Vorlage - VO/11/7297/09  

 
 
Betreff: Wirtschaftplan 2012 für die Hildegard Schmalzl Musikstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Anlage: Wirtschaftsplan 2012 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung

 

 

 

1.         Der Wirtschaftsplan 2012 für die Hildegard Schmalzl Musikstiftung sieht im

              Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen in Höhe von 24.000 Euro vor, so dass sich

              ein ausgeglichenes Jahresergebnis 2012 ergibt.

 

Zur Erfüllung des Stiftungszweckes stehen 14.000 Euro zur Verfügung.

 

Der Vermögensplan 2012 der Hildegard Schmalzl Musikstiftung enthält Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro zur Anschaffung eines neuen Finanzbuchhaltungsprogrammes für die Umstellung der Buchhaltung auf die Regelungen der Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik

 

Der Finanzplan für die Jahre 2012 – 2015 stellt die Entwicklung der Jahresergebnisse dar.

 

 

2.              Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen

im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre vorzeitig im laufenden Wirtschaftsjahr einzugehen.

 

Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungsinstrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.

 

Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.         Der Wirtschaftsplan 2012 mit dem Erfolgs- und Vermögensplan 2012 sowie Finanzplan 2012 – 2015 für die Hildegard Schmalzl Musikstiftung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wipl-2012-HSM (3969 KB)