Sachverhalt:
Nach den Anpassungen der Eintrittsentgelte für das Reichstagsmuseum und die documente Schnupftabakfabrik und Neupfarrplatz im Jahr 2008, sollen auch für das Historische Museum und die Städtische Galerie die Besichtigungsentgelte angepasst werden, da es nunmehr wieder ein attraktives Programm von Sonderausstellungen und mehreren Dauerausstellungen bei besucherorientierten Öffnungszeiten gibt.
Die letzten Anpassungen für das Historische Museum und die Städtische Galerie erfolgten ab 01.01.2003. Aufgrund verschiedener Baumaßnahmen und Teilschließungen wurde in den vergangenen Jahren auf eine Erhöhung der Eintrittspreise verzichtet. Nachdem seit nunmehr 10 Jahren keine Anpassung mehr stattgefunden hat, fällt die vorgeschlagene Erhöhung teilweise relativ hoch aus. Die Museen der Stadt Regensburg haben sich dabei auch an den Eintrittspreisen vergleichbarer Häuser orientiert, z. B. Maximilianmuseum in Augsburg 7,00 €, Schaezlerpalais in Augsburg 7,00 €, Stadtmuseum Ingolstadt 4,50 €.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Preise für die Verbundkarte, die Jahreskarte, für Führungen im Historischen Museum und für Sonderveranstaltungen angepasst.
Solange die Dauerausstellung im Keplergedächtnishaus nicht modernisiert ist, sollen für dieses Haus die bisherigen Besichtigungsentgelte beibehalten werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die gestiegenen Besucherzahlen im Historischen Museum (2011: 50.939 Besucher, inklusive Sonderausstellungen und Museumsnacht) und in der Städtischen Galerie (2011: 15.190 Besucher, inklusive Sonderausstellungen und Museumsnacht) hinweisen, die eine Erhöhung der Eintrittsentgelte für diese Häuser rechtfertigt.
Außerdem wurden § 4 Abs. 1 Nr. 1. b), c) und d), Abs. 2 und 3, § 5 Satz 2 und § 7 Satz 1 geringfügig modifiziert.
Bei Inhabern der Alumni-Card handelt es sich um ehemalige Studierende, die in Alumni-Vereinen als zahlende Mitglieder registriert sind und die Arbeit der Vereine in erheblichem Maße durch ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge unterstützen. Die Universität Regensburg ist an die Stadt Regensburg herangetreten mit der Bitte, beim Eintritt in die Museen eine Vergünstigung für diesen Personenkreis zu gewähren.
Bei einer gleichbleibenden Besucherzahl im Historischen Museum und in der Städtischen Galerie ergäbe sich aufgrund der Erhöhung der Eintrittsgelder pro Jahr eine geschätzte Mehreinnahme von ca. 40.000,00 €.
Aufgrund der extrem niedrigen Nachfrage (ca. 10 Stück pro Jahr), wurde das Entgelt für die Jahreskarten prozentual geringer erhöht.
Die Besichtigungsentgelte im Reichstagsmuseum wurden zuletzt im Jahr 2008 erhöht von 6,00 € auf 7,50 € (normaler Eintritt) und von 3,00 € auf 4,00 € (ermäßigter Eintritt). Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Erhöhung zu keinem Besucherrückgang geführt hat. Allerdings sind die Häuser Reichstagsmuseum, Historisches Museum und Städtische Galerie insofern nicht miteinander vergleichbar, als im Reichstagsmuseum alle Schüler Eintritt bezahlen und im Historischen Museum und in der Städtischen Galerie die Regensburger Schulklassen freien Eintritt haben.
