Vorlage - VO/12/7446/61  

 
 
Betreff: Neugestaltung des Öffentlichen Raumes in der südöstlichen Altstadt zwischen der Ostengasse im Norden und dem Minoritenweg im Süden - Planungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
14.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Anlass

 

Erneuerung der Straßenentwässerung

 

In einigen Straßen der östlichen Altstadt werden in nächster Zeit die vorhandenen Kanäle baulich sowie hydraulisch durch das Tiefbauamt erneuert. Des Weiteren werden neben den Kanälen notwendige Erneuerungen an Gas- und Wasserleitungen durch die REWAG vorgenommen.

Die ersten Arbeiten am Kanalnetz beginnen im Frühjahr 2012 und betreffen den Bereich Kirschgässchen / Von-der-Tann-Straße. Die Bereiche Fahrbeckgasse und Prinzenweg sind derzeit in Planung. Hier ergibt sich die Gelegenheit, nach durchgeführten Kanalbauarbeiten mit Wiederherstellung der Oberflächen eine Neugestaltung der Straßenräume vorzunehmen.

 

 

 

Stadtgestaltung

 

Grundlagen und Ziele

 

Bereits im Jahr 1982 wurden im Rahmen eines offenen Ideen- und Realisierungswettbewerbes die grundlegenden Gestaltungskriterien für die öffentlichen Räume im zentralen, stadthistorisch und städtebaulich bedeutsamen Altstadtbereich Regensburgs entwickelt. Seither konnten in einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen die ehemals vorhandene Einheitlichkeit und der ruhige Gesamtcharakter wiederhergestellt werden. Bei der Auswahl der Beläge hat sich die Beschränkung auf wenige, ortstypische Materialien unter Verwendung des noch bestehenden Natursteinpflasters bewährt.

 

Folgende Gestaltungsprinzipien finden seither bei einer Neuordnung der Straßen und Plätze im innerstädtischen Ensemble Anwendung:

§         Gliederung größerer Straßen- und Platzflächen nur durch Format- und Richtungswechsel der Pflastersteine

§         Pflasterung von Wand zu Wand mit einer Großsteinreihe als Wandabschluss

§         Akzentuierung von besonderen Situationen

§         Verwendung von Großsteinpflaster in unterschiedlich breiten Reihen mit versetzten Fugen

§         Einbeziehung von charakteristischen Details wie Hauseingänge, Treppen und Tore in die Randausbildung

§         Verzicht auf modische Elemente und Dekoration

§         Sparsame Ausbildung der Entwässerungsrinnen als Spitzrinnen mit warmtonigen, gebrauchten Großsteinen, verzahnt in Reihenpflaster

§         Zurückhaltende Baumpflanzung, um den urbanen Charakter des öffentlichen Raumes zu stärken

 

Diese bewährten und vielfach bestätigten Gestaltungskriterien sollen grundsätzlich auch im vorliegenden Planungsabschnitt der süstlichen Altstadt Anwendung finden.

 

 

Bestand:

 

Die bestehenden Straßen und Gassen der süstlichen Altstadt sind durch heterogene Gestaltungsansätze geprägt. Es finden sich eine Vielzahl von Materialien wie Asphalt, Betonplatten, diverse Natursteinarten in unterschiedlichen Verlegemustern und jeweils in unterschiedlichen Kombinationen mit Bordstein oder höhengleichem Ausbau.

 

 

Zielsetzung:

 

1. Straßenraumgestaltung

 

Straßen- und Platzräume dienen nicht allein den unterschiedlichen Verkehrsbedürfnissen, sondern prägen als öffentliche Räume die Eigenart und das Erlebnis der räumlichen Umwelt. Sie tragen damit zur Identifikation der Bürger mit ihrem Gemeinwesen bei. Zugleich sind sie Orte für alltägliche Verrichtungen wie Einkäufe und Schulwege und wichtige soziale Räume der Bewegung und Begegnung. (…)

Gut gestaltete Straßen und Platzräume sind kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Sie prägen das Image eines Ortes und beeinflussen den Wert der Grundstücke. (…) Prägende Straßen und Plätze werden zu Wahrnehmungs- und Erlebnisräumen, zu besonderen „Adressen“, die die Attraktivität eines Ortes wesentlich bestimmen.“

(Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., Köln, Ausgabe 2011, S. 5, S. 7)

 

 

2. Verkehrsberuhigung durch Abbau von Flächen für Kurzzeitparker

 

