Vervielfältiger für 2012: 69 v.H.):

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

 

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

„Normal“-Umlage

38

38

38

38

38

 

 

 

 

 

 

Erhöhung infolge

 

 

 

 

 

a) Gewerbekapitalsteuer-Abschaffung

6

6

6

6

6

b) Steuersenkungsgesetz

32

32

32

32

32

c) Fonds Deutsche Einheit

6

5

5

5

5

d) Solidarpakt (II)

29

29

29

29

29

 

 

 

 

 

 

Senkung infolge

 

 

 

 

 

Gewerbesteueränderungsgesetz

-38

-38

-38

-38

-38

Unternehmensteuerreformgesetz 2008

-3

-3

-3

-3

-3

 

 

 

 

 

 

Gesamt-Vervielfältiger

70

69

69

69

69

 

 

 

 

 

 

dazu notwendige Ausgabeansätze der Gewerbesteuerumlage ( in Mio. €)

18,76

(incl. Schlussrechnung für 2010)

38,97

29,22

30,36

31,50

 

 

Die Bezirksumlage (Gr. 83) wird mit 31,7 Mio. € um 8,56 Mio. € höher als im Vorjahr (23,14 Mio. €) eingestellt. Zum einen nimmt die Umlagekraft der Stadt um 27,8 % zu, zum anderen kann der Bezirk nach unseren Informationen um rd. 11 Mio. € weniger an Rücklagen einsetzen, weshalb er nach Einschätzung der Stadt den Umlagesatz auf 17,9 v. H. anheben muss (die Umlagekraft der gesamten Oberpfalz ist um 5,9 % gestiegen, die Verteilung Sozialhilfeausgleichsmittel für die Bezirke nach Art. 15 FAG ist noch nicht bekannt).

Die Bezirksumlage wird 2013 bis 2015 mit Beträgen von 30,9, 42,7 und 36,4 Mio. € veranschlagt. Der hohe Betrag in 2014  basiert auf den hohen Einnahmeerwartungen bei der Gewerbesteuer in 2012.

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt kann 2012 i. H. v. 108,3 Mio. € veranschlagt werden.

 

Die Mindestzuführung wird in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils um 46,2 Mio. € bis 102,5  Mio. € sehr deutlich überschritten. Die hohen Zuführungen ergeben sich durch die prognostizierten hohen Gewerbesteuereinnahmen. Diese sog. Freie Spitze wird nach folgender Rangfolge verwendet:

- Finanzierung der Investitionen,

- Tilgung von Krediten, soweit dies nach den Vertragsbindungen möglich ist, und

- Zuführung an allgemeine Rücklage.

 

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf die beigefügte Tabelle (Anlage I) verwiesen.

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

46,65

108,30

60,00

50,90

63,50

Mindestzuführung

  6,03

    5,80

5,01

4,69

  4,87

Freie Spitze

40,62

102,50

54,99

46,21

58,63

 

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2012  1.100.950 €. In den Jahren 2013 bis 2015 beträgt die Deckungsreserve zwischen 1.011.150 € und 1.104.650 €.

 

 

3.4                            HGr. 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

93, 94 - 96 = Vermögenserwerb, Baumaßnahmen

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2011 bis 2015 wird verwiesen.

 

 

97 = Tilgung von Krediten

 

Die Ausgaben dieser Gruppe entwickeln sich entsprechend den vorhandenen Tilgungsplänen. Aufgrund der erwarteten Einnahmesituation sollen keine neuen Darlehen aufgenommen werden und neben den ordentlichen Tilgungen Rückzahlungen von Darlehen vorgenommen werden, soweit dies nach den Vertragsbindungen möglich und wirtschaftlich ist.

 

Die ordentlichen Tilgungen sind regelmäßig durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Dies ist in allen Jahren möglich.

