Vorlage - VO/11/7207/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244, Chamer Straße Nord, Westlicher Teilbereich
- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/öffentl.Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
13.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 21.09.2010 den Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 21.09.2010, zur Kenntnis genommen und hierbei beschlossen, dass der bisherige Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 18.04.1994 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gesamten Bereich, Nr. 244, Chamer Straße Nord, weiterhin gelten und für den verkleinerten Geltungsbereich „westlicher Teilbereich“ das Verfahren nun weitergeführt werden soll. Der östliche Teilbereich bleibt einem späteren Verfahren vorbehalten. Der Bebauungsplan Nr. 244, Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich, wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 10.11.2010 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äerung vom 02.11.2010 bis 19.11.2010 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 17.05.2010 bis 25.06.2010 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Bebauungsplan-Entwurf gehört.

 

Folgende Beiträge bzw. Stellungnahmen gingen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ein:

 


 

Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit  gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Informationsveranstaltung) am 10.11.2010

 

 

Nr. 1 .:

 

Antragsteller:

Redebeitrag

 

Anregungen:

Im östlichen Bereich der Planung ist zur bestehenden Wohnbebauung hin eine Erschließungsstraße geplant. Hier befinden sich Bäume bzw. Gehölzstrukturen. Durch die Verlegung der Straße werden diese wohl beseitigt werden.

 

Kann man diese Gehölzstrukturen ggf. erhalten?

 

Wie sieht es hier beitragsrechtlich aus?

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die bestehende Zufahrt zu den Gebäuden Chamer Straße 201 usw. wird im Zuge der Umsetzung der geplanten Bebauung verlegt und senkrecht an die Chamer Straße angebunden.

Diese Straße ist als Wohnverkehrsstraße konzipiert. Ein Erhalt dieser Bäume usw. ist hier nur sehr eingeschränkt möglich. Im Zusammenhang mit der Umweltprüfung wird der Eingriff aber entsprechend ausgeglichen werden.

 

r sämtliche Straßen im Planungsgebiet müssen von den Eigentümern der Grundstücke Erschließungsbeiträge bezahlt werden. Außerdem ist die Chamer Straße noch nicht erstmalig hergestellt. Das bedeutet, dass bei einem Ausbau dieser Straße auch von den Altanliegern Erschließungsbeiträge erhoben werden müssen. Die Grundstücke Chamer Straße 201 und 201a usw. werden zusätzlich auch von dieser Straße erschlossen, mit der Folge, dass auch hierfür Erschließungsbeiträge gezahlt werdenssen.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr. 2 .:

 

Antragsteller:

Redebeitrag

 

Anregungen:

Im Bereich der Haupterschließungsstraße für das neue Baugebiet ist eine Querungshilfe für die Fußnger über die Chamer Straße angedacht. Wie sieht so etwas aus.

Dieser Bereich befindet sich ferner in etwa auf dem höchsten Punkt der Chamer Straße. Die Autos rasen hier manchmal sehr schnell durch und keiner hält sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Wird hier eine Ampel oder ein Zebrastreifen vorgesehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die geplante Querungshilfe ist als eine von der Fahrbahn abgesetzte Mittelinsel auf dem Scheitelpunkt der Chamer Straße angedacht, die den Fußngern nach Ausbau der Chamer Straße eine Überquerung der Straße in 2 Etappen ermöglichen soll.

Eine Ampelanlage oder ein Zebrastreifen ist hier nicht zielführend.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr. 3 .:

 

Antragsteller:

Redebeitrag, Anwohner der Chamer Straße

 

Anregungen:

Von uns wurden vor ca. 30 Jahren Grundstücke für den Ausbau der Chamer Straße Grundstücke abgetreten bzw. wir wurden enteignet.

Bisher hat kein entsprechender Ausbau stattgefunden. Können diese Grundstücke wieder rückübereignet werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Der Ausbau der Chamer Straße ist derzeit noch nicht absehbar und wird wohl erst längerfristig kommen. So lange die Planung hierfür noch nicht abgeschlossen ist besteht auch keine Möglichkeit der Rückübereignung.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr. 4 .:

 

Antragsteller:

Redebeitrag, Anwohner der Chamer Straße

 

Anregung:

Wie sieht es mit dem Zeitplan für diese Planung aus?

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Das Bebauungsplanverfahren befindet sich derzeit in einer frühen Phase und zwar in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Da das Gebiet abwassertechnisch erst erschlossen ist, wenn der Kanal in der neuen Osttangente fertig gestellt ist, kann auch frühestens dann mit dem Bauen begonnen werden (voraussichtlich 2012/2013).

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 


Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wurden keine weiteren Anregungen zum Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 2.11.2010 bis 19.11.2010 vorgebracht.

 

 

 

Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (1) BauGB

 

Nr.  1.:

 

Dienststelle:

Bayerisches Landesamt für Umwelt

86177 Augsburg

 

Anregungen:

Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Georisiken, Flächenmanagement).

Von den o. g. Belangen werden die Georisiken berührt. Dazu geben wir im vorliegenden Verfahren folgende Stellungnahme ab:

Auf dem Gebiet des Bebauungsplans für den westlichenTeilbereich der Chamer Straße sind uns keine GEOERISK-Objekte bekannt. Verkarstungserscheinungen in den Kalken des Jura können nicht ausgeschlossen werden. Die Gründung der Bauwerke ist den Untergrundverhältnissen anzupassen.

Bei gezielten fachlichen Rückfragen zu Georisiken wenden Sie sich bitte an Herrn Peter Thom (Referat 106, Tel. 089/9214-1553).

Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Umweltreferates in Ihrem Hause (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde) und des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg.

Diesen Stellen stehen wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall beratend zur Seite.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Auf das eventuelle Vorhandensein von Verkarstungserscheinungen und dass entsprechende Gründungen von Bauwerken den Untergrundverhältnissen anzupassen sind, wird in den Hinweisen zur Satzung hingewiesen.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme

 

 

Nr.  2.:

 

Dienststelle:

Regierung der Oberpfalz

93039 Regensburg

 

Anregungen:

Aus landesplanerischer Sicht werden keine grundsätzlichen Bedenken zu der o. g. Planung erhoben. Damit der Bebauungsplan den Anforderungen an die im Landesentwicklungsprogramm Bayern enthaltenen Ziele zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung entspricht, sind die Unterlagen um einen Bedarfsnachweis zu ergänzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 244, Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich, wird auf die Ziele bzw. die Erforderlichkeit des Bebauungsplanes unter Punkt 3 und 4 näher eingegangen.

 

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr.  3.:

 

Dienststelle:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg

Im Gewerbepark A 10

93059 Regensburg

 

Anregungen:

Eine bisher im Bebauungsplan ausgewiesene landw. Nutzfläche soll zu einem Allgemeinen Wohngebiet (ca. 4,0 ha) umgewidmet werden.

Dies könnte später zu Konfliktpotential mit der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen im neuen Baugebiet führen. Diese Belästigungen (Lärm, Geruch, Staub, etc.) sind von den neuen Bewohnern zu dulden.

Nach Auffassung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg sollten deshalb die Bauwerber ausdrücklich auf die im Planungsgebiet bestehende Zumutbarkeit von Immissionen, die bei einer ordnungsgemäßen und ortsüblichen Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen entstehen, hingewiesen werden.

Aus fachlicher Sicht muss sichergestellt werden, dass die vorhandenen Wege und Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Grundstücken erhalten bleiben. Dabei ist es erforderlich, durch geeignete Maßnahmen den Verkehr mit landwirtschaftlichen Maschinen und Arbeitsgeräten durch parkende Autos nicht zu behindern. Entsprechende Hinweise sollten in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Als Ausgleichsfläche sollen keine landwirtschaftlich hochwertigen Flächen herangezogen werden. Auf einen möglichst sparsamen Verbrauch landwirtschaftlich genutzter Fläche ist zu achten.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die vorgebrachten Anregungen wurden in die Hinweise zur Satzung aufgenommen. Die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Flächen werden weiterhin sichergestellt. Als Ausgleichsflächen wurden keine landwirtschaftlich hochwertigen Flächen vorgesehen.

 

Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird entsprochen.

 

 

Nr. 4.:

 

Dienststelle:

Landratsamt Regensburg

Gesundheitsamt

Postfach 120329

93025 Regensburg

 

Anregungen:

Die Auflagen, Ge- und Verbote der Verordnung der Stadt Regensburg über das Wasserschutzgebiet Sallern vom 22.01.1996 sind einzuhalten. Entsprechende Verweise sind in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Auf die o. g. Schutzgebietsverordnung wird in den Hinweisen zur Satzung hingewiesen.

 

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr.  5.:

 

Dienststelle:

REWAG Netz GmbH

Greflinger Straße 22

93055 Regensburg

 

Anregungen:

Die Versorgung der geplanten Wohneinheiten mit elektrischer Energie, Trinkwasser und Erdgas kann durch Erweiterung der in der Chamer Straße bestehenden öffentlichen Netze der REWAG KG sichergestellt werden. Die Realisierung der Erdgaserschließung ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit allerdings abhängig vom Anteil der zu versorgenden Wohneinheiten am Gesamtvorhaben. Entsprechend der Kundennachfrage, d. h. der erforderlichen Erdgas-Bereitstellung, wird die Errichtung einer Gasdruckregelanlage erforderlich. Eine abschließende Aussage, ob die im Bebauungsplan ausgewiesene öffentliche Bedarfsfläche benötigt wird, kann somit auch unter Berücksichtigung einer künftigen Erweiterung der Wohnbauflächen nach Osten noch nicht getroffen werden.

Je nach Zuschnitt und Zugänglichkeit des Grundstücks wird für die Errichtung einer Transformatorenstation und ggf. einer Gasdruckregelanlage eine öffentliche Bedarfsfläche von ca. 50 m² bis 60 m² benötigt. Mit dem im Bebauungsplan ausgewiesenen Standort besteht Einverständnis.

Zur Versorgung der Wohneinheiten mit elektrischer Energie wird die Verlegung einer Niederspannungskabeltrasse zwischen den beiden westlichen Wendehämmern erforderlich und wir beantragen entsprechende Leitungsrechte ab jeweils westlichem Wendehammer bis zu dem bestehenden Feldweg in den Bebauungsplan aufzunehmen. Wir gehen davon aus, dass letztgenannter Weg, in dem auch Mittelspannungskabel verlaufen, in seiner Trasse erhalten bleibt, andernfalls sind auch in diesem Abschnitt die bestehenden und geplanten Versorgungsanlagen zu sichern.

Der bei einer Geländehöhe von bis zu + 375,00 ü. NN. am Hausanschluss anstehende Wasserdruck ist laut DVGW-Arveitsblatt W 400-1 zur Versorgung der geplanten Gebäude mit bis zu drei Vollgeschossen ausreichend.

Unter Berücksichtigung vorgenannter Aspekte bestehen von Seiten der REWAG Netz GmbH keine Einwände gegen den vorliegenden Bebauungsplan. Auch sind keine Planungen oder sonstigen Maßnahmen beabsichtigt oder bereits eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die o.g. Versorgungstrasse zwischen den (ehemals geplanten) Wendehämmern ist nach der jetzt vorliegenden Planung nicht mehr erforderlich, da nun eine durchgehende Straßentrasse vorgesehen ist.

Aufgrund der optimierten Planung hinsichtlich einer solaren Nutzung ist für das Baugebiet nur mehr ein Anteil von 50 % an Anschlüssen an das Erdgasnetz zu erwarten und damit ein kompletter Netzausbau nach Rücksprache mit der REWAG voraussichtlich unwirtschaftlich.

Da die Auswahl des Wärmeversorgungssystems wesentlich vom gewählten Dämmstandard abhängig ist, sollte hier die Versorgung (gemäß der Empfehlung der solar- und energetischen Analyse) zum Beispiel über ein Nahwärmenetz aus Gas-Kraft-Wärme-Kopplung (Optimierungskriterium: CO2 Äquivalent), aber auch über gasbetriebene Einzelheizungen wie dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung, gasbetriebene Wärmepumpen oder Brennwertkessel sichergestellt werden. Gegebenenfalls könnte auch eine Fernwärmeversorgung über das vorhandene Heizkraftwerk der Stadtbau GmbH in der Pommernstraße gesichert werden. Dies würde aber die gewünschte solare Nutzung konterkarieren, da hierfür die Wärmeabnahme für alle Parzellen zwingend vorgeschrieben und für eine wirtschaftliche Nutzung (Mindestabnahmemenge) sogar die solare Energienutzung verboten werden müsste. Entsprechende Regelungen wären zwar grundsätzlich vorstellbar, entsprechen aber nicht der planerischen Zielsetzung hier die solare Nutzung zu fördern und wären ggf. im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanentwurfes mit den künftigen Investoren bzw. Bauherren abzustimmen.

Um diese Optionen im Zuge der Vermarktung offen zu halten und den künftigen Bauwerbern eine größtmögliche Vielfalt zu bieten, wurde deshalb, in Abstimmung mit der REWAG eine entsprechende Fläche für eine Gasdruckregelanlage im Zusammenhang mit einer Trafostation und auch die Verlegung entsprechender Erdgasleitungen im Zusammenhang mit den Erschließungsmaßnahmen weiterhin vorgesehen.

