Vorlage - VO/11/7231/52  

 
 
Betreff: Errichtung eines Kinderhauses im Bebauungsplangebiet Holzgartenstraße in städtischer Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

In der Sitzung des Stadtrates am 30. Juni 2011 wurde beschlossen, im Bebauungsplan­gebiet Holzgartenstraße ein Kinderhaus mit zwei Krabbelgruppen (24 Plätze) und zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) zu errichten und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen (Maßnahmenbeschluss).

 

Die Gesamtkosten für Bau und Möblierung der Einrichtung, die in städtischer Trägerschaft betrieben wird, wurden auf circa 2 220 000,00 Euro geschätzt.

 

Im Investitionsprogramm 2011-2015 sind unter UA 46 41/02 2 150 000,00 Euro eingeplant.

 

r den Kindergarten im Gewerbepark A65, der bis zur Fertigstellung des Kinderhauses betrieben wird, werden Möbel in Höhe von circa 70 000,00 Euro beschafft (Haushaltsstelle 1.4641.9381), die nach Fertigstellung des Kinderhauses mit umgezogen werden (siehe Stadtrats­beschluss vom 29. September 2011).

 

Mittlerweile hat das sdtische Amt für Hochbau- und Geudeservice die Einrichtung entspre­chend dem Raum- und Bedarfsprogramm, das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt wurde, geplant.

 

Das Kinderhaus wird in Massivbauweise als eingeschossiger Baukörper mit Atrium errichtet.

 

Die Erschließung erfolgt über einen Vorplatz an der Nordseite des Gebäudes, welcher von der Naabstraße aus zu erreichen ist.

 

Die Erschließungszone mit Wartebereich für die Eltern wird über einen großgigen Innenhof belichtet. Bei Bedarf kann der angrenzende Mehrzweckraum durch Öffnung einer mobilen Trennwand zugeschaltet werden.

 

Das Büro der Leiterin sowie der Personalraum und die Küche wurden aus funktionalen Gründen ebenso in der Erschließungszone positioniert.

 

Der Mehrzweckraum kann auch außerhalb der Öffnungszeiten des Kinderhauses über den  Windfang separat erschlossen und genutzt werden.

 

Innenliegende Neben- und Sanitärräume werden über Dachaufbauten belichtet und belüftet.

 

Die Gruppen- und Gruppennebenräume des Kindergartens und der Krabbelgruppen orientieren sich zum Gartenbereich mit Freiflächen im Süden beziehungsweise Westen.

 

Mit einem hohen Dämmstandard sowie energetisch hochwertigen Bauteilen (Fenster mit Dreifachverglasung) kombiniert mit einer entsprechenden Haustechnik (Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Wärmepumpe) erreicht man den Standard eines Niedrigenergie­hauses.

 

Eine Photovoltaikanlage von circa 300 Quadratmeter auf dem Flachdach erzeugt die erforder­liche Energie zum Betrieb des Gebäudes. Damit erfüllt man die Anforderungen eines Nullenergiehauses.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich nach den Berechnungen des Amtes für Hochbau- und Gebäuderservice auf circa 2 495 000,00 Euro.

 

Die Differenz zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung ergibt sich aus dem höheren Standard der Gebäudehülle, der hochwertigen Gebäudetechnik (Lüftung mit Wärmerückgewinnung), dem geänderten Raumprogramm (zusätzlicher Ruheraumr den Kindergarten) sowie WC-Anlagen zur separaten Nutzung des Mehrzweckraums. Weiter muss das gesamte Grundstück von circa 3 500 Quadratmeter um circa 1,80 Meter auf­gefüllt werden.

 

In der Fortschreibung des Investitionsprogrammes 2012-2016 müssen die bisher noch nicht eingestellten Mittel in Höhe von circa 275 000,00 Euro (2 495 000,00 Euro 2 220 000,00 Euro) eingeplant werden.

 

Die Stadt Regensburg erhält vom Freistaat Bayern Investitionskostenförderung in Höhe von circa 816 000,00 Euro.

 

Pro Gruppe müssen je eine Erzieherin/ein Erzieher und eine Kinderpflegerin/ein Kinder­pfleger beschäftigt werden. Die Personalkosten werden jährlich circa 450 000,00 Euro betragen.

 

Die Betriebskosten der Einrichtung werden vom Freistaat Bayern nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gefördert.

 

Es ist mit einer Förderung in Höhe von circa 215 000,00 Euro jährlich zu rechnen.

 

Mit dem Bau der Einrichtung wird im Frühjahr 2012 begonnen; Fertigstellung und Betriebs­beginn ist im September 2013 geplant.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Im Bebauungsplangebiet Holzgartenstraße wird ein Kinderhaus mit zwei Krabbelgruppen und zwei Kindergartengruppen entsprechend dem beiliegenden Grundrissplan errichtet.

 

2.      Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

 


 

Anlagen:

1x Grundrissplan

1x Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundriss EG Beschlussvorlage (167 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan Beschlussvorlage (23 KB)