Vorlage - VO/12/7401/51  

 
 
Betreff: Berufung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
08.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
13 beratenden Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist nach Art 18 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen.

 

Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 AGSG gehört Herr Richter am Amtsgericht (RiAG) Dirk Schulz als beratendes stellvertretendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg an. Mit Schreiben vom 14.12.2011 benennt der Direktor des Amtsgerichts Regensburg,
Dr. Clemens Prokop, aufgrund Art. 19 Abs. 2 Satz 1 AGSG als neues beratendes stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses Frau Richterin am Amtsgericht (RinAG) Christine Horsch.

 

Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 8 AGSG gehört Frau Sabine Baumgartner als beratendes stellvertre­tendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg an. Mit E-Mail vom 19.01.2012 erklärt der Stadtjugendring Regensburg, dass ab März 2012 Herr Wolfram Schröder als neues beratendes stellvertretendes Mitglied die entsprechende Vertretung wahrnehmen soll.

 

Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 9 AGSG gehörte für die Kath. Kirche Herr Kaplan Alexander Huber als beratendes ordentliches Mitglied dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regens­burg an. Mit Telefonat vom 23.01.2012 ließ Dekan Prälat Alois Möstl aufgrund Art. 7 Abs. 2 Satz 3 mitteilen, dass als neues beratendes ordentliches Mitglied aus dem Bereich der Kath. Kirche Herr Diakon Thomas Steffl (Dompfarrei St. Ulrich) benannt sei.

 

Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugend­hilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadt­rats bestellt.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Frau RinAG Christine Horsch und von Herrn Wolfram Schröder als beratende stellvertre­tende Mitglieder sowie von Herrn Diakon Thomas Steffl als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg sind gegeben.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Frau RinAG Christine Horsch und Herr Wolfram Schröder werden als beratende stellvertre­tende Mitglieder sowie Herr Diakon Thomas Steffl wird als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg berufen.