Vorlage - VO/12/7423/65  

 
 
Betreff: Straßenerhaltung in Regensburg; Maßnahmenbeschluss Straßenerhaltungsprogramm 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
14.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

A) Allgemeine Bemerkungen zur Erhaltung kommunaler Straßen

 

. Die Stadt Regensburg ist Baulastträger eines Straßennetzes von ca. 420 km Länge.

 

Die zu erhaltenden Verkehrsflächen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Bundesstraßen              ca.              19              km

 

Staatsstraßen              ca.              4              km

 

Kreisstraßen              ca.               12              km

 

Gemeindeverbindungsstraßen              ca.               27              km

 

Ortsstraßen              ca.               336              km

 

Beschränkt-Öffentliche Wege              ca.              15              km

 

Öffentliche Feld- und Waldwege (ausgebaut)              ca.              7              km

 

                            _______________

                                          420              km

 

 

Städtische Industriestammgleise                            5,5              km

 

Straßenentwässerungskanäle              ca.              50              km

 

Straßenabläufe              ca.              17.000              Stück

 

Anschlussleitungen von den Abläufen zum öffentlichen Kanal              ca.              150              km

 

Grünflächenpflege (schungen, Straßengräben, Regenrückhaltebecken)              ca.              500.000             

 

Distanzschutzplanken              ca.              10              km

 

Öffentliche Feld- und Waldwege (nicht ausgebaut)              ca.              15              km

(Diese Wege werden von den jeweiligen Anliegern / Beteiligten

unterhalten. Dem Tiefbauamt obliegt die Aufsichtspflicht).

 

.

Viele Straßen auch in Regensburg sind überaltert und durch die vielfältigen Beanspruchungen (Verkehrsbelastung, Schwerverkehr, Witterung, Aufgrabungen) verbraucht. Ihr Erhaltungsbedarf steigt in Zukunft weiter an, wenn die Verkehrsinfrastruktur nicht kontinuierlich gepflegt bzw. erneuert wird. So fallen später bei einer Vernachlässigung der Substanzerhaltung für eine Erneuerung das 2- 3 fache an Erhaltungskosten an. Werden nicht kontinuierlich Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Erhaltung der Straßensubstanz zur Verfügung gestellt, baut sich nicht nur ein Überhang des Nachholbedarfes weiter auf, auch der später einzusetzende Finanzaufwand wächst überproportional.

 


Bei der Straßenerhaltung muss außerdem berücksichtigt werden:

 

-          die laufende Zunahme des Verkehrs, insbesondere des Lkw-Verkehrs,

 

-          die Erhöhung der zulässigen Achslasten,

 

-          die Substanzverschlechterung durch Aufgrabungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie in zunehmendem Maße von Telekommunikationsfirmen,

 

-          der hohe Anteil von Straßen, die ihre übliche Nutzungsdauer bereits erreicht bzw. überschritten haben. Dies betrifft zum Beispiel alle in den Jahren von 1960 bis 1975 gebauten Straßen.

 

 

Die Begriffsdefinitionen sowie die Begriffssystematik der Straßenerhaltung sind in den Maßnahmenbeschlüssen vom 16.03.2010 und 15.03.2011 bereits ausführlich beschrieben worden.

 

 

 

B) Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplan 2012 für die Straßenerhaltung in Regensburg

 

 

1.               Verwaltungshaushalt

 

r die betriebliche Erhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung stehen folgende Haushaltsansätze im Jahr 2012 zur Verfügung.

 

Haushaltsstelle 0.6300.5131

§         Straßenunterhalt -               1.000.000,- €

 

Haushaltsstelle 0.6300.5139

§         Unterhalt Fahrradwege -               100.000,- €

 

Haushaltsstelle 0.6300.5150

§         Unterhalt der Straßenentwässerungsanlagen              300.000,- €

              ___________

 

Gesamt              1.400.000,- €

 

Diese Haushaltsansätze beinhalten die Kostenarten Sachkosten und Fremdleistungen

 

Die bei Haushaltsstelle 0.6300.5150 bereitgestellten Haushaltsmittel werden für Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten an Straßenentwässerungskanälen und Straßenablaufleitungen benötigt.

