Vorlage - VO/12/7402/44  

 
 
Betreff: Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg;
Änderung der Besichtigungsentgelte und weitere Änderungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Kulturreferent Unger
Federführend:Museen der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Kulturausschuss Vorberatung
12.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kulturausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
24.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Nach den Anpassungen der Eintrittsentgelte für das Reichstagsmuseum und die documente Schnupftabakfabrik und Neupfarrplatz im Jahr 2008, sollen auch für das Historische Museum und die Städtische Galerie die Besichtigungsentgelte angepasst werden, da es nunmehr wieder ein attraktives Programm von Sonderausstellungen und mehreren Dauerausstellungen bei besucherorientierten Öffnungszeiten gibt.

 

Die letzten Anpassungen für das Historische Museum und die Städtische Galerie erfolgten ab 01.01.2003.

Aufgrund verschiedener Baumaßnahmen und Teilschließungen wurde in den vergangenen Jahren auf eine Erhöhung der Eintrittspreise verzichtet.

Nachdem seit nunmehr 10 Jahren keine Anpassung mehr stattgefunden hat, fällt die vorgeschlagene Erhöhung teilweise relativ hoch aus. Die Museen der Stadt Regensburg haben sich dabei auch an den Eintrittspreisen vergleichbarer Häuser orientiert, z. B. Maximilianmuseum in Augsburg 7,00 €, Schaezlerpalais in Augsburg 7,00 €, Stadtmuseum Ingolstadt 4,50 €.

 

In diesem Zusammenhang wurden auch die Preise für die Verbundkarte, die Jahreskarte, für Führungen im Historischen Museum und für Sonderveranstaltungen angepasst.

 

Solange die Dauerausstellung im Keplergedächtnishaus nicht modernisiert ist, sollen für dieses Haus die bisherigen Besichtigungsentgelte beibehalten werden.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die gestiegenen Besucherzahlen im Historischen Museum

(2011: 50.939 Besucher, inklusive Sonderausstellungen und Museumsnacht) und in der Städtischen Galerie (2011: 15.190 Besucher, inklusive Sonderausstellungen und Museumsnacht) hinweisen, die eine Erhöhung der Eintrittsentgelte für dieseuser rechtfertigt.

 

Außerdem wurden § 4 Abs. 1 Nr. 1. b), c) und d), Abs. 2 und 3, § 5 Satz 2 und § 7 Satz 1 geringfügig modifiziert.

 

Bei Inhabern der Alumni-Card handelt es sich um ehemalige Studierende, die in Alumni-Vereinen als zahlende Mitglieder registriert sind und die Arbeit der Vereine in erheblichem Maße durch ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge unterstützen.

Die Universität Regensburg ist an die Stadt Regensburg herangetreten mit der Bitte, beim Eintritt in die Museen eine Vergünstigung für diesen Personenkreis zu gewähren.

 

Bei einer gleichbleibenden Besucherzahl im Historischen Museum und in der Städtischen Galerie ergäbe sich aufgrund der Erhöhung der Eintrittsgelder pro Jahr eine geschätzte Mehreinnahme von ca. 40.000,00 €.

 

Aufgrund der extrem niedrigen Nachfrage (ca. 10 Stück pro Jahr), wurde das Entgelt für die Jahreskarten prozentual geringer erhöht.

 

Die Besichtigungsentgelte im Reichstagsmuseum wurden zuletzt im Jahr 2008 erhöht von 6,00 € auf 7,50 € (normaler Eintritt) und von 3,00 € auf 4,00 € (ermäßigter Eintritt). Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Erhöhung zu keinem Besucherrückgang geführt hat. Allerdings sind die Häuser Reichstagsmuseum, Historisches Museum und Städtische Galerie insofern nicht miteinander vergleichbar, als im Reichstagsmuseum alle Schüler Eintritt bezahlen und im Historischen Museum und in der Städtischen Galerie die Regensburger Schulklassen freien Eintritt haben.

 

Die Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg wird in folgenden Punkten geändert:

 

 

§ 2

Besichtigungsentgelte

 

(1) Für die Besichtigung des Historischen Museums und der Städtischen Galerie sind

    folgende Entgelte zu entrichten:

                                                                                                                                Neu:              Bisher:

1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben                              5,00 €              (2,20 €)

2. Personen unter 18 Jahre, Studenten, Schüler,
  Bundesfreiwilligendienstleistende, Renten-, Versorgungs-,
  Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger,
  Schwerbehinderte   -jeweils gegen Ausweis-,
sowie geschlossene Gruppen (ab 10 Personen)
  je Person                                                                                                                  2,50 €              (1,10 €)

3. Familienkarte
(Eltern mit Kindern unter 18 Jahren)                                                        10,00 €              (4,40 €)

 

 

 

(2) Für die Besichtigung des Keplergedächtnishauses sind folgende Entgelte zu entrichten:

                                                                                                                             

Wie bisher:

1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben                              2,20 €

2. Personen unter 18 Jahre, Studenten, Schüler,
Bundesfreiwilligendienstleistende, Renten-, Versorgungs-,
Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger,
  Schwerbehinderte   -jeweils gegen Ausweis-,
  sowie geschlossene Gruppen (ab 10 Personen)
je Person                                                                                                                  1,10 €

3. Familienkarte
  (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren)                                                          4,40 €
 

 

