Vorlage - VO/12/7371/23  

 
 
Betreff: Stadteigenes Gebäude Burgweg 1 (Kirche St. Michael in Graß);
Bauwerkssanierung innen und außen; Restaurierung der Ausstattungsgegenstände
Maßnahmebeschluß
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Liegenschaftsamt   
Beratungsfolge:
Grundstücksausschuss Vorberatung
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die der früher selbstständigen Gemeinde Oberisling gehörige Kirche Burgweg 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1 der Gemarkung Graß (sh. Lageplan M=1000 (Anlage 1)) ist durch die Eingemeindung Oberislings zum 1.1.1977 Eigentum der Stadt Regensburg geworden.

 

Die Kirche ist der Rest einer Schlossanlage, die schon im 12. Jahrhundert oder noch früher errichtet und während des 30 hrigen Krieges zerstört worden ist. Von dieser Schlossanlage sind neben der Kirche (einst Schlosskapelle) nur Teile der Ringmauer und der Ringgraben (sh. Anlage 2 (Aufriss des Schloßgrabens)), die sich in Privateigentum befinden, erhalten.

 

Die katholische Kirche, deren Kirchenpatron der Hl. Michael ist, wird noch heute als Nebenkirche der Seelsorgeeinheit St. Josef (Ziegetsdorf)/St. Paul (Königswiesen) zu gelegentlichen Gottesdiensten genutzt.

 

Die Sanierungsmaßnahme ist im IP 2011 2015 (3700.9451) mit Gesamtkosten von 530.000 € enthalten.

 

Die eingehenden Voruntersuchungen des beauftragten Architekten haben nunmehr Schadensbefunde in nahezu allen Bauteilen (Kirchenschiff, Außenfassaden, Dach, Dachkonstruktion, Grundstücksentwässerung, Turm, Kupferblechbekleidung, Turmkreuz, Glocken u. Glockenstuhl, Blitzschutz, Fenster u. Türen, Innenraum, Bodenbeläge, Empore, Kirchengestühl, Beichtstuhl, Elektroinstallation, Beleuchtung, sakrale Ausstattung) ergeben und zu folgender Kostenermittlung nach DIN 276 (sh. Anlage 3) geführt.

 

Außenrenovierung                                                                                    415.000,00 €

Innenrenovierung                                                                                    294000,00 €

Summe                                                                                                  709.000,00 €

 

Die Erhöhung der Ansätze um 179.000 Euro gegenüber der bisherigen Investitionsplanung wird im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2012-2016 angemeldet.

 

Zur Ausführung der Sanierungsarbeiten muss im Süden und Osten das in Privateigentum befindliche Nachbargrundstück Fl.Nr. 2 Gem. Graß benützt werden, das dort bis unmittelbar an die Gebäudemauern heranreicht. Zur Erlangung der hierfür notwendigen Erlaubnisse stehen umfangreiche und schwierige Verhandlungen mit dem Nachbarn u.a. wegen der Eingriffe in den vorhandenen Grünbewuchs, der notwendigen Betretungs- und Benützungsrechte, zur Gerüsterstellung, zum Ausbau des Betongehweges entlang der Kirchenaussenwand und dessen Wiederherstellung bevor. Zur Ableitung des Dachabwassers muss auf dessen Grundstück ferner ein Kiestraufstreifen angelegt, die Entwässerungsleitung über das Nachbargrundstück geführt und diese Leitung dinglich gesichert werden.

 

 

 


 

 

Der Grundstücksauschuss  empfiehlt/ Der Stadtrat beschließt:

 

Die im Sachverhalt dargestellten Sanierungsarbeiten an der Kirche Graß, Burgweg 1 werden durchgeführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt

 

- den Beschluss des Bau- u. Vergabeausschusses über die techn. Ausführung vorzubereiten,

- die weiteren Planungsphasen (§ 3 Abs. 4 HOAI) in Auftrag zu geben,

- den erhöhten Mittelbedarf zum Investitionsprogramm 2012 - 2016 zu beantragen,

- die denkmalpflegerische Erlaubnis zur Sanierung u. Restaurierung zu beantragen,

- die Zuschussanträge beim Bay. Landesamt für Denkmalpflege, der Bayerischen Landesstiftung u. dem Bezirk Oberpfalz zu stellen und

- die Verhandlungen mit dem benachbarten Grundstückseigentümer zur Ermöglichung der Sanierungsarbeiten zu führen.