Vorlage - VO/11/7299/SKb  

 
 
Betreff: Umsetzung des Neuen Dienstrechts;
Änderung der Grundsätze für dienstliche Beurteilungen sowie der Grundsätze für die dienstlichen Beurteilungen von Lehrkräften der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Bereichsleiter Eineder
Federführend:Bereich Steuerung und Koordination b   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Entscheidung
07.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Mit Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts zum 01.01.2011 wurde das Beurteilungswesen in Art. 54 ff des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz LlbG) geregelt.

 

Die bisherigen Regelungen zum Beurteilungswesen in der Laufbahnverordnung (LbV) sind weitestgehend in das Leistungslaufbahngesetz eingeflossen. Jedoch ergaben sich auch einige Neuerungen, die eine Änderung der Grundsätze für dienstliche Beurteilungen sowie der Grundsätze für die dienstlichen Beurteilungen von Lehrkräften der Stadt Regensburg erfordern.

 

In den beigefügten Entwürfen sind die Änderungen bzw. Ergänzungen grau hinterlegt, obsolet gewordene Passagen durchgestrichen dargestellt.

 

Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:

 

1.        Wegfall der Altersgrenze

Bislang wurden Beamtinnen und Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr periodisch beurteilt. Das LlbG sieht diese Altersgrenze nicht mehr vor. Es müssen alle Beamtinnen und Beamte beurteilt werden.

 

Eine regelmäßige Beurteilung der Beamtinnen und Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist Ausdruck des Leistungsgedankens und trägt der Anhebung der Pensionsaltersgrenzen konsequent Rechnung. Zudem werden die in der periodischen Beurteilung enthaltenen Bewertungen der Leistung für den Stufenaufstieg sowie für die Vergabe von Leistungsstufen benötigt (s. Nr. 3).

 

2.        Beurteilungskriterien

Mit Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts zum 01.01.2011 wurden die Beurteilungskriterien erstmals im Gesetz definiert und eingeteilt nach Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsmerkmalen deutlich reduziert. Während bislang bei der Stadtverwaltung r den mittleren Dienst 21 Kriterien und für den gehobenen und höheren Dienst sogar 27 Kriterien verwendet wurden, wurden nun einheitlich für alle Qualifikationsebenen 14 Kriterien festgelegt.

 

Die fachliche Leistung ist anhand der Qualität, der Quantität, der Serviceorientierung, der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und des Führungserfolges darzustellen. Die Eignung ist anhand der Kriterien Auffassungsgabe, Einsatzbereitschaft, geistige Beweglichkeit, Entscheidungsfreude und Führungspotential zu beurteilen. Die Befähigung beurteilt sich nach den Fachkenntnissen, der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit sowie des zielorientierten Verhandlungsgeschickes.

 

Trotz dieser Verdichtung sind im Wesentlichen alle Kriterien, die bislang bereits Bestandteil der dienstlichen Beurteilung waren, in die gesetzlich vorgegebenen Kriterien eingeflossen. Die Reduzierung der Beurteilungskriterien soll zu einer deutlichen und spürbaren Vereinfachung des Beurteilungsverfahrens führen, Redundanzen vermeiden und den Vollzug praktikabler machen.

 

Die Kriterien zur Beurteilung von Lehrkräften sind ebenfalls nach Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsmerkmalen eingeteilt, jedoch nicht gesetzlich definiert. Es wurden daher die Beurteilungskriterien der Richtlinie für die dienstlichen Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 07.09.2011 übernommen. Gegenüber den bisherigen bei der Stadt Regensburg für die Lehrkräfte verwendeten Beurteilungskriterien ergaben sich nahezu keine Änderungen. Lediglich die Merkmale Geistige Anlagen, Pädagogische Befähigung und Soziale Kompetenz sind als Einzelkriterien nftig in anderen Kriterien enthalten.

