Sachverhalt:
Am 17.09.2008 hatte der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 für den Bereich Dechbettener Straße/Von-Brettreich-Straße beschlossen. Planungsziel war, mit der Aufstellung des Bebauungsplans die Grundlagen für die städtebauliche Neuordnung der bestehenden Nutzungsstrukturen zu schaffen. Daneben sollte durch die Neuordnung von Gewerbe und Wohnen eine Entflechtung von bestehenden Nutzungskonflikten erreicht werden. Ebenso sollte eine Optimierung der inneren und äußeren Erschließungssituation erreicht werden.
Für den Bereich des Bebauungsplans wurde außerdem eine Veränderungssperre am 17.09.2008 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen und am 25.09.2008 vom Stadtrat der Stadt Regensburg beschlossen. Die Veränderungssperre war bis zum 29.09.2010 gültig und wurde nicht weiter verlängert. Die Verlängerung war nicht mehr erforderlich, da das für die Veränderungssperre ursächliche Vorhaben zurückgezogen wurde. Das neu beantragte Vorhaben widersprach nicht mehr den Planungszielen für diesen Bereich und wurde gemäß § 34 BauGB genehmigt.
Das 2008 beschlossene Bauleitplanverfahren wurde deshalb nicht weiter fortgeführt. Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis der Rahmenplanung „Innerer Westen“ vor und wurde am 20.04.2010 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen als Grundlage für die weiteren Planungsschritte beschlossen. Mit der Aufstellung für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans, die am 26.07.2011 beschlossen wurde, sollen die in der Rahmenplanung erarbeiteten Nutzungsverteilungen planungsrechtlich umgesetzt werden.
Um Planungssicherheit für das Grundstück Flurnummer 3500, Dechbettenerstraße 55, zu erhalten, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 beabsichtigt. Dessen Geltungsbereich überlagert den westlichen Rand des Bebauungsplanes Nr. 92. Der 2008 gefasste Aufstellungsbeschluss wird durch die 50. Änderung des Flächennutzungsplans überlagert. Eine Regelung über den Flächennutzungsplan hinaus ist derzeit nicht notwendig, deshalb kann der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 aufgehoben werden.
Der Ausschuss beschließt:
Der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92, Dechbettener Straße/Von-Brettreich-Straße, vom 17.09.2008 wird aufgehoben.
Anlagen:
BP 92. Lageplan Umgriff, M 1:2000
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