Sachverhalt:
1. Kameraler Stiftungshaushalt
Der Haushaltsplan 2012 sieht Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von 9.740.000 € vor, die sich mit 5.630.000 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 4.110.000 € auf den Vermögenshaushalt verteilen.
Im Vermögenshaushalt ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 1.200.000 € eingeplant.
Der Finanzplan der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2011 bis 2015 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.
2. Wirtschaftsplan des Evangelischen Krankenhauses
Der Wirtschaftsplan 2012 des Evangelischen Krankenhauses sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 11.290.000 € und Aufwendungen in Höhe von 12.283.000 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 993.000 €. Von diesem Jahresfehlbetrag sind 825.000 € von der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. 168.000 € werden durch eine Verminderung des Eigenkapitals ausgeglichen. Im Vermögensplan 2012 des Evangelischen Krankenhauses ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 3.300.000 € eingeplant.
Der Finanzplan des Evangelischen Krankenhauses für die Jahre 2011 bis 2015 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
3. Wirtschaftsplan des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
Der Wirtschaftsplan 2012 des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 4.800.000 € und Aufwendungen in Höhe von 5.572.000 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 772.000 €. Von diesem Jahresfehlbetrag sind 520.000 € von der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. 252.000 € werden durch eine Verringerung des Eigenkapitals ausgeglichen.
Im Vermögensplan 2012 des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 300.000 € eingeplant.
Der Finanzplan des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift für die Jahre 2011 bis 2015 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Auch zum Wirtschaftsplan des Evangelischen Alten- und Pflegeheimes Johannesstift darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
4. Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2012 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 500.000 €, für das Evangelische Krankenhaus auf 1.500.000 € und für das Evangelische Alten- und Pflegeheim Johannesstift auf 500.000 € festgesetzt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
- die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2012 für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2012 für die Stiftung und die Wirtschaftspläne 2012 für das Evangelische Krankenhaus und das Evangelische Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und
- die Finanzpläne 2011 bis 2015 zu den o. g. Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.
Anlagen: |
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