Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 AGSG gehört Herr Richter am Amtsgericht (RiAG) Dirk Schulz als beratendes stellvertretendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg an. Mit Schreiben vom 14.12.2011 benennt der Direktor des Amtsgerichts Regensburg,
Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 8 AGSG gehört Frau Sabine Baumgartner als beratendes stellvertretendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg an. Mit E-Mail vom 19.01.2012 erklärt der Stadtjugendring Regensburg, dass ab März 2012 Herr Wolfram Schröder als neues beratendes stellvertretendes Mitglied die entsprechende Vertretung wahrnehmen soll.
Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 9 AGSG gehörte für die Kath. Kirche Herr Kaplan Alexander Huber als beratendes ordentliches Mitglied dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg an. Mit Telefonat vom 23.01.2012 ließ Dekan Prälat Alois Möstl aufgrund Art. 7 Abs. 2 Satz 3 mitteilen, dass als neues beratendes ordentliches Mitglied aus dem Bereich der Kath. Kirche Herr Diakon Thomas Steffl (Dompfarrei St. Ulrich) benannt sei.
Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrats bestellt.
Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Frau RinAG Christine Horsch und von Herrn Wolfram Schröder als beratende stellvertretende Mitglieder sowie von Herrn Diakon Thomas Steffl als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg sind gegeben.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Frau RinAG Christine Horsch und Herr Wolfram Schröder werden als beratende stellvertretende Mitglieder sowie Herr Diakon Thomas Steffl wird als beratendes ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg berufen.
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