Vorlage - VO/11/7233/52  

 
 
Betreff: Förderung des Kinderhauses auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik an der Straubinger Straße durch Ferdinand Schmack jun. GmbH Regensburg, Blumenstraße 16, 93055 Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik wird ein neues Quartier entstehen.

Den größten Anteil in Bezug auf die Grundstücksfläche haben hierbei Wohnnutzungen. Diese befinden sich im Kern des Quartiers und grenzen im Süden an einen Grüngürtel und werden im Norden durch ein Mischgebiet von der Straubinger Straße abgeschirmt.

Im Osten des Quartiers ist die Errichtung von kleineren Gewerbeeinheiten geplant.

 

Das Kinderhaus wird auf der Parzelle MI 2.2 errichtet und befindet sich somit am nördlichen Rand des Zuckerfabrikgeländes. Im Norden führt die Straubinger Straße vorbei, welche gleich vor der Haustüre eine neue Bushaltestelle bekommen wird.

Im Süden des Gebäudes, abgeschirmt von der großen Straße, liegt der Außenspielbereich des Kinderhauses.

 

Bei der Entwicklung des Grundrisses wurde stark auf die äußeren Einflüsse eingegangen. So befinden sich vor allem die Personal- und Nebenräume auf der Nordseite. Alle Gruppenräume mit den dazugehörigen Gruppen-Nebenräumen sind hingegen nach Süden orientiert und haben einen direkten Zugang zu den Außenanlagen.

Generell befinden sich alle Räume der Kindereinrichtungen im Erdgeschoss und sind schwellenlos. In den oberen Geschossen werden Büroeinheiten entstehen.

 

Entlang der kompletten Südfassade erstreckt sich eine Terrasse, welche mit Sonnensegeln verschattet werden kann.

Die beiden Bereiche der Kinderkrippe und des Kindergartens erfahren durch einen Weg zwischen dem allgemeinen Gartenausgang und einem Gartentürchen im Zaun an der Südseite der Außenanlagen eine räumliche Trennung. Mit insgesamt 763 Quadratmeter ist die Außenfläche auch mehr als ausreichend dimensioniert.

 

Das Gebäude an sich wird energetisch hochwertig gebaut und wird den KFW -40- Standard erfüllen. Das ganze Gebäude wird mit Deckenaktivierung ausgestattet, das heißt, dass die Decken als Heizfläche genutzt werden. Das gesamte Erdgeschoss erhält zusätzlich eine Fußbodenheizung.

 

In der geplanten Einrichtung konnten alle Räume laut Raumprogramm vorgesehen werden.

 

Der Bauplan wurde zusammen mit der Regierung der Oberpfalz fachpädagogisch geprüft.

 

Die Gesamtkosten für die Einrichtung belaufen sich laut Kostenaufstellung des Architekturbüros Kartini auf 1 942 000,00 Euro, die sich in zuwendungsfähige Baukosten in Höhe von 1 906 000,00 Euro und Ausstattungskosten in Höhe von 36 000,00 Euro aufteilen.

 

Auf den Krabbelstubenbereich entfallen hiervon 822 430,00 Euro und auf den Kindergartenbereich 1 083 570,00 Euro.

 

Eine Aussage zur bauordnungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Projekts lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vor.

 

Die gesetzliche Baukostenförderung für den Kindergartenbereich beträgt 565 400,00 Euro.

Zusätzliche wird ein freiwilliger Möblierungskostenzuschuss in Höhe von 12 500,00 Euro geleistet.

 

Für den Krabbelstubenbereich wird eine Förderung in Höhe von 660 915,00 Euro gewährt.

Hinzu kommt die Ausstattungskostenpauschale in Höhe von 30 000,00 Euro (1 250,00 Euro x 24 Plätze)

 

Die Maßnahme wird somit mit insgesamt 1 268 815,00 Euro gefördert.

Die Stadt Regensburg kann für den Kindergartenbereich mit einer Förderung in Höhe von circa 192 000,00 Euro und im Krabbelstubenbereich mit 529 400,00 Euro rechnen.

 

Die staatliche Förderung beträgt somit insgesamt circa 721 400,00 Euro.

 

Der städtische Investitionskostenzuschuss ist im Investitionsprogramm 2011 bis 2015 bei UA 4648/30 für den Krabbelstubenbereich in den Jahren 2012 und 2013 und für den Kindergartenbereich für die Jahre 2013 und 2014 eingestellt.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung eines zweigruppigen Kindergartens mit 50 Betreuungsplätzen und einer zweigruppigen Krabbelstube mit 24 Betreuungsplätzen auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik an der Straubinger Straße durch die Ferdinand Schmack jun. GmbH, Regensburg und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an.

 

2.      Die Ferdinand Schmack jun. GmbH erhält Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG), vorbehaltlich der bauordnungsrechtlichen Zusage zur Genehmigungsfähigkeit des Projektes.

 

3.      Der Betriebsträger der Einrichtung erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

4.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

Anlagen:

 

Anlagen:

1x Lageplan

1x Grundrissplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan 1000stel (453 KB)    
Anlage 2 2 EG 100stel (262 KB)