Sachverhalt:
1. Vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 29.09.2011 bis 07.11.2011 ein Antrag auf überplanmäßige Mittel aufgrund Nr. 4 des Beschlusses des Stadtrates vom 16.12.2010 für den
Vermögenshaushalt i. H. v. 2,0 Mio €
genehmigt worden, der gemäß § 3 Nr. 3 der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg wegen Überschreitung der Betragsgrenze von 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht wird.
2. Die beiliegende dringliche Anordnung nach Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung vom 04.11.2011 wird hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht.
Anlagen: 2
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt,
- von dem in Anlage 1 erläuterten saldoneutralen Mittelaustausch - und der in Anlage 2 beigefügten dringlichen Anordnung
Kenntnis zu nehmen.
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