Vorlage - VO/12/7394/52  

 
 
Betreff: Förderung der Krabbelstube Villa Kunterbunt, Falkensteinstr. 2, 93059 Regensburg
Baukostenzuschuss für die Erweiterung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
08.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
29.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. betreibt seit Mai 2007 in dem Gebäude Falkensteinstr. 2, das sich im Eigentum der Maschinenfabrik Reinhausen befindet, eine Krabbelstube mit derzeit 18 Betreuungsplätzen.

 

Wegen der großen Nachfrage nach Krabbelstubenplätzen möchte die Maschinenfabrik Reinhausen die Krabbelstube um sechs Plätze erweitern.

 

Hierfür ist es erforderlich, das Dachgeschoss des Gebäudes für die Nutzung als Krabbelstube aus- und umzubauen.

 

Das Büro der Leiterin wird in den Dachraum verlegt, ebenso entsteht ein weiterer Raum für die Kinder und ein Sanitärbereich. Die vorhandene Spindeltreppe als zweiter Fluchtweg muss in das Dachgeschoss weitergeführt werden.

 

Um den bedarfsgerechten Ausbau von Krabbelstuben zu fördern gewährt der Freistaat Bayern im Rahmen eines Sonderprogrammes Zuweisungen zu Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertagesstätte gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“.

 

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich laut Aufstellung der Maschinenfabrik Reinhausen auf 176 671,00 Euro. Da die tatsächlichen Kosten unter dem Kostenhöchstwert liegen, wird nach tatsächlichen Kosten gefördert.

 

Zuwendungsfähige Kosten gemäß FA-2 R sind die KG 300, 400, 500 und 700 und betragen 145 712,00 Euro, davon gibt es einen Fördersatz von 67,6 Prozent = rund 98 500,00 Euro. Für die sechs Plätze gibt es eine Ausstattungspauschale von je 1 250,00 Euro = 7 500,00 Euro, somit beträgt der Zuschuss der Regierung circa 106 000,00 Euro.

 

Zu den offenen zuwendungsfähigen Kosten von 62 110,00 Euro trägt die Kommune 50 Prozent = circa 31 055,00 Euro.

 

Der Bauträger kann mit einem Zuschuss von rund 129 600,00 Euro rechnen.

 

Der Betriebsträger bekommt einen Ausstattungskostenzuschuss von 7 500,00 Euro.

 

Im Investitionsprogramm sind die erforderlichen Mittel unter UA 4648/09 eingeplant.

 

Ab Inbetriebnahme der zusätzlichen Plätze erfolgt eine Förderung gemäß Art. 18 und 19 BayKiBiG (kindbezogene Förderung der Betriebskosten).

 

Diese Betriebskostenförderung, die der Träger der Krabbelstube erhält, wird nur für Kinder gewährt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet Regensburg haben.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet die Erweiterung der Krabbelstube Villa Kunterbunt, Falkensteinstr. 2 um sechs Plätze und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an.

 

2.      Die Maschinenfabrik Reinhausen erhält Investitionskostenförderung gemäß den Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“.

 

3.      Betriebsträger dieser Einrichtung ist die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
Wernberger Str. 1, 93057 Regensburg.

 

4.      Der Betriebsträger erhält ab Inbetriebnahme der zusätzlichen Plätze kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
-betreunngsgesetzes (BayKiBiG)

 

5.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 

Anlagen: