Sachverhalt:
Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2012 bis zum 27.02.2012 zwei entscheidungsreife Anträge auf überplanmäßige Mittel für den
Vermögenshaushalt i. H. v. 376.500 €
eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt (Anlagen 1 und 2).
Anlagen: 2
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in Anlage 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||