Sachverhalt:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 16.03.2011 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den o.g. Bereich beschlossen. Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen am 17.02.2011 zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 217 I, Rennplatz Nord, in der Fassung vom 17.02.2011 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 15.03. bis 15.04.2011.
Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Beiträge sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen am 27.09.2011 zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund dieser Entscheidung wurde der Bebauungsplan-Entwurf in der Fassung vom 17.02.2011 abgeändert. Da die wesentlichen Planungsziele und das städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes von diesen Änderungen und Ergänzungen unberührt blieb, wurde beschlossen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.
Die geänderten bzw. ergänzten Teile waren zur Verdeutlichung in der Planzeichnung, der Satzung und der Begründung in der Fassung vom 27.09.2011 markiert. Die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch erfolgte in der Zeit vom 25.10. bis 07.11.2011.
Während der erneuten öffentlichen Auslegung gingen keine Anregungen zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen ein.
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 217 I, Rennplatz Nord bestehend aus der Planzeichnung vom 27.09.2011 und dem Satzungstext vom 27.09.2011 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
2 Die Verwaltung wird beauftragt die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 217 I, zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 217, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Anlagen:
BP 217 I Satzungstext, BP 217 I Bebauungsplan, BP 217 I Begründung
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