Die defekten oder sanierungsbedürftigen Straßenentwässerungsleitungen werden untersucht, bewertet und in der Regel wirtschaftlich im Zuge von Baumaßnahmen an öffentlichen Kanälen der Stadtentwässerung mit ausgeschrieben.

 

 


2.               Vermögenshaushalt

 

Erneuerungsmaßnahmen

Beitragsfähige Erneuerung nach KAG

Haushaltsstelle 1.6350.9500

 

Gesamt              500.000,- €

 

davon Personal- und Maschinenkosten               350.000,- €

 

davon Sachkosten und Fremdleistungen               150.000,- €

 

 

Im Vermögenshaushalt werden neben den Sachkosten/Fremdleistungen auch die Personal- und Maschinenkosten abgerechnet. Der beitragsfähige Aufwand gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom 03.04.2006 muss an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke weiterverrechnet werden.

 

 

C) Straßenerhaltungsprogramm 2012

 

 

Die nachstehend aufgeführten Straßenerhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2012 zur Ausführung vorgesehen:

 

(Anmerkung: Die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen hängt insbesondere auch von anderen städtischen Vorhaben sowie der privaten Bautätigkeit ab. Private Neubau- und Umbaumaßnahmen erfordern häufig flexibel die Zurückstellung von Maßnahmen. Ebenso erzwingen oft Arbeiten der Versorgungsträger Änderungen und Verschiebungen im Straßenerhaltungsprogramm.)

 

 

1.              Betriebliche Erhaltung (betrieblicher Unterhalt)

 

Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen

 

Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung

 

§         Straßenkontrollen

 

§         Verkehrssicherung durch motorisierte Straßenwärter (Stramot), die alle kleineren Schäden unverzüglich beseitigen

 

§         Absperren bei Gefahrenstellen

 

§         Bankette, Lichtraumprofile und Sichtdreieck von Vegetation freischneiden

 

§         Reinigen von Straßenabläufen, Straßenentwässerungskanälen und Grabendurchlässen

 

Diese Maßnahmen werden nach den einschlägigen Vorschriften und nach Bedarf vom Straßenunterhalt durchgeführt.

 

 


2.              Bauliche Erhaltung Instandhaltung (kleinflächig)

 

Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen

 

§         kleinflächige Reparaturarbeiten an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen und Pflasterflächen

 

§         Regulierung von Bordsteinen, Rinnen und Straßenabläufen

 

§         Abfräsen von Spurrinnen und Risse vergießen

 

§         Reparatur von Leitplanken, Pollern und Geländern

 

§         Beseitigung von Winterschäden (klein- und großflächig)

 

 

 

3.              Bauliche Erhaltung Instandsetzung (großflächig)

 

Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften (Gebrauchswert) von Verkehrsflächen

 

 

3.1              Instandsetzung von Fahrbahndecken

 

Zu den nachstehend aufgeführten Straßen werden die bautechnisch verbrauchten Verschleißdeckschichten ausgebaut (4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Vorher werden die bestehenden Rand- und Rinnensteine soweit erforderlich ausgebessert und reguliert.

 

§         Theodor- Storm-Straße zwischen Ludwig-Thoma Straße und Siegfriedstraße

§         Ludwig-Thoma-Straße zwischen Augsburger Straße und Theodor-Storm-Straße

§         Max-Planck-Straße zwischen Herbert-Quandt-Allee und Edisonstraße, stadteinwärts

§         Straubinger Straße Auffahrt Osttangente Richtung Norden, stadteinwärts

§         Straubinger Straße zwischen Hoher-Kreuz-Weg und Osttangente, stadtauswärts

§         Obermünsterplatz Fahrbahn

§         Geiersbergweg (Fuß/-Schulweg)

§         Auf der Grede / Am Am Protzenweiher bei Einfahrt Dultplatz

§         Holzäckerstre ab Haus Nr. 2 bis Einmündung Feld- und Waldweg

§         Vordere Keilbergstraße zwischen Keilberger Hauptstraße und An der Schauergrube sowie ab Grünthaler Straße in Teilflächen

§         Brauergasse zwischen Drehergasse und Bäckergasse

§         Frankenstraße in Teilflächen

§         Winzersteig Haus Nr. 2-5

§         Auf der Winzerer Höhe zwischen Haus Nr. 15 und 31 in Teilflächen

§         Am Pfaffensteiner Hang Haus Nr. 3 (Auffahrt Schelmengraben)

§         Kreuzung Weißenburgstraße, Adolf-Schmetzer-Straße

§         Prebrunnallee zwischen Prebrunnstraße und Württembergstr.

