Sachverhalt:
Anlage 1: Gesamtwirtschaftsplan 2012 für die Katholische Bruderhausstiftung Anlage 1a: Teilwirtschaftsplan 2012 für die Förderstiftung Anlage 1b: Teilwirtschaftsplan 2012 für die Dr. Wunderle-Auer Zustiftung
1. Der Erfolgsplan 2012 der Katholischen Bruderhausstiftung mit der Dr. Wunderle-Auer Zustiftung sieht folgende Erträge und Aufwendungen vor (Anlage 1):
Erträge 859.000 Euro Aufwendungen 817.800 Euro Jahresergebnis/Gewinn 41.200 Euro
Davon entfallen auf die Förderstiftung (Anlage 1a):
Erträge 685.000 Euro Aufwendungen 681.500 Euro Jahresergebnis/Gewinn 3.500 Euro
Für die Zustiftung Dr. Wunderle-Auer (Anlage 1b) ergeben sich folgende Beträge:
Erträge 174.000 Euro Aufwendungen 136.300 Euro Jahresergebnis/Gewinn 37.700 Euro
Der Vermögensplan der Katholischen Bruderhausstiftung weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 126.600 Euro aus. Die Ausgaben enthalten die Kosten für ein neues Finanzbuchhaltungsprogramm und die Untersuchung des Dachstuhls des Wohnhauses in der Zieblandstraße 6. Daneben werden die Darlehen im Zusammenhang mit der Sanierung des Alten- und Pflegeheimes Bürgerstift St. Michael und des Anwesens Zieblandstraße 6 getilgt. Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt im Wesentlichen über die Abschreibungen auf Anlagegüter. Die Auflösung von Rücklagen ist nur in einem äußerst geringen Umfang erforderlich. Außenfinanzierungen wie z.B. Fremdmittel in Form von Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
Die im Vermögensplan 2011 enthaltenen Ausgaben für die Wiederherstellung eines Pavillons im Geomantiegarten des Bürgerstifts St. Michael in Höhe von 15.000 Euro werden auf das Wirtschaftsjahr 2012 übertragen.
Der Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015 beinhaltet in der Übersicht die Entwicklung der Jahresergebnisse des Erfolgs- und Vermögensplanes.
2. Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.
Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungsinstrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.
Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Der Wirtschaftsplan 2012 mit dem Erfolgs- und Vermögensplan 2012 sowie Finanzplan 2011 – 2015 für die Katholische Bruderhausstiftung wird zur Kenntnis genommen.
Die Anlagen 1, 1a und 1b sind wesentliche Bestandteile des Beschlusses.
2. Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.
Anlagen:
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