Vorlage - VO/11/7296/09  

 
 
Betreff: Wirtschaftspläne 2012 für die Waisenhausstiftung Stadtamhof
und Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Anlage 1:              Wirtschaftsplan 2012 der Waisenhausstiftung Stadtamhof

Anlage 2:              Wirtschaftsplan 2012 der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung

 

 

 

1.                 Die Wirtschaftspläne 2012 sehen in den Erfolgsplänen folgende Erträge und

              Aufwendungen vor:

 

Waisenhausstiftung Stadtamhof

Erträge                                                                                                                341.000 Euro

Aufwendungen                                                                                                  193.000 Euro

Jahresüberschuss                                                                                               148.000 Euro

 

Regensburger Wohltätigkeitsstiftung

Erträge                                                                                                                  43.300 Euro

Aufwendungen                                                                                                    43.300 Euro

Jahresergebnis                                                                                                                0 Euro

 

Zur Erfüllung des Stiftungszweckes stehen bei der Waisenhausstiftung Stadtamhof 120.500 Euro und bei der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung 20.000 Euro zur Verfügung.

 

Der Vermögensplan 2012 der Waisenhausstiftung Stadtamhof weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 191.500 Euro aus. Bei den Ausgaben handelt es sich um Tilgungsleistungen für Kredite und die Kosten für die Anschaffung eines neuen Finanzbuchhaltungsprogrammes.

 

Der Vermögensplan 2012 der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung enthält Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro für die Anschaffung eines neuen Finanzbuchhaltungsprogrammes zur Umstellung der Buchhaltung auf die Regelungen der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik.

 

Die Finanzpläne für die Jahre 2011 – 2015 stellen die Entwicklung der Jahresergebnisse dar.

 

2.              Für die Waisenhausstiftung Stadtamhof wurden gemäß der bestehenden Ermächtigung und unter Einholung und Prüfung verschiedener Angebote folgende Kreditvereinbarungen abgeschlossen:

             

·         Eine Anschlusszinsvereinbarung mit der Sparkasse Regensburg (14.04.2011) über 99.197 Euro mit einem Sollzinssatz in Höhe von 3,57 vom Hundert. Die vollständige Tilgung erfolgt bis 2019. Das Darlehen wurde 2006 zur Finanzierung der Sanierungskosten für die Altdorferstraße 17 aufgenommen (Nennbetrag 140.000 Euro, Zinssatz in Höhe von 4,26 vom Hundert).

 

·         Ein Tilgungsdarlehen mit der Sparkasse Regensburg (09.05.2011) im Nennbetrag von 134.316,39 Euro und einer Verzinsung in Höhe von jährlich 3,29 vom Hundert. Die vollständige Tilgung erfolgt bis 2016. Mit diesem Darlehen wurde ein Kredit bei der KfW Bankengruppe aus dem Jahr 2006 abgelöst, der für die Sanierung der Altdorferstraße 17 erforderlich war.

 

·         Ein Festdarlehen mit der Katholischen Bruderhausstiftung (31.05.2011) über 150.000 Euro und einem Zinssatz in Höhe von 2,59 vom Hundert. Die Rückzahlung erfolgt zum 31.05.2012. Mit diesem Darlehen wird die letzte Rate aus dem Beitrag für die Freimachung der Kleingartenanlage Walhalla über 543.510 Euro bezahlt (Städtebaulicher Vertrag vom 24.01.2006/01.03.2006). Diese Verbindlichkeit wurde bis 30.05.2011 über die Sparkasse Regensburg finanziert und bis auf den Betrag von 150.000 Euro getilgt.

             

3.              Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen

im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungs-angelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.

 

Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungs-instrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.

 

Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.          Die Wirtschaftspläne 2012 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen 2012 sowie den Finanzplänen 2011 – 2015 für die Waisenhausstiftung Stadtamhof und Regensburger Wohltätigkeitsstiftung werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind wesentliche Bestandteile des Beschlusses.

 

2.        Die Darlehensvereinbarungen der Waisenhausstiftung Stadtamhof mit der Sparkasse

Regensburg vom 14.04.2011 und 09.05.2011 und Katholischen Bruderhausstiftung vom 31.05.2011 werden zur Kenntnis genommen.

 

3.         Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wipl-2012-WHS-RWO (8770 KB)