Sachverhalt:
Die beigefügten Anlagen beinhalten die Haushaltsansätze der das Amt für Jugend und Familie betreffenden Teile des Haushalts 2012, getrennt für den Verwaltungs- und für den Vermögenshaushalt.
Zur besseren Verständlichkeit sind im Bedarfsfall jeweils Erläuterungen in das Zahlenwerk eingefügt.
Über die Zuschussanträge freier Träger der Jugendhilfe im Bereich der Sozialen Jugendhilfe zum Haushalt 2012 wurde unter TOP 04 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.09.2011 befunden; sie sind deshalb nicht mehr Gegenstand dieser Beratung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012.
Weiterem Informations- bzw. Klärungsbedarf kann durch mündliche Ergänzungen nachgekommen werden.
[Die Vorlage enthält nur die Unterabschnitte, die für das Amt für Jugend und Familie ausgewiesen sind - dies gilt auch für die Vorlagen der Ämter 52 und 55.] Der Ausschuss empfiehlt:
Die in der Verwaltungsvorlage ausgewiesenen Haushaltsansätze für den Haushaltsplan 2012 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) werden in den städtischen Haushalt 2012 aufgenommen.
Anlagen: Haushalt 2012 – Verwaltungshaushalt Amt für Jugend und Familie Haushalt 2012 – Vermögenshaushalt Amt für Jugend und Famlie
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