§         Herzog-Heinrich-Straße

 

 


3.2              Instandsetzung von Platten-/Pflasterflächen

 

Die vorhandenen unebenen und lockeren Plattenbeläge und Pflasterflächen werden ausgebaut und entweder ungebunden auf Splitt oder gebunden in ein Mörtelbett neu verlegt.

 

§           Franziskanerplatz, in Teilflächen

§           Am Brandlberg, in Teilflächen

§           Platzfolge ( Kohlenmarkt, Rathausplatz, Neue Waaggasse, Haidplatz), inTeilflächen

§           nigswiesen Süd, in Teilflächen

§           Franz-von-Taxis-Ring, in Teilflächen

§           Stolzenbergstraße, in Teilflächen

§           Alter Kornmarkt, in Teilflächen

§           Innenstadtbereich, in Teilflächen

§           Am Dreifaltigkeitsberg zwischen Haus Nr. 18 und Dreifaltigkeitskirche

 

 

 

3.3              Instandsetzung von Bushaltestellen

 

Im Bereich der bezeichneten Bushaltestellen sind durch den Busverkehr tiefe Spurrinnen und Unebenheiten entstanden, die insbesondere eine Gefahr für Motorradfahrer darstellen und den Wasserabfluss behindern (Spritzwassergefahr für Fahrgäste). Die Arbeiten umfassen das Abfräsen der verformten Asphaltschichten und Einbau von neuen Asphaltschichten, die Reparatur der Entwässerungsrinnen und die Auswechslung von defekten Bordsteinen.

Diese Arbeiten beziehen sich nur auf die Fahrbahn der jeweiligen Bushaltestelle. Radwege, Gehwege und Aufstellflächen für ÖPNV-Nutzer werden nicht saniert.

 

§         Wernerwerkstraße

 

§         Landshuter Straße stadtauswärts zwischen St. Mihiel-Straße und Elferstraße

 

§         Landshuter Straße stadtauswärts zwischen Safferlingstraße und Leublfingstraße

 

§         Isarstraße Loisachstraße Nord

 

 

3.4              Instandsetzung von Radwegen

 

In den nachstehend aufgeführten Fahrradwegen muss die vorhandene unebene Verschleißschicht ausgebaut (2 cm abgefräst) und durch eine neue Asphaltdeckschicht ersetzt werden, um die Ebenflächigkeit wieder herzustellen. Weiterhin werden zerstörte Randsteine im Bereich der Fahrradwege soweit erforderlich ausgebessert und reguliert. Bei dieser Gelegenheit wird die Oberfläche des Radweges so profiliert, dass der oft noch vorhandene Höhensprung des Bordes zwischen Radweg und Gehweg von 3 cm wegen der Sturzgefahr auf ein Minimum reduziert wird

 

§         Donaustaufer Straße zwischen Reinhausen und Wieshuberstraße, südliche Seite

 

§         Prüfeninger Straße zwischen BAB-Zubringer und Kuglerstraße südliche Seite

 

§         Prüfeninger Straße zwischen Lilienthalstraße und Scharnhorststraße südliche Seite

 

 


3.5              Instandsetzung von Gehwegen

 

In den nachfolgend aufgeführten Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Unebenheiten (Wasserpfützen!) und Stufenbildung vorhanden. Diese stellen für die Fußnger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar.

Die vorhandenen Gehwegplatten werden ausgebaut und auf Splitt oder in ein Mörtelbett neu verlegt. Weiterhin werden defekte Randsteine soweit erforderlich ausgebessert und reguliert.