 

3.        Leistungsfeststellung

Mit der periodischen Beurteilung werden nun auch Leistungsfeststellungen verbunden, die die Grundlage für das Vorrücken in den Stufen des Grundgehalts sowie für die Gewährung einer Leistungsstufe darstellen. Beurteilungsmaßstab für die Leistungsfeststellung sind die Kriterien zur Beurteilung der fachlichen Leistung.

 

Bislang war der Aufstieg in den Stufen des Grundgehaltes vom Besoldungsdienstalter abhängig. Seit 01.01.2011 richtet sich der Aufstieg nunmehr altersunabhängig nach der Leistung und erfolgt in regelmäßigen Zeitabständen. Voraussetzung ist, dass die erbrachten Leistungen den mit dem jeweiligen Amt verbundenen Mindestanforderungen entsprechen. Eine Aussage hierüber ist in der periodischen Beurteilung zu treffen.

 

Soweit Beamtinnen und Beamte dauerhaft herausragende Leistungen erbringen, kann der Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Stufe des Grundgehalts als Zulage vorweg gezahlt werden (Leistungsstufe). Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine positive Leistungsfeststellung in der periodischen Beurteilung. Sofern diese erfolgt können aber nur diejenigen Beamtinnen und Beamten eine Leistungsstufe erhalten, die in jedem Beurteilungskriterium der fachlichen Leistung die jeweils höchst vergebene Bewertung erhalten haben.

 

4.        Einschätzung während der Probezeit

Als neue Form der dienstlichen Beurteilung wurde die sog. Einschätzung während der Probezeit eingeführt. Die Einschätzung während der Probezeit ist nach der Hälfte der Probezeit zu erstellen und soll eine Aussage darüber treffen, ob sie bisher gezeigten Leistungen voraussichtlich genügen werden, um die Probezeit zu bestehen.

 

 

Die Änderung der Grundsätze für dienstliche Beurteilungen sowie der Grundsätze für die dienstlichen Beurteilungen von Lehrkräften der Stadt Regensburg bedürfen der Mitbestimmung der Personalvertretung gem. Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 11 BayPVG. Die Mitbestimmung des Gesamtpersonalrates wurde eingeleitet.


Der Ausschuss beschließt:

 

1.        Die Grundsätze für dienstliche Beurteilungen werden vorbehaltlich der Zustimmung des Gesamtpersonalrates nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs neu gefasst.

 

2.        Die Grundsätze für die dienstlichen Beurteilungen von Lehrkräften der Stadt Regensburg werden vorbehaltlich der Zustimmung des Gesamtpersonalrates nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs neu gefasst.

 


 

Anlagen:

Grundsätze für dienstliche Beurteilung (Verwaltungsanordnung Nr. SK 7.2);

Grundsätze für die dienstlichen Beurteilungen von Lehrkräften der Stadt Regensburg (Verwaltungsanordnung Nr. SK 7.3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VA SK 7.2 - Fbl Dienstliche Beurteilung-24.11.2011 (35 KB)    
Anlage 2 2 VA SK 7.2 - Grundsätze für dienstliche Beurteilungen - 25.11.2011 (131 KB)    
Anlage 3 3 VA SK 7.2 und SK 7.3 - Fbl Einschätzung während der Probezeit-25.08.2011 (18 KB)    
Anlage 4 4 VA SK 7.2 und SK 7.3 - Fbl gesonderte Leistungsfeststellung - 31.08.2011 (16 KB)    
Anlage 5 5 VA SK 7.2 und SK 7.3 - Fbl vereinfachte periodische Beurteilung - 25.08.2011 (24 KB)    
Anlage 6 6 VA SK 7.3 - Fbl Dienstliche Beurteilung für Lehrkräfte-08.11.2011 (33 KB)    
Anlage 7 7 VA SK 7.3 - Grundsätze für dienstliche Beurteilungen Lehrkräfte-25.11.2011 (118 KB)