Vorlage - VO/11/7294/09  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan 2012 für die Georg-Hegenauer-Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Sachverhalt:

 

 

 

Anlage:               Wirtschaftsplan 2012 der Georg-Hegenauer-Stiftung

 

 

1.              Der Wirtschaftsplan 2012 für die Georg-Hegenauer-Stiftung sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 1.727.300 Euro und Aufwendungen in Höhe von 1.556.300 Euro vor.

 

Es ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 171.000 Euro.

 

Der Vermögensplan beinhaltet Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.244.050 Euro. Für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 22.000 Euro eingeplant (EDV-Software für die Umstellung auf die Regelungen der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik). Diese Ausgaben und die Zahlungen zur Tilgung der Darlehen werden durch die Abschreibungen finanziert. Gleichzeitig wird der bestehende Verlustvortrag aus den Vorjahren (123.420 Euro) vollständig durch den Gewinn 2011 ausgeglichen.

 

Der Finanzplan für die Jahre 2011 – 2015 weist in der Übersicht die Entwicklung des Jahresergebnisses aus. Neue Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

2.                  Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.

 

Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungsinstrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.

 

Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.

 

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.              Der Wirtschaftsplan 2012 mit dem Erfolgs- und Vermögensplan 2012 sowie Finanzplan 2011 – 2015 für die Georg-Hegenauer-Stiftung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.              Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wipl-2012-GHS (11651 KB)