 

§         Bischof-Konrad-Straße zwischen Brunhuberstraße und Kellerweg, südliche Seite

§         Dr.-Heim-Straße

§         Grimmstraße zwischen Agricolaweg und Clermont-Ferrand-Allee

§         Holzländestraße vom Weißgerbergraben bis zur Hundsumkehr

§         Hochweg , Teilflächen

§         Killermannstraße, Teilflächen

§         Kirchmeierstraße, Teilflächen

§         hlgässel zwischen Haus Nr. 3 und Lederergasse östliche Seite mit Rinnenreparatur

§         Wilhelm-Raabe-Straße, Teilflächen

§         Ludwig-Thoma-Straße zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Universitätsstraße, Teilflächen

§         Prüfeninger Straße, Teilflächen

§         Friedrich-Ebert-Straße ab Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 63, Teilflächen

§         Aussiger Straße bei Haus Nr. 10 (Offenbeck)

§         Sonnenstraße zw. Reinhausen und Sonnenstraße 8

§         Walhalla Allee zwischen Vilsstraße und Donau Arena, südlich stadtauswärts

§         Argonnenstraße zwischen Haus Nr. 28 und 64, nördliche Seite (Einfahrten)

§         Vilsstraße zwischen Donaustaufer Straße und Walhalla Allee, Teilflächen

§         Isarstraße zwischen Harthofer Weg und Lechstraße, nördliche Seite (Einfahrten)

§         Lappersdorfer Straße zwischen Autobahnbrücke und Stadtgrenze, stadtauswärts sowie zwischen Raiffeisenstraße und Geiersbergweg, stadteinwärts

§         Leublfingstraße zwischen Landshuter Straße und Jannerstraße, beidseitig

§         Rathenaustraße zwischen Leibnizstraße und Burgweintinger Straße, beidseitig

§         Landshuter Straße zwischen Bajuwarenstraße und Benzstraße

§         Herbert-Quandt-Allee, Teilflächen BMW Seite

§         Liebigstraße ab Haus Nr. 8 bis An der Irler Höhe

§         Bahnhofstraße, Parkseite ca. 50m

§         Harthofer Weg zwischen Einfahrt Gewerbepark und Donaustaufer Straße, Teilflächen

§         Brennesstraße zwischen Donaustaufer Straße und Schule, südl. Seite, Teilflächen

§         Am Pfaffensteiner Hang zwischen Haus Nr. 45 und 31, südliche Seite

 

Wenn während des Ausbaues der unter Nr. 3 vorgesehenen Baumaßnahmen festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Erhebung von Ausbaubeiträgen gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom 03.04.2006 vorliegen, muss der beitragsfähige Aufwand an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verrechnet werden.

 

 

 


4.              Bauliche Erhaltung Erneuerung

 

Beitragsfähige Erneuerungen nach KAG

 

Vollständige Wiederherstellung von Verkehrsflächenbefestigungen oder Teilen davon.

Nach entsprechender Prüfung hat sich gezeigt sich, dass bei den nachfolgend genannten Maßnahmen die Rand- und Rinnensteine sowie der Gehwegbelag bautechnisch erneuerungsbedürftig sind. Eine stellenweise Reparatur kann die Lebensdauer bzw. Benutzbarkeit nicht länger sichern und wäre daher unwirtschaftlich. Da bei den Maßnahmen die erforderliche Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren abgelaufen ist, sind die aufgewendeten Kosten nach dem KAG beitragsfähig.

 

 

4.1 Straßenerneuerungen nach KAG

 

§         D.-Martin-Luther-Straße zw. Luitpoldstraße und Drei-Kronen-Gasse

(siehe beiliegenden Lageplan)

 

Die Erneuerung der D.-Martin-Luther-Straße soll in 4 Bauabschnitten erfolgen, die im beiliegenden Lageplan farbig gekennzeichnet sind. Abschnitt 1 wurde bereits im Jahr 2011 fertiggestellt.

 

 

Bauabschnitt 2 zw. Luitpoldstraße und Landshuterstraße

 

Die Straße weist großflächige Risse, Netzrisse, Kornaufbrüche und Grabungen der Versorgungsunternehmen auf. Außerdem haben sich Spurrinnen gebildet, die eine erhebliche Sturzgefahr für Zweiradfahrer darstellen und von denen wegen des fehlenden Wasserabflusse eine Belästigung für Fußnger durch Spritzwasser ausgeht.

Beschreibung der Bauweise:

 

-  Erneuerung der Entwässerungsrinnen auf ganzer Länge

 

-  Abfräsen der verformten Schichten in einer durchgehenden Dicke von 12 cm

 

-  Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht

 

Nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung ist die Erneuerung von Entwässerungsrinnen sowie die Erneuerung oder Verbesserung der Fahrbahn (Decke und Binderschicht) beitragsfähig.

