Sachverhalt:
1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 28.02.2012 bis zum 13.03.2012 zwei entscheidungsreife Anträge auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel für den
Vermögenshaushalt i. H. v. 802.000 €
eingereicht worden, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von 50.000 € bis zu 500.000 € je Haushalts-stelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Verwaltungs- und Finanzaus-schusses fällt (Anlagen 1 und 2).
2. Für die in den Anlagen 3 bis 5 aufgeführten Maßnahmen wurden in der Zeit vom 28.02.2012 bis 13.03.2012 Mittelbereitstellungen gemäß § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 € bzw. Wiederbereitstellungen genehmigt, die hiermit dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis gebracht werden.
Anlagen: 5
1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für die in Anlage 1 und 2 aufgeführten Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel
Die Deckung erfolgt durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage.
2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den in den Anlagen 3 bis 5 beschriebenen Mittelbereitstellungen bzw. Wiederbereitstellungen nicht kassenwirksam gewordener Mittel aus dem Vorjahr.
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