Vorlage - VO/11/7327/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 194 - Hochschule für angewandte Wissenschaften - Seybothstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 224 Am Galgenberg
- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 Abs. 2 BauGB
- Entscheidung/öffentl.Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
27.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 05.04.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 194 - Hochschule für angewandte Wissenschaften - Seybothstraße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Entsprechend § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 19.04.2011 - 06.05.2011 unterrichten und während dieser Frist äußern. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.04.2011 – 18.05.2011 gemäß § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan gehört.

 

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. von § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194 - Hochschule für angewandte Wissenschaften – Seybothstraße sind keine Beiträge eingegangen.

 

Die Anregungen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt und liegen der Berichtsvorlage bei (Anlage Stellungnahmen Bürger und TÖB Beteiligung). Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegt ebenfalls bei und wurde dementsprechend im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 

Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes hatte die Staatliche Bauverwaltung in Abstimmung mit der Stadt Regensburg ein städtebauliches Gutachten zur Darstellung der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Campusgelände (siehe anliegendes Städtebauliches Rahmenkonzept zur Campusentwicklung vom 20.08.2010) in Auftrag gegeben. Neben der Festlegung der neuen Trasse für die geplante Verbindungsstraße (Campusspange) zwischen Galgenbergstraße und Universitätsstraße wurden Baufelder für künftige Baumaßnahmen im Bereich der Universität und der Hochschule definiert. Die Planung beinhaltet auch ein stufenweises Konzept zur Ordnung des Stellplatzbedarfs auf dem Campusgelände, sowie die künftigen Grünstrukturen.

Diese Rahmenplanung mit Stand vom 20.08.2010 wurde aufgrund der aktuellen Planungen auf dem Campus überarbeitet. Die daraus entwickelten Pläne sollen als Handlungskonzept in einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geschlossen werden.

 

Zusammenfassend hat die Rahmenvereinbarung, die in der Anlage beigefügt ist, folgende Themen zum Inhalt:

- Städtebauliche Entwicklung auf dem Campusgelände

- Parkierungskonzept

- Grünordnung / Baumschutzverordnung

- Anpassung des Stellplatzschlüssels für Nutzungen auf dem Campusgelände

 

Plandarstellungen:

Anlage 1: Umgriff der städtebaulichen Rahmenvereinbarung

Anlage 2: Planunterlage Strukturkonzept (Bauliches Entwicklungsszenario)

Anlage 3: Planunterlage Städtebauliche Entwicklungsbereiche / Konkretisierung

des regionalen Grünzuges

Anlage 4: Parkierungskonzept

Die Pläne zu dieser Rahmenvereinbarung sollen als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung auf dem Campusgelände vereinbart werden.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 194 - Hochschule für angewandte Wissenschaften - Seybothstraße in seiner Fassung vom 27.03.12 ist einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

2.              Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

3.               Die anliegende Rahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Anlagen:

 

- BP 194 Satzungstext

- BP 194 Begründung

- BP 194 Planzeichnung

- Städtebauliches Rahmenkonzept zur Campusentwicklung vom 20.08.2010

- Stellungnahmen rger und B-Beteiligung

- Rahmenvereinbarung

- Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung

- Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung

- Anlage 3 zur Rahmenvereinbarung

- Anlage 4 zur Rahmenvereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1 zur Rahmenvereinbarung (327 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2 zur Rahmenvereinbarung (658 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_3 zur Rahmenvereinbarung (289 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_4 zur Rahmenvereinbarung (372 KB)    
Anlage 5 5 BP 194 Begründung (98 KB)    
Anlage 6 6 BP 194 Planzeichnung (565 KB)    
Anlage 7 7 BP 194 Satzungstext (118 KB)    
Anlage 8 8 Rahmenvereinbarung (32 KB)    
Anlage 9 9 Städtebauliches Rahmenkonzept zur Campusentwicklung 20.08.2010 (2231 KB)    
Anlage 10 10 Stellungnahmen Bürger und TÖB-Beteiligung (82 KB)