 

§         Arberstraße zwischen Rachelstraße und Kehre und Rachelstraße zwischen Lusenstraße und Arberstraße (siehe beiliegenden Lageplan)

 

§         Schenkendorfstraße zwischen Haus Nr. 2 und Hochweg und Prebrunnstraße zwischen Schenkendorfstraße und Hans-Sachs-Straße (siehe beiliegenden Lageplan)

 

Bei allen erneuerungsbedürftigen Straßen ist die Nutzungsdauer von 20-25 Jahren bereits abgelaufen, sodass nach herrschender Rechtsprechung eine beitragsfähige KAG Erneuerung durchgeführt werden kann. Auch wenn die Straßen regelmäßig baulich unterhalten werden, sind nach dieser langen Nutzungsdauer die Fahrbahn, die Rand- und Rinnsteine sowie die Gehwege bautechnisch verbraucht. Die o.g. Straßenabschnitte sind daher dringend erneuerungsbedürftig, d.h. es muss ein neuer tragfähiger Straßenoberbau hergestellt werden.

 

Nur eine Erneuerung ist wirtschaftlich im Sinne der Erhaltung des Anlagevermögens und damit auch für die Beitragspflichtigen.

 

Die Erneuerung umfasst die Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit Betonsteinplatten auf frostsicherem Unterbau. Die vorhandenen Randsteine und Entwässerungsrinnen werden ausgebaut und auf einem Betonfundament neu verlegt. Soweit Randsteine und Rinnen beschädigt sind, werden sie durch Neumaterialien ersetzt.

Die vorhandenen Straßenabläufe sowie die zugehörigen Leitungen werden untersucht und im Bedarfsfalle fachgerecht saniert.

 

Der Fahrbahnaufbau wird gemäß Bauklasse V RSTO 01 erneuert:

Die Straßenquerschnitte bleiben unverändert. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird technisch und hinsichtlich der Energieeffizienz, soweit erforderlich, erneuert, ergänzt und verbessert.

 

§         Bollandweg

 

Der Bollandweg ist derzeit mit einer ungebundenen Tragschicht (Frostschutzschicht)  befestigt und wird mit einer 12 cm starken Tragdeckschicht und einer 10 cm starken Frostschutzschicht versehen. Nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung ist die Erneuerung der Fahrbahn beitragsfähig.

 

 

4.2              Gehwegerneuerungen nach KAG

 

Die Erneuerung der nachfolgenden aufgeführten Gehwege umfasst die Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit Betonsteinplatten auf frostsicherem Unterbau. Lockere, abgesenkte und zerstörte Randsteine und Entwässerungsrinnen werden ausgebaut und auf Betonfundamente neu verlegt. Soweit Randsteine und Rinnensteine beschädigt sind, werden sie durch Neumaterial ersetzt. Die vorhandene Beleuchtung wird nach Bedarf erneuert, ergänzt und verbessert.

 

§         Gehweg Brittingstraße

§         Gehweg Günzstraße, Nordseite

§         Gehweg Leublfingstraße, beidseitig

§         Reichsstraße zwischen Weißenburgstraße und Neufferstraße, beidseitig

 

Nach der städtischen Ausbaubeitragssatzung ist die Erneuerung von Randsteinen, Rinnen und Gehwegen beitragsfähig. Diese Kosten werden daher an die Eigentümer der anliegenden Grundstücke des jeweiligen Straßenzuges weiterverrechnet.

 

 

 

D) Einführung eines EDV-gestützten Erhaltungs Management System (EMS) zur Feststellung des Erhaltungs- und Finanzbedarfs für die Straßeninfrastruktur

 

 

Die Einführung einer EDV-gestützten Erhaltungs-Management-Systems wird, wie in der Vorlage vom 15.03. 2011 ausführlich dargestellt, weiterverfolgt.

 


Der Ausschuss empfiehlt :

 

Dem im Bericht dargestellten Straßenerhaltungsprogramm 2012 wird im Rahmen der erforderlichen Haushaltsmittel zugestimmt.

 

 


 

Anlagen:

 

1. 3 Lagepläne

2. Fotodokumentation Schäden

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamt (5403 KB)