Vorlage - VO/11/7303/SKb  

 
 
Betreff: Korruptionsprävention;
Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg und Ehrenkodex des Stadtrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Bereichsleiter Eineder
Federführend:Bereich Steuerung und Koordination b   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
07.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Bekämpfung der Korruption ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Für die Akzeptanz der öffentlichen Verwaltung ist es unerlässlich, dass Bürgerinnen und Bürger auf die Integrität und Unbestechlichkeit der dort Handelnden vertrauen können. Das kollusive Zusammenwirken von Privaten mit Amtsträgern zur Erlangung rechtswidriger Vorteile erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und stellt darüber hinaus ein beachtliches Schadenspotenzial dar. Korruption gefährdet das demokratisch legitimierte Gemeinwesen in seiner Substanz.

Auch wenn die Aufgaben generell unparteiisch, gerecht und zum Wohle der Allgemeinheit erfüllt werden, ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die Korruption verhindern, ggf. aufdecken und ahnden.

 

Korruption ist eine Erscheinung, die in unterschiedlichster Weise auftreten kann. Ihre Vielfalt macht es unmöglich, eine einzelne Maßnahme zu entwickeln, die geeignet ist, Korruption in all ihren Varianten zu verhindern. Es ist deshalb ein Bündel an Maßnahmen erforderlich, die jeweils auf den konkreten Adressatenkreis zugeschnitten und an die spezifischen Strukturen der Aufbau- und Ablauforganisation angepasst sind.

 

Mit der in der Anlage beigefügten Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie) soll allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die bestehenden Bestimmungen bewusst gemacht und ergänzende Regelungen geschaffen werden, um eine einheitliche Handlung zu gewährleisten. Eine konsequente und transparente Anwendung der Vorschriften auf einheitlicher Grundlage trägt außerdem dazu bei, die Stadt Regensburg in der Öffentlichkeit vor Schaden zu bewahren und ungerechtfertigte Beschuldigungen und Verallgemeinerungen abzuwehren.

 

Die Richtlinie beinhaltet eine Vielzahl von Ansätzen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention. Das Spektrum reicht dabei von allgemeinen Hinweisen (z. B. Begriffsdefinition, strafrechtliche Bestimmungen, u. ä.) über konkrete personelle und organisatorische Maßnahmen bis hin zur Vorgehensweise bei Korruptionsfällen. Die Anlagen bieten ausführliche Darstellungen hierzu.

Wesentliche Bestandteile der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie sind außerdem die Benennung einer Ombudsfrau/eines Ombudsmannes sowie einer/eines Antikorruptionsbeauftragten.

 

Es ist Aufgabe des Stadtrates, die gemeindliche Verwaltungstätigkeit zu überwachen (Art. 30 Abs. 3 GO). Insofern obliegt der Erlass einer Korruptionsbekämpfungsrichtlinie dem Stadtrat.

Es wird daher vorgeschlagen, die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie) nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs zu fassen.

 

 

Korruption ist aber eine Gefahr, der nicht nur auf der Verwaltungsebene zu begegnen ist. Auch die Politik bzw. die politischen Mandatsträger sind bei der Korruptionsvorbeugung mit einzubeziehen. Zum einen können auch politische Mandatsträger von Korruptionsversuchen betroffen sein, zum anderen haben sie im Rahmen ihres politischen Mandats die Aufgabe, die Verwaltung zu unterstützen und zu kontrollieren.

 

Das Vertrauen in die Integrität der politischen Mandatsträger der Stadt Regensburg ist von deren rechtmäßigen, unvoreingenommenen und vor allem uneigennützigen Handeln abhängig. Zur Gewährleistung dieses Vertrauens ist Transparenz über die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände der Mandatsträger, die Einfluss auf Entscheidungen haben können, erforderlich. Nur eine solche Transparenz ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern sich davon zu überzeugen, dass die kommunalen Mandatsträger ausschließlich zum Wohle der Allgemeinheit handeln.

 

Im Hinblick auf die zu Recht erwartete Vorbildfunktion und in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen wird daher vorgeschlagen, dass sich die Mitglieder des Stadtrates freiwillig zu den im Ehrenkodex des Stadtrates der Stadt Regensburg genannten Grundsätzen verpflichten.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.        Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie) wird nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs gefasst.

 

2.        Die ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates verpflichten sich freiwillig zu den im Ehrenkodex des Stadtrates der Stadt Regensburg genannten Grundsätzen.

 


 

Anlagen:

Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Rechtliche Bestimmungen (78 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Korruptionsindikatoren (32 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Verhaltenskodex gegen Korruption (43 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Leitfaden für Führungskräfte gegen Korruption (42 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Informationen für Hinweisgeber (19 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Umgang mit Hinweisen durch Vorgesetzte (16 KB)    
Anlage 7 7 Ehrenkodex des Stadtrates der Stadt Regensburg (13 KB)    
Anlage 8 8 Korruptionsbekämpfungsrichtlinie-Entwurf 29.11.2011 (77 KB)