Vorlage - VO/12/7411/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2012

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
29.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

                                                                                                                                           

 

 

Sachverhalt:

 

 

Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen sind  in der Zeit vom 02.01.2012 bis zum 27.02.2012 zwei entscheidungsreife Anträge auf überplanmäßige Mittel für den

 

Vermögenshaushalt                                                        i. H. v.                                                        376.500

 

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fällt (Anlagen 1 und 2).
 

 

 

Anlagen: 2

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in  Anlage 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel

im Vermögenshaushalt                                          i. H. v.                                                        376.500

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben.     

 

 

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _MB_1_6506_9500_Tischvorlage (30 KB)    
Anlage 2 2 MB_1_6506_9500_Tischvorlage_Amt xx (32 KB)