Vorlage - VO/12/7443/61  

 
 
Betreff: Kenntnisnahme des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil im Businesspark Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
14.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Ausgangssituation

Die VIB Vermögen AG in Neuburg / Donau beabsichtigt im Businesspark Regensburg das derzeit als Parkplatz genutzte Grundstück an der Osterhofener Straße westlich der Osttangente zu bebauen. Von den bisherigen Planungen eines Büroturmes mit einer Höhe von 98 m auf diesem Grundstück hat der Bauherr Abstand genommen. Die aktuellen Planungsvorstellungen liegen bei einer Höhenentwicklung von 40 m bis 45 m.

Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 18.05.2010 sind Projekte über der Hochhausgrenze auf ihre Stadtbildverträglichkeit hin zu überprüfen. Der Bauherr beabsichtigt aus diesem Grund in Abstimmung mit der Stadt Regensburg einen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Gleichzeitig sollen in einem städtebaulichen Ideenteil die Entwicklungsmöglichkeiten des Businessparks aufgezeigt werden.

 

Lageplan mit Eintrag der Bearbeitungsbereiche für den Realisierungsteil sowie für den städtebaulichen Teil

 

 

 

Städtebauliche Ziele

Die Stärkung des Gewerbestandortes mit zusätzlichen Arbeitsplätzen in einem attraktiven Arbeitsumfeld soll einen Beitrag zur Aufwertung dieses Stadtquartiers im Stadtosten leisten. Die beabsichtigte Bebauung der letzten größeren, noch unbebauten Fläche im Businesspark Regensburg bietet die Möglichkeit zur Schaffung eines städtebaulichen Akzentes. Der Gewerbestandort im Stadtosten soll durch einen zentralen Gebäudekomplex eine nach Außen deutlich ablesbare Identität erhalten. Aufgabenstellung im Realisierungsteil ist die Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung eines oder mehrerer profilbildender Gebäude sowie die Optimierung der Verkehrserschließung im direkten Umfeld des Bearbeitungsgebietes.

Kurzfristig sind keine größeren baulichen Veränderungen innerhalb des Wettbewerbsgebietes zu erwarten. Für die mittelfristigen Zielsetzungen sollen im städtebaulichen Teil der Aufgabenstellung Überlegungen angestellt werden, wie sich das Gebiet baulich weiter entwickeln kann.

Hierzu sollen im Hinblick auf eine qualitätsvolle, längerfristige Perspektive, Baulinien, Bauhöhen und Massen für die einzelnen Quartiersbereiche definiert werden. Für die weitere Entwicklung der im Ideenteil zur Disposition gestellten Flächen sind weitestgehend Büronutzungen zu Grunde zu legen.

Neben der Optimierung der verkehrlichen Situation für den motorisierten Verkehr ist die Fuß- und Radwegevernetzung in die umgebenden Quartiere ein vorrangiges Ziel der Stadtteilentwicklung.

 

Entwicklungsziele des Businessparks

Der Auslober hat für die Zukunftsentwicklung des Businesspark Regensburg nachfolgende Zielkriterien formuliert:

-              Weitere Stärkung des Businesspark als qualitätsvoller Standort für Büro- und Serviceflächen.

-              Qualitätsaufwertung des Gesamtareals in Richtung Top-Bürostandort, kurzfristig durch neues Gebäudeensemble und langfristig durch Verbesserung der städtebaulichen Strukturen im Bereich des Bearbeitungsfeldes des Ideenteils sowie des sonstigen weiteren Umgriffs ( z.B. durch Projekt Zuckerfabrik ).

-              Positive Ausstrahlung / Wirkung des neuen Bürogebäudekomplexes auf den Osten der Stadt insgesamt.

-              Weiterentwicklung und Stärkung der Infrastruktur ( Gastronomie, Einzelhandel, sonstige Dienstleistungen ) auf dem Businesspark-Areal.

-              Verbesserung der Verkehrsanbindungen für den Individualverkehr und  den ÖPNV.

-              Stärkung des Standortes auch durch Aufwertung der Bebauung in der Umgebung, sowohl im Bereich Wohnen als auch Büro und anspruchsvolles Gewerbe.

 

Die möglichst optimale Lösung der im Wettbewerbsverfahren gestellten Aufgaben soll Maßnahmen und Eckpunkte aufzeigen, die eine wirkungsvolle Umsetzung der vorgenannten Entwicklungsziele befördern helfen.

 

henentwicklung

Die Angaben zur Höhenentwicklung sind Maximalwerte. Die künftige Höhe des Gebäudekomplexes ist unter Berücksichtigung der möglichen Weiterentwicklung des Gewerbe- und Wohnstandortes Hohes Kreuz und damit als identitätsstiftendes Objekt für diesen Standort festzulegen. Dabei sind die Fernwirkung des Gebäudes und die damit verbundene Bedeutung für die Stadtsilhouette zu berücksichtigen. Das Landesamt für Denkmalpflege wird in die Auslobung einbezogen und als Fachgutachter im Wettbewerb vertreten sein.

 

Weites Vorgehen

Der Bauherr beabsichtigt den Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil umgehend auszuloben. In der Jury sind folgende Sach- und Fachpreisrichter vertreten:

 

Fachpreisrichter/innen

Ingrid Amann, Dip.Ing. Architektin und Stadtplanerin/München

Carola Schäfers, Dipl.Ing. Architektin/Berlin Mitglied des Gestaltungsbeirats Regensburg

Christine Schimpfermann, Planungs- und Baureferentin der Stadt Regensburg

Prof. Klaus Trojan, Dipl.Ing. Architekt/Darmstadt

 

Sachpreisrichter:

Konrad Habbel, Dipl.Kfm. Geschäftsführer businessPark Regensburg

Hans Schaidinger, Oberbürgermeister Stadt Regensburg

Ludwig Schlosser,  Vorstand VIB Vermögen AG/Neuburg Do.

Peter Schropp, Vorstand VIB Vermögen AG/Neuburg Do.

Vertreter/innen der großen Stadtratsfraktionen werden als sachverständige Berater am Preisgericht teilnehmen.

Die Wettbewerbsergebnisse sollen bis Mitte 2012 vorliegen. Im Anschluss daran wird geprüft, welche planungsrechtlichen Maßnahmen zur Realisierung des Wettbewerbsergebnisses erforderlich sind. Derzeit ist davon auszugehen, dass zur Schaffung des Baurechtes für dieses Vorhaben, die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird. Als Grundlage für diesen Bebauungsplan soll das Wettbewerbsergebnis herangezogen werden.

Die Auslober verpflichten sich außerdem, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen für die Gebäudeplanung, mindestens die Leistungsphasen LP2 bis LP4, auf der Grundlage der HOAI § 34 zu übertragen.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Mit der Durchführung des Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil und der Verwendung des Wettbewerbsergebnisses als Grundlage für die weiteren notwendigen Schritte zur Schaffung von Baurecht, besteht Einverständnis.

 


 

Anlagen: