Sachverhalt:
Die Stadt Regensburg stellt ihren Beschäftigten sowie Lehrkräften an bestimmten Schulen, für die die Stadt den sächlichen Schulaufwand trägt, auf der Grundlage der Stellplatzvergaberichtlinien, deren letzte Fassung am 21.10.2009 vom Personalausschuss beschlossen worden ist, Stellplätze für Kfz zur Verfügung. Folgende Änderungen der Stellplatzvergaberichtlinien sind angezeigt:
1. In Bezug auf die erhobenen Entgelte: Die Kfz-Stellplätze werden entsprechend Nr. 8 der Stellplatzvergaberichtlinien gegen Entgelt bereitgestellt. Zur Zeit werden folgende monatl. Entgelte je Stellplatz erhoben: a) für überdachte Stellplätze: von städt. Beschäftigten 33,00 € von schwerbehinderten städt. Beschäftigten (Ausweis „G“) 17,50 € von Lehrkräften und Verwaltungspersonal an Schulen 16,50 € von schwerbehinderten Lehrkräften und Verwaltungspersonal an Schulen (Ausweis „G“) 8,75 € unterhälftig Teilzeitbeschäftigte Gebührenermäßigung 50 v. H. von Schwerbehinderten mit dem Kennzeichen „aG“ wird kein Entgelt erhoben. b) für nicht überdachte Stellplätze: von städt. Beschäftigten, Lehrkräften und Verwaltungspersonal an Schulen 9,00 € für Schwerbehinderte (Ausweis „G“) 6,00 € unterhälftig Teilzeitbeschäftigte Gebührenermäßigung 50 v. H. von Schwerbehinderten mit dem Kennzeichen „aG“ wird kein Entgelt erhoben.
Von diesen Stellplatzgebühren werden städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ein Stellplatz zugeteilt worden ist, weil die dienstliche Nutzung ihres privaten PKW zwingend erforderlich ist (Nr. 9.2 der Stellplatzvergaberichtlinien) monatl. 5,00 € erstattet.
Das Entgelt für überdachte Stellplätze orientieren sich an der Miete, die die Stadt Regensburg für einen Stellplatz im Parkhaus am Dachauplatz an den Eigentümer des Parkhauses, die Stadtwerke Regensburg GmbH, bezahlen muss. Zum 01.01.2012 steigt diese Miete je Stellplatz und Monat um 2,00 € von derzeit 40,00 € auf dann 42,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer)
Es wird vorgeschlagen, die Entgelte zum 01.01.2012 entsprechend zu erhöhen: Die Entgelte würden dann für überdachte Stellplätze betragen: für städtische Beschäftigte 35,00 € für schwerbehinderte städtische Beschäftigte (Ausweis „G) 18,50 € für Lehrkräfte und Verwaltungspersonal an Schulen 17,50 € für schwerbehinderte Lehrkräfte und Verwaltungspersonal an Schulen (Ausweis „G“) 9,25 € für unterhälftig Teilzeitbeschäftigte Gebührenermäßigung 50 v. H. von Schwerbehinderten mit dem Kennzeichen „aG“ soll nach wie vor kein Entgelt erhoben werden.
Das Entgelt für nicht überdachte Stellplätze wurde zum 01.01.2010 von monatl. 7,50 € um 1,50 € angehoben und beträgt derzeit monatl. 9,00 €. Da diese Erhöhung um 1,50 € (=20 v.H.) erst zwei Jahre zurückliegt, wird vorgeschlagen, von einer Erhöhung der Benutzungsentgelte für nicht überdachte Stellplätze zum 01.01.2012 abzusehen.
2. In Bezug auf die Anzahl der Stellplätze und die Zuständigkeit für Stellplatzzuweisungen Bei einigen Stellflächen hat sich - z. B. durch Baumaßnahmen – die Anzahl der vorhandenen Abstellplätze verändert. Im Einzelnen sind folgende Änderungen eingetreten:
Lfd. Nr. in Anlage 1 Stellfläche Anzahl der Abstellplätze alt neu 12 Am Judenstein 1 8 6 13 Am Judenstein 1 10 15 14 Minoritenweg 33/Donaulände (AAG) 30 28 Sportplatz St. Klara
Es wird vorgeschlagen, die Anlage 1 der Stellplatzvergaberichtlinien entsprechend anzupassen. Im Röhrlgässel waren in der Vergangenheit ebenfalls Abstellplätze vorhanden, die vom Rechtsamt verwaltet worden sind. Diese Stellplätze bestehen nicht mehr. In der Anlage 2 ist daher der entsprechende Zuständigkeitshinweis zu entfernen.
3. Im Hinblick auf das Antragsverfahren Die Sachbearbeitung durch den Zentralen Verwaltungsservice würde sich einfacher gestalten, wenn bereits im Antrag Angaben zum Teilzeitmaß enthalten wären. Der Antragsvordruck (Anlage 2) soll um Angaben zu einer ggf. ausgeübten Teilzeitbeschäftigung ergänzt werden.
Die Änderung der Stellplatzrichtlinien unterliegt nach Art 75 Abs. 4 Nr. 5 BayPVG der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Personalvertretung hat den vorgeschlagenen Regelungen zugestimmt. Da von der Änderung der Stellplatzvergaberichtlinien auch schwerbehinderte Beschäftigte betroffen sind, wurde die Vertrauensperson der Schwerbehinderten zu den beabsichtigten Neuregelungen der Entgelte gem. Art. 95 Abs. 2 SGB IX unterrichtet und angehört.
Es wird vorgeschlagen, die Neufassung der Stellplatzvergaberichtlinien zum 01.01.2012 in Kraft zu setzen. Der Personalausschuss beschließt:
Die Richtlinien für die Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen an Beschäftigte der Stadt Regensburg sowie an Lehrkräfte (Stellplatzvergaberichtlinien) werden zum 01.01.2012 in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Anlagen: Stellplatzvergaberichtlinien
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||