Vorlage - VO/11/7177/65  

 
 
Betreff: Straßenbaumaßnahmen zur Erschließung des Wohnbaugebietes Holzgartenstraße - BBP 111
Bauabschnitt: Verlängerung der Paarstraße bis zur Holzgartenstraße
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
13.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

Anlage:              1 Lageplan (Straßen- und Kanalplanung) mit Straßenquerschnitt

 

 

Allgemeines:

 

Zur weiteren Erschließung des Baugebietes Holzgartenstraße BBP 111 soll der westliche Bereich der Paarstraße einschließlich dem öffentlichem Mischwasserkanal bis zur Einmündung in die Holzgartenstraße als öffentlich gewidmete Ortsstraße neu gebaut werden.

Da sich im westlichen Bereich der noch nicht ausgebauten Paarstraße erheblicher Bebauungsdruck abzeichnet, soll dieser Teil (Anschluss zur Holzgartenstraße)  ab dem Sommer 2012 realisiert werden.

 

Der Ausbau erfolgt grundsätzlich auf der Basis des seit 2000 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 111 Holzgartenstraße als öffentliche Verkehrsflächen (Ortsstraßen).

Abweichend vom Bebauungsplan werden gegenüber den Wohnquartieren Q 2.1 Q 2.2 anstelle der vorgesehenen 15 Senkrechtparkplätze in annähernd gleicher Anzahl Längsparkplätze gebaut. Dadurch kann die Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrer (ein- und ausparkende Fahrzeuge) erhöht werden.

 

 

Verlängerung der Paarstraße:

 

Der noch ausstehende Bereich der Paarstraße westlich des Quartiersplatzes soll bis zur Einmündung in die Holzgartenstraße (von KM 0+020.000 bis KM 0+290.000) auf einer Gesamtlänge von rd.270 m neu ausgebaut werden (s. Lageplan).

Die Gesamtbreite des Straßenraumes beträgt zwischen 15,00m und 30,00m.

Als Bauklasse der 6,00 m breiten Fahrbahn wurde gemäß RSTO 01 die Bauklasse IV festgesetzt. Beidseitig der Fahrbahn wird ein 2,00 m breiter Längsparkstreifen (Granitgroßsteinpflaster) und ein 2,00 m breiter Gehweg (Betonsteinpflaster 25/25cm) angelegt.

Auf der nördlichen Seite wird zwischen dem Gehweg und dem Parkstreifen abschnittsweise ein Grünanger mit einer variablen Breite (5,00 m 13,00 m) angeordnet.

Die Fahrbahnfläche wird asphaltiert und beidseits mit einer zweizeiligen Granitgroßsteinpflasterrinne und einem Granitbordstein B6 abgegrenzt.

Die Straße wird mit einer richtlinienkonformen Entwässerung und Beleuchtung gebaut.

Die bereits bestehenden Grundstückszufahrten werden angepasst.

Zunächst erfolgt in 2012 der Teilausbau.

 

Im Vorfeld des Straßenbaus wird der Mischwasserkanal in die Straßentrasse verlegt werden. Dabei handelt es sich um einen Steinzeug (Hochlast) Rohrkanal mit einem Durchmesser zwischen 300 und 600 mm. Die Gesamtlänge beträgt rd. 213,00 m. Im Bereich der öffentlichen Straßenfläche sollen 6 Regelschächte gebaut werden.

Um die neuen und bereits bestehenden Grundstücke anzuschließen, sind 5 Hausanschlüsse (rd. 55 m Stz DN 200) und 5 Kontrollschächte notwendig.

Die neu gebaute öffentliche Verkehrsfläche wird über 9 Straßenabläufe entwässert. Für die Anschlüsse an den Mischwasserkanal werden rund 20 m Zuleitungen (PP DN 150) benötigt.

 

 

Grundstücksbereitstellung, Kosten und Finanzierung:

 

r die Baumaßnahme erfolgt die Grundstücksbereitstellung im Umlegungsverfahren.

Die Baumaßnahme erfordert Kosten i.H.v. insgesamt 735.000 € (davon Teilausbau in 2012 etwa 425.000 €) für den Straßenbau und i.H.v. 260.000 €r den Kanalbau.

 

 

 

 

r den Ausbau fallen Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch an.

Die Erhebung dieser Beiträge soll vorrangig über Ablöseverträge erfolgen.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2011 bis 2015, insb. in 2012/2013, im UA 6306/05 (Straßenbau) und im UA 7022/02 (Kanalbau) berücksichtigt.

 

Voraussetzung für den Baubeginn ist allerdings, dass die Verträge über die Ablösung der Beiträge und Folgelasten von den betroffenen Anliegern unterschrieben und vom Stadtrat genehmigt sind. Außerdem müssen die Gebäude im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen abgerissen und die bestehenden Bodenaltlasten entfernt sein.

 

Der Abbruch der vorhandenen Altgebäude auf den Grundstücken FlstNr. 150/2 und 150/4 erfolgt durch den Alteigentümer vor Beginn der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen, ebenso die fachmännische Entsorgung der im Grundbesitz vorhandenen Bodenverunreinigungen, sowie die Beseitigung der Grundwasserverunreinigungen.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Neubau der Paarstraße (Restausbau bis zur Holzgartenstraße) einschließlich dem öffentlichem Mischwasserkanal im Baugebiet Holzgartenstraße – BBP 111 – ist auf der Grundlage des vorliegenden Berichtes und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LageplanMBPaarstraße08112011 (668 KB)