(3) Für die Besichtigung des Reichstagsmuseums (inklusivehrung) sind folgende Entgelte

    zu entrichten:

 

                                                                                                                              Wie bisher:

1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben                               7,50 €

2. Personen unter 18 Jahren, Studenten, Schüler,
  Bundesfreiwilligendienstleistende, Renten-, Versorgungs-,
  Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger,
  Schwerbehinderte   -jeweils gegen Ausweis-,
  sowie geschlossene Gruppen (ab 10 Personen)
  je Person                                                                                                                   4,00 €

3. Familienkarte
(Eltern mit Kindern unter 18 Jahren)                                                        15,00 €

4. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

  r Kurzführungen                                                                                                     5,00 €

5. Personen nach Ziffer 2 für Kurzführungen                                         2,50 €

6. Schulklassen                                                                                                    50,00 €

 

 

(4) Verbundkarte  (zum einmaligen Besuch der vier Museen der Stadt Regensburg):

 

                                                                                                                              Neu:                            Bisher:

1. für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben                            15,00 €              (10,00 €)

2. für Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 und
  Abs. 3 Nr. 2                                                                                                                7,50 €               (5,00 €)
3. für Familien
  (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren)                                                        25,00 €              (17,50 €)

 

 

 

(5) Jahreskarte  (zum Besuch der vier Museen der Stadt Regensburg):

 

                                                                                                                              Neu:                            Bisher:

1. für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben                            30,00 €              (15,40 €)

2. für Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 und
  Abs. 3 Nr. 2                                                                                                                15,00 €              (11,00 €)
3. für Familien
(Eltern mit Kindern unter 18 Jahren)                                                        50,00 €              (22,00 €)

 

 

(6) Für Führungen im Historischen Museum sind folgende Entgelte zu entrichten:

 

                                                                                                                              Neu:                              Bisher:

1. für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben                              7,50 €                (5,00 €)

2. für Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2                                                          4,00 €                (2,50 €)

3. für Familien (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren)                                          15,00 €              (10,00 €)

4. für Sonderführungen für geschlossene Gruppen im
  Historischen Museum zusätzlich zum Eintrittspreis                            40,00 €       (wie bisher)

 

 

(7) Für Führungen im Keplergedächtnishaus, im document Schnupftabakfabrik und im

    document Neupfarrplatz sind folgende Entgelte zu entrichten:

 

                                                                                                                              Wie bisher:

1. für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben                               5,00 €

2. für Personen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2                                                           2,50 €

3. für Familien (Eltern mit Kindern unter 18 Jahren)                                          10,00 €

4. für Sonderführungen für geschlossene Gruppen im
  Keplergedächtnishaus zusätzlich zum Eintrittspreis                            40,00 €
5. für Sonderführungen für geschlossene Gruppen in

  den documenten Schnupftabakfabrik und Neupfarrplatz                              50,00 €

6. für Sonderführungen für Schulklassen in den

  documenten Schnupftabakfabrik und Neupfarrplatz                          40,00 €

 

 

§ 3

Sonderveranstaltungsentgelte

 

Bei besonderen Veranstaltungen (z. B. Sonderausstellungen) richtet sich die Höhe der Entgelte nach den entstehenden Kosten.

Es beträgt

                                                                                                                              Neu:                            Bisher:

- je Person höchstens                                                                                    10,00 €              (5,00 €)

- für den in § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 und in Abs. 3 Nr. 2

genannten Personenkreis
je Person höchstens                                                                                                  5,00 €                            (2,50 €)

 


§ 4

Entgeltfreiheit und -ermäßigung

 

1.  In Abs. 1 Nr. 1. b) wird nach „steführer vom Verband der Regensburger

    steführer e.V.,“ eingefügt: Inhaber der Alumni-Card,“

 

2.  In Abs. 1 Nr. 1. c) wird nach „Reichstagsmuseums“ eingefügt: und herausragender

    Sonderausstellung“

 

3.  In Abs. 1 Nr. 1. d) wird nach „Reichstagsmuseums der Punkt gestrichen und

    eingefügt: und herausragender Sonderausstellungen.“

 

4.  In Abs. 2 Satz 1 wird „Grundwehrdienstleistende und Zivildienstleistende“ gestrichen

    und eingefügt: Bundesfreiwilligendienstleistende“

 

5.  In Abs. 2 Satz 2 wird „Thurn und Taxis Museums“ gestrichen und eingefügt:

    document Schnupftabakfabrik

 

6.  In Abs. 3 werden gestrichen: im Rahmen touristischer Werbemaßnahmen“  und

    Abs. 1“

 

§ 5

Nutzungsentgelte

 

In Satz 2 werden folgende Worte gestrichen: „Das Saalmanagement der Stadt“ und stattdessen eingefügt: “die Regensburg Tourismus GmbH“

 

 

§ 7

Entgelte für Fotoarbeiten

 

In Satz 1 werden folgende Worte gestrichen: “Presse- und Informationsstelle“ und stattdessen eingefügt: „Hauptabteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

 

 

Diese Änderung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 


 

Der Kulturausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt:

Die Stadt Regensburg setzt die Entgelte der Anlage zu § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs vom 18.06.2012, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, ab 01.01.2013 im Wege einer Änderung neu fest.

 

 

 


 

Anlage: Entwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Entwurf Entgelte (56 KB)