Vorlage - VO/12/7433/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2012

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
22.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

                                                                                                                                           

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

1.      Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft  und Finanzen sind  in der Zeit vom 28.02.2012 bis zum  13.03.2012 zwei  entscheidungsreife Anträge auf über- bzw. außerplanmäßige  Mittel für den

 

Vermögenshaushalt                                          i. H. v.                                                        802.000

 

eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushalts-stelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzaus-schusses fällt  (Anlagen 1 und 2).
 

 

2.      Für die in den Anlagen 3 bis 5 aufgeführten Maßnahmen wurden in der Zeit vom 28.02.2012 bis 13.03.2012  Mittelbereitstellungen gemäß § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 € bzw. Wiederbereitstellungen genehmigt, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden.
 


 

 

Anlagen: 5

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

 

 

 

1.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in  Anlage 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke  über- bzw. außerplanmäßige Mittel

im Vermögenshaushalt                                          i. H. v.                                                        802.000 €

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage.

 

 

2.      Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in den Anlagen 3 bis 5  beschriebenen Mittelbereitstellungen bzw. Wiederbereitstellungen nicht kassenwirksam gewordener Mittel aus dem Vorjahr.
 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_2958_9450_9630_Anl_1_VFA_03_12 (26 KB)    
Anlage 2 2 MB_1_2354_9632_Anl_2 VFA_03_12 (24 KB)    
Anlage 3 3 Bekanntgaben_endg_03_2012_Anl 3 (19 KB)    
Anlage 4 4 Wiederbereitstell_Anl_4 endg_03_2012 (19 KB)    
Anlage 5 5 Wiederbereitstell_Anl_5 endg_03_2012 (19 KB)