Die Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg wird in folgenden Punkten geändert:
§ 2 Besichtigungsentgelte
(1) Für die Besichtigung des Historischen Museums und der Städtischen Galerie sind folgende Entgelte zu entrichten: Neu: Bisher: 1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 5,00 € (2,20 €) 2. Personen unter 18 Jahre, Studenten, Schüler, 3. Familienkarte
(2) Für die Besichtigung des Keplergedächtnishauses sind folgende Entgelte zu entrichten:
Wie bisher: 1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 2,20 € 2. Personen unter 18 Jahre, Studenten, Schüler, 3. Familienkarte
(3) Für die Besichtigung des Reichstagsmuseums (inklusive Führung) sind folgende Entgelte zu entrichten:
Wie bisher: 1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 7,50 € 2. Personen unter 18 Jahren, Studenten, Schüler, 3. Familienkarte 4. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben für Kurzführungen 5,00 € 5. Personen nach Ziffer 2 für Kurzführungen 2,50 € 6. Schulklassen 50,00 €
(4) Verbundkarte (zum einmaligen Besuch der vier Museen der Stadt Regensburg):
Neu: Bisher: 1. für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 15,00 € (10,00 €) 2. für Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 und
(5) Jahreskarte (zum Besuch der vier Museen der Stadt Regensburg):
Neu: Bisher: 1. für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 30,00 € (15,40 €) 2. für Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 und
(6) Für Führungen im Historischen Museum sind folgende Entgelte zu entrichten:
Neu: Bisher: 1. für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 7,50 € (5,00 €) 2. für Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 4,00 € (2,50 €) 3. für Familien (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren) 15,00 € (10,00 €) 4. für Sonderführungen für geschlossene Gruppen im
(7) Für Führungen im Keplergedächtnishaus, im document Schnupftabakfabrik und im document Neupfarrplatz sind folgende Entgelte zu entrichten:
Wie bisher: 1. für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 5,00 € 2. für Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 2,50 € 3. für Familien (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren) 10,00 € 4. für Sonderführungen für geschlossene Gruppen im den documenten Schnupftabakfabrik und Neupfarrplatz 50,00 € 6. für Sonderführungen für Schulklassen in den documenten Schnupftabakfabrik und Neupfarrplatz 40,00 €
§ 3 Sonderveranstaltungsentgelte
Bei besonderen Veranstaltungen (z. B. Sonderausstellungen) richtet sich die Höhe der Entgelte nach den entstehenden Kosten. Es beträgt Neu: Bisher: - je Person höchstens 10,00 € (5,00 €) - für den in § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 und in Abs. 3 Nr. 2 genannten Personenkreis
Entgeltfreiheit und -ermäßigung
1. In Abs. 1 Nr. 1. b) wird nach „Gästeführer vom Verband der Regensburger Gästeführer e.V.,“ eingefügt: „Inhaber der Alumni-Card,“
2. In Abs. 1 Nr. 1. c) wird nach „Reichstagsmuseums“ eingefügt: „und herausragender Sonderausstellung“
3. In Abs. 1 Nr. 1. d) wird nach „Reichstagsmuseums“ der Punkt gestrichen und eingefügt: „und herausragender Sonderausstellungen.“
4. In Abs. 2 Satz 1 wird „Grundwehrdienstleistende und Zivildienstleistende“ gestrichen und eingefügt: „Bundesfreiwilligendienstleistende“
5. In Abs. 2 Satz 2 wird „Thurn und Taxis Museums“ gestrichen und eingefügt: „document Schnupftabakfabrik“
6. In Abs. 3 werden gestrichen: „im Rahmen touristischer Werbemaßnahmen“ und „Abs. 1“
§ 5 Nutzungsentgelte
In Satz 2 werden folgende Worte gestrichen: „Das Saalmanagement der Stadt“ und stattdessen eingefügt: “die Regensburg Tourismus GmbH“
§ 7 Entgelte für Fotoarbeiten
In Satz 1 werden folgende Worte gestrichen: “Presse- und Informationsstelle“ und stattdessen eingefügt: „Hauptabteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“
Diese Änderung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Der Kulturausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg setzt die Entgelte der Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs vom 18.06.2012, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, ab 01.01.2013 im Wege einer Änderung neu fest.
Anlage: Entwurf
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