Sachverhalt:
0. Allgemeines
0. Aufgaben und Pflichten der Stadt Regensburg als Baulastträger der Brücken im Stadtgebiet
Das Straßennetz der Stadt Regensburg umfasst eine Länge von insgesamt 380 km. In Ausfüllung des Art. 57 Abs. 1 GO (Schaffung der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises) bestimmt Art. 47 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Regensburg zum Straßenbaulastträger, d.h. alle mit dem Bau und dem Unterhalt zusammenhängenden Aufgaben für alle Gemeindestraßen im Stadtgebiet (Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen) obliegen der Stadt Regensburg. Zudem obliegen gemäß § 5 Bundesfernstraßengesetz der Stadt Regensburg im Hinblick auf die Straßenbaulast auch alle Bundesstraßen im Bereich zwischen den Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet. Nachdem die Brücken sowie alle zugehörigen Ingenieurbauwerke, wie Stützmauern und Lärmschutzwände, ein Teil der Straße sind, gelten die Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Bereich der Gemeindestraßen auch für alle Brücken und zugehörigen Ingenieurbauwerke. Im Bereich des Stadtgebietes befinden sich laut Bauwerksverzeichnis 83 Brücken, 20.800 m² Stützmauern und 19.600 m² Lärmschutzwände, für welche der Stadt Regensburg die Baulastträgerschaft obliegt.
Darüber hinaus bestimmt Art. 72 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, dass seitens der Stadt Regensburg von den Bediensteten des Tiefbauamtes die Unterhaltung der Straßen und Brücken in Ausübung eines öffentlichen Amtes, also hoheitlich, wahrgenommen werden (Amtspflicht). Gleiches gilt für die Überwachung und Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen und Brücken. Alle Straßen, Brücken und zugehörigen Ingenieurbauwerke sind somit so zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen. Die Verletzung dieser Amtspflichten kann zur persönlichen Haftung des Bediensteten führen.
Für die Planung und Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an den städtischen Brücken und den zugehörigen Ingenieurbauwerken folgende Maßnahmen vorgesehen und im Haushaltsplan eingestellt:
1. Laufender Unterhalt an Brücken, Stegen und Stützmauern und Lärmschutzwänden
Folgende wesentliche Leistungen sind zu erbringen:
Reinigungsarbeiten:
- Spülen von Entwässerungseinrichtungen wie Brückenabläufe, Längs-, Fall- und Grundleitungen einschließlich Revisionsschächte
- Säubern von Brückenübergangskonstruktionen, Lagern und Auflagerbänken
- Reinigen von Holzbelägen auf Stegen
Reparaturarbeiten:
- Instandsetzung von beschädigten Beton- und Stahlbetonbauteilen
- Korrosionsschutz von Stahlbauteilen und Geländern
- Erneuerung von Fugenabdichtungen auf Brücken
- Instandsetzen von Natursteinen in Stützmauern
- Schadensbeseitigungen, die bei Brückenkontrollen und -prüfungen festgestellt werden
- Ergänzung von Brückenbeschilderungen
Beihilfe bei Brückenprüfungen
wie Bereitstellung von Stand- und Hängegerüsten, Brückenuntersichtsgeräte und Hubsteiger.
Teilerneuerung von Fahrbahn, Radweg- und Gehwegbelägen
sowie Nachschneiden und Vergießen von Dehnungsfugen auf Brücken
Die dafür anfallenden Kosten betragen 300.000,-- €
2. Austausch von Glasscheiben in Lärmschutzwänden
Durch Vandalismus werden immer wieder Glasscheiben in den Lärmschutzwänden insbesondere auf der Nibelungenbrücke und in Burgweinting an der Bahnstrecke beschädigt. Diese Scheiben müssen aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden..
Die dafür anfallenden Kosten betragen 20.000,-- €
3. Brückenprüfungen
Für folgende Brücken sind im Jahr 2012 Brückenprüfungen durchzuführen, die an Ingenieurbüros vergeben werden:
Brückenhauptprüfungen: - Grieser Steg - Schwabelweiser Brücke - Stahlbrücke - Pfaffensteiner Steg
Einfache Brückenprüfungen: - Eiserner Steg - Schwabelweiser Brücke Vorland Nord und Süd - Bruderwöhrdbrücke - Bruderwöhrd – Parkhaus - Staustufenkanal – Geh- und Radwegbrücke
Die veranschlagten Kosten für Brückenprüfungen betragen 50.000,-- €
4. Erhöhung der Geländer auf der Einhauser Brücke Ostseite von 1,00 m auf 1,20 m
Auf der Einhauser Brücke ist der Geh- und Radweg nur durch eine durchgezogene Linie getrennt. Das Überfahren dieser Linie ist insbesondere bei Begegnungsverkehr ohne weiteres möglich. Zur Vermeidung von Abstürzen wird das Geländer von 1,00 m auf 1,20 m durch Aufschrauben eines neuen Handlaufes auf eine Länge von 185 m erhöht.
Die veranschlagten Kosten betragen 20.000,-- €
5. Beschichtung der Gehweges auf der Schwabelweiser Brücke Der Belag des Gehweges auf der Schwabelweiser Brücke Ostseite ist nach über 30 Jahren brüchig, z.T. sind die Pfostenfüße und die Blechaufkantung angerostet. Diese Rostflächen ziehen sich auch unter den Gußasphaltbelag. Um eine Korrosion des Deckbleches zu vermeiden ist der Belag zu erneuern. Es wird neu ein Dünnschichtbelag für Stahlbrücken aufgebracht, wie auch auf dem Gehweg der Eisernen Brücke. Gleichzeitig wird der Höhenversatz zwischen Geh- und Radweg beseitigt, der schon zu zahlreichen Unfällen geführt hat. Der Radweg wurde größtenteils 2006 erneuert.
Die veranschlagten Kosten für die Instandsetzung betragen 190.000,-- €
6. Beseitigen von Graffitischäden Im Herbst 2010 wurden viele Brücken beschmiert. Die Flächen sind zu reinigen und erneut Graffitischutz aufzutragen.
Die veranschlagten Kosten für die Beseitigung betragen 20.000,-- €
Zusammenstellung der Kosten
1. Allgemeine Brückenunterhaltsarbeiten 300.000,-- € 2. Scheibenaustausch in den Lärmschutzwänden 20.000,-- € 3. Bauwerksprüfungen 50.000,-- € 4. Geländererhöhung auf der Einhauser Brücke Ostseite 20.000,-- € 5. Beschichtung des Gehweges – Schwabelweiser Brücke Ostseite 190.000,-- € 6. Beseitigen von Graffitischäden 20.000,-- €
Gesamtkosten: 600.000,-- €
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan auf der Haushaltsstelle 0.6488.5141 veranschlagt.
Der Ausschuss beschließt:
Die im Bericht aufgeführten Unterhaltsarbeiten an Brücken, Stegen und Stützmauern und an Lärmschutzwänden im Stadtgebiet Regensburg sind im Haushaltsjahr 2012 durchzuführen.
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