Der Anstieg der ordentlichen Tilgungen in 2015 beruht darauf, dass für ein Darlehen in diesem Jahr eine höhere Schlusszahlung zu leisten ist. Die ordentlichen Tilgungen bewegen sich in 2012 bis 2015 zwischen 5,80 und 4,69 Mio. €. Darüber hinaus sollen Tilgungen bei auslaufenden Verträgen durchgeführt werden, die pro Jahr zwischen 1,20 und 34,89 Mio. € ausmachen. Insgesamt ist in den Jahren 2012 mit 2015 ein Abbau des Schuldenstandes i. H. v. 97,29 Mio. € auf dann 124,1 Mio. € veranschlagt.

 

 

Auf die beigefügte Tabelle (Anlage II) darf verwiesen werden.

 


4.              Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

a) Die wirtschaftliche Lage in Deutschland hat sich seit Jahresmitte 2010 schneller als zunächst angenommen erholt. Nach neuesten Informationen wird das bisher höchste Volumen der Steuereinnahmen nicht erst 2013 sondern schon in 2011 erreicht werden. Derzeit verliert die Konjunktur etwas an Fahrt. Die Auswirkungen insgesamt in der Weltwirtschaft bestehenden Unsicherheit sind auch bei uns spürbar. Die weitere Entwicklung ist als verhalten einzuschätzen.

 

b) Bei der Gewerbesteuer wird in 2012 nach derzeit vorliegenden Informationen eine Nachzahlung erwartet, so dass mit 240 Mio. € gerechnet wird. In den Folgejahren wird mit einem Aufkommen von 180 bis 194 Mio. € gerechnet. Regensburg nimmt damit eine deutlich bessere Entwicklung als andere Städte. Die Ansätze der Brutto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer liegen in den Jahren 2012 mit 2014 nun um 182 Mio. € über denen der bisherigen Finanzplanung. Während die Gewerbesteuerumlage im gleichen Jahr abzuführen ist, kommt der weitere Finanzausgleich durch niedrigere Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschalen sowie höhere Bezirks- und Krankenhausumlagen etc. erst zwei Jahre danach zum Tragen. Für das Gewerbesteueraufkommen 2014 und 2015 treten diese Effekte erst außerhalb des derzeitigen Finanzplanungszeitraumes auf.

 

c) Der Einkommensteueranteil wird in 2011 mit 56,4 Mio. € um 1,5 Mio. € höher ausfallen als aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2011 im Nachtragshaushaltsplan 2011 eingeplant. Mit 59,3 Mio. € in 2012 wird das Tal nach der letzten Höchstmarke von 58,2 Mio. € in 2008 überwunden. Bis 2015 soll das Aufkommen auf 70,8 Mio. € steigen. In den Jahren 2012 bis 2014 ergibt sich gegenüber der bisherigen Finanzplanung eine Verbesserung um zusammen 5,1 Mio. €. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitsmarkt weiterhin stabil und robust ist.

 

d) Entlastet wird die Stadt durch die längst überfällige Aufstockung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsgeminderte. In den Jahren 2012 mit 2014 werden voraussichtlich 14,1 Mio. € mehr eingenommen. Allerdings muss für die Jahre ab 2013 erst noch eine verfassungsmäßige Regelung gefunden werden.

Die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende wurde für die Jahre 2011 mit 2013 um 12,8 Punkte und ab 2014 voraussichtlich um 10,0 Punkte angehoben. Davon sind 5,4 Punkte für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Somit verbleiben Verbesserungen in 2012 mit 2014 von jährlich 0,5 bis 1,1 Mio. €.

 

e) Die Personalkosten im Jahr 2012 erhöhen sich auf 151,7 Mio. € und damit gegenüber 2011 um 6,5 Mio. € oder 4,4 %. Zur Bewältigung des umfangreichen Investitionsprogrammes müssen weitere Stellen geschaffen werden, die jedoch bei Änderung der finanziellen Lage im Rahmen des Ausscheidens von älteren Mitarbeitern wieder reduziert werden sollen. Bis 2015 steigen die Ausgaben auf 163,6 Mio. €.