Durch die nun geänderte solar-optimierte Planung ist hinsichtlich der Erschließung die geforderte Niederspannungskabeltrasse zwischen den Wendehämmern nicht mehr erforderlich.

 

Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme.

 

 

Nr.  6.:

 

Dienststelle:

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

Bajuwarenstraße 4

93053 Regensburg

 

Anregungen:

Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die deutsche Telekom AG nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher folgendes sicherzustellen:

- dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unendgeldliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straße und Wege möglich ist,

- dass auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein Leitungsrecht zugunsten der deutschen Telekom AG als zu belastende Fläche festzusetzen entsprechend § 9 (1) Ziffer 21 BauGB eingeräumt wird,

- dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den erschließungsträger erfolgt, so wie dies ausdrücklich im Telekommunikationsgesetz § 68 Abs. 3 beschrieben steht,

- die geplanten Verkehrswege in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden.

 

Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig vor der Ausschreibung mit dem zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur Regensburg, Bajuwarenstraße 4, 93053 Regensburg, Tel. 0800-3309747, in Verbindung setzen.

 

Das neue Baugebiet soll an das öffentliche Telekommunikationsnetz angeschlossen werden- Leider stehen zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Gebietes die erforderlichen Leitungen nicht zur Verfügung, so dass zur Versorgung des Baugebiets bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden müssen.

Im Planbereich liegen Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG, die ggf. von Straßenbaumaßnahmen berührt werden und infolgedessen verändert oder verlegt werden müssen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Interessen der Deutschen Telekom bei Ihren weiteren Planungen berücksichtigen könnten.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

In der überarbeiteten Fassung des Bebauungsplanentwurfes sind nur mehr öffentliche Straßen und Wege vorgesehen, so dass eine ungehinderte und kostenfreie Nutzung der Straßen gewährleistet ist. Die Lage und Dimensionierung der Leitungstrassen sowie die Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen wird mit dem Tiefbauamt der Stadt Regensburg abgestimmt, welches die Erschließung des Gebiets durchführen wird.

 

Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird entsprochen.

 

 

Nr.  7.:

 

Dienststelle:

Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH

Postfach 110555

93018 Regensburg

 

Anregung:

Wir möchten Sie bitten, dass Sie im weiteren Planungsverlauf Standorte für eine eventuelle Einrichtung von Haltestellen in beiden Richtungen berücksichtigen. Für die nähere Festlegung geeigneter Standorte stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

In der Überarbeitung des Entwurfes wurde eine Haltestelle im süstlichen Planungsbereich vorgesehen und bereits mit der RVB vorabgestimmt. Eine weitere Haltestelle wird voraussichtlich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes eingerichtet.

 

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr.  8.:

 

Dienststelle:

Staatliches Bauamt Regensburg

Postfach 101041

93010 Regensburg

 

Anregungen:

Gegen den Bebauungsplanvorentwurf bestehen von Seiten des Staatlichen Bauamtes keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn nachfolgende Punkte beachtet werden.

Die Gebäude liegen alle in ausreichendem Abstand zur Bundesstraße, jedoch sollte die Anbauverbotszone ab Fahrbahnrand der Bundesstraße 16 im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes dargestellt werden. Dem Bau von geeigneten Lärmschutzanlagen innerhalb der Anbauverbotszone kann nach erfolgter Abstimmung der Detailplanung mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg zugestimmt werden.

Zum Nachweis der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Lärmimmissionsgrenzwerte nach DIN 18005 ist ein Lärmschutzgutachten erforderlich.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

In der Überarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes wurde die Anbauverbotszone im zeichnerischen Teil entsprechend dargestellt. Ein Lärmgutachten wurde von der Fa. Hentschel Consult erstellt und liegt der Begründung zum Bebauungsplan als Anlage bei.

 

Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird entsprochen.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 244, Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.              Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes ist in seiner Fassung vom 13.12.2011 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 


 

Anlagen:

 

BP 244 Satzung

BP 244 Plan M.: 1:1000

BP 244 Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Schallgutachten-Kurzfassung (2623 KB)    
Anlage 3 2 Anlage-3-SAP-spez. artenschutzrechtl. Prüfung (402 KB)    
Anlage 2 3 Anlage-2-Solare Optimierung (886 KB)    
Anlage 4 4 BP-244-(West)-SATZUNG-11-2011 (76 KB)    
Anlage 5 5 BP -244--(WEST-)- BEGRÜNDUNG-11-2011 (15576 KB)    
Anlage 7 6 BP 244 Plan M 1-1000_15-11-2011 (2926 KB)