Sachverhalt:
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat o. g. Objekt in die Denkmalliste eingetragen und um die Herstellung des Benehmens mit der Stadt Regensburg nachgesucht. (Anlage 1)
Bereits eine oberflächliche Prüfung dieses Schreibens zeigt markante Fehler, wie etwa die Behauptung, dass der „Eiserne Steg“ die zweite historische Brücke über die Donau im Stadtgebiet Regensburg“ ist. Hinzukommt das gänzliche Fehlen der historischen Würdigung der Politik der Reichsstadt Regensburg bezüglich der beiden Wöhrde und die damit zusammenhängende verkehrstechnische Erschließung dieses politisch höchst umstrittenen Territoriums.
Es ist zu fragen, ob die Behebung dieser argumentativen Mängel nicht auch eine andere Bewertung der Denkmaleigenschaft nach sich ziehen muss, zumal das LfD bei der Bewertung der Eisernen, bzw. ehemals Hölzernen Brücke, die wesentlich wichtiger war, vor nicht allzu langer Zeit ganz andere Maßstäbe anlegte.
Der Kulturausschuss beschließt:
- Das bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird ersucht, das Gutachten nochmals gründlich wissenschaftlich zu überarbeiten und dieses dann nochmals zur Herstellung des Benehmens an die Stadt Regensburg zu reichen. - Die Verwaltung wird beauftragt, eine gutachterliche Bewertung zur historischen Würdigung des „Eisernen Stegs“ einzuholen.
Anlage:
Schreiben Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vom 02.11.2011
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