 

f) Die Ausgaben des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes belaufen sich im Haushaltsjahr 2012 auf 176,5 Mio. € und liegen um 3,1 Mio. € (1,8 %) über der Ausgabensumme des Vorjahres. Zur Substanzerhaltung werden die Ansätze für den Unterhalt von Grundstücken, baulichen Anlagen und sonstigem unbeweglichem Vermögen um 0,9 Mio. auf 11,8 Mio. € angehoben.

 

g) Die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger Träger nehmen in 2012 erneut um 1,0 Mio. € zu, wovon der Freistaat Bayern die Hälfte trägt. Bei den Ansätzen für die Sozialhilfe wird ab 2013 wie bisher ein jährlicher Anstieg um 2,0 % unterstellt, bei denen für die Jugendhilfe muss jedoch aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre nicht mehr mit einer jährlichen Zunahme um 3,0 % sondern um 5,0 % gerechnet werden. Die bisherige Erwartung, dass auf hohem Niveau eine Abflachung eintritt, wurde nicht erfüllt. Für das Bildungs- und Teilhabepaket werden in 2012 Ausgaben von 0,77 Mio. € eingestellt. Bis 2015 werden die Ansätze auf 1,24 Mio. € angehoben.

 

h) Die Zinsausgaben sinken von 8,1 Mio. € in 2012 auf 6,0 Mio. € in 2015 entsprechend des Schuldenabbaus. Zusammen mit der Reduzierung in den Jahren 2010 und 2011 sinkt die Belastung gegenüber der Finanzplanung 2010 – 2014 spürbar, z. B. in 2014 um 6,4 Mio. €. Die gute Einnahmesituation führt auch zu höheren Zahlungen an den Bezirk Oberpfalz. In 2012 muss die Stadt voraussichtlich mit 31,7 Mio. € erstmalig mehr als ein Fünftel der Bezirksumlage tragen. In den Jahren 2012 mit 2014 wird mit einer Mehrbelastung von 17,4 Mio. € kalkuliert. Ein Teil der Verbesserung bei der Gewerbesteuer kommt somit der gesamten Oberpfalz zu Gute.

 

i) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt in 2012 108,3 Mio. € und liegt ab  2013 zwischen 50,9 und 63,5 Mio. €.

 

j) Das Volumen des Investitionsprogramms 2011 – 2015 wird gegenüber dem vorhergehenden um 91,0 Mio. € (26,2 %) auf 438,4 Mio. € angehoben. Schwerpunkte sind Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie die Verbesserung des Verkehrsnetzes. Am stärksten steigen aber die Ansätze für Schulen, nämlich um 34,1 Mio. € auf 94,4 Mio. €.

 

j) Finanziert werden diese Investitionen mit 38,1 Mio. € aus der allgemeinen Rücklage. Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich. Die Soll-Verschuldung geht von Ende 2011 bis Ende 2015 um 97,29 Mio. € auf dann 124,1 Mio. € zurück.

 

k) Die Entwicklung bei der Gewerbesteuer ist äußerst positiv für die Stadt. Die Abhängigkeit von dieser Steuerart und die damit verbundenen Unwägbarkeiten, was das Aufkommen betrifft, sind entsprechend nochmals angestiegen. Deshalb sollte die derzeitige Situation genutzt werden, die Finanzen der Stadt auf noch solidere Grundlagen zu stellen.

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Finanzplan 2011  - 2015 mit den in Anlage I angegebenen Zahlen wird beschlossen.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2007 – 2011

 

Netto-Neuverschuldung 2007 – 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MiFriFi HH 2012 _Anlage I zum Beschluss (14 KB)    
Anlage 2 2 MiFriFi HH 2012 _Anlage II zum Beschluss (13 KB)