In den zentralen Bereichen der Altstadt hat sich die Strategie bereits bewährt, schrittweise den Durchgangsverkehr zu unterbinden, in dem Kurzzeitparkplätze im Straßenraum reduziert wurden und die verbleibenden Kapazitäten vorrangig den Anwohnern vorbehalten bleiben. So konnten sich die Bewohner und Besucher der Altstadt nach und nach auf die veränderten Situationen einstellen. Ziel der weiteren Entwicklung ist es, diesen Weg auch im Bereich der östlichen Altstadt weiter zu beschreiten. Da Kurzzeitstellplätze im Straßenraum regelmäßig Parksuchverkehr erzeugen, der die Wohnqualität zusätzlich belastet, soll das Straßen- und Gassennetz Zug um Zug weiter so umgestaltet werden, dass Wohnverkehrsstraßen zu Mischverkehrsflächen umgebaut bzw. weitere Wohnverkehrsstraßen eingerichtet werden. Der Fchenanteil für die Bewohnerparkierung soll dabei grundsätzlich beibehalten werden. Ergänzend soll nach weiteren Möglichkeiten zum Bau von Quartiersgaragen gesucht werden, wie sie z.B. im städtebaulichen Rahmenprogramm für die Innenstadt bereits diskutiert. Das Gesamtkonzept (Anlage 1) würde nach und nach eine Reduzierung der Kurzzeitstellplätze von derzeit 48 auf 12 Stellplätze bedeuten. Die derzeit vorhandenen 74 Bewohnerstellplätze können auch nach der Umplanung nachgewiesen werden.

Die Zuordnung der Stellplätze bleibt im Bereich des Minoritenweges variabel: Sofern sich ein weiterer Bedarf an Kurzzeitparkplätzen ergibt, könnte die Anzahl der Bewohnerstellplätze hier entsprechend reduziert werden.

 

Die Beschneidung der Kurzzeitstellplätze in diesem Quartier wird aus Sicht der Verwaltung nicht zuletzt deswegen für gerechtfertigt angesehen, weil in unmittelbarer Nähe das Parkhaus Dachauplatz ausreichende Kapazitäten aufweist. Das Parken ist hier bis zu 60 Minuten kostenfrei. Außerdem sollen auf dem Jacobigelände am Unteren Wöhrd mit dem Bau eines weiteren Parkhauses ergänzende Angebote für Altstadtbesucher entstehen.

 

 

3. Verkehrsplanerische und stadtgestalterische Grundsätze

(siehe Anlage 1)

 

Bereich Minoritenweg

 

Verkehrsrechtlich bleibt der Minoritenweg eine zentrale Erschließungsachse und Bustrasse, deren Benutzung nicht eingeschränkt wird, die maximale Höchstgeschwindigkeit jedoch weiterhin auf 30 km/h beschränkt bleibt. Öffentliche Stellplätze in verträglichem Umfang sollen auch künftig angeboten werden.

 

 

Altstadtgassen zwischen Ostengasse im Norden und Minoritenweg im Süden:

 

Die Straßen und Gassen zwischen Ostengasse und Minoritenweg werden sukzessive und bedarfsorientiert als Mischverkehrsflächen (Wohnverkehrsstraße) umgebaut, wobei auf die bewährten Gestaltungskriterien zurückgegriffen wird:

§      niveaugleicher Ausbau

§      Materialwahl nach Altstadtkonzept

§      Pflasterdecke Binder- / Kleinsteinpflaster aus Granitstein in Reihe verlegt

§      mittige, 2-zeilige Entwässerungsrinne

§      durchgehender Gehweg im Zuge des Minoritenwegs bzw. der Ostengasse über die Einmündungen (Gehwegüberfahrten), um die Vorfahrtsregelungen zu verdeutlichen

§      Wegfall der Kurzzeitparkplätze; Stellplätze für Anwohner in verträglichem Umfang sollen auch künftig angeboten werden.

 

Wohnverkehrsstraßen sind eine spezielle Regensburger Regelung. Die Beschilderung erfolgt mit dem Zeichen „kombinierter Fuß- und Radweg“ mit Zusatzschild. Diese Verkehrsregelung ermöglicht es, den unerwünschten Fremdverkehr herauszuhalten und gleichzeitig die Straße für alle die zu öffnen, die ein berechtigtes Interesse der Zufahrt haben. Fußnger und Radfahrer haben Vorrang vor dem Kfz-Verkehr, deshalb gilt auch Schrittgeschwindigkeit. In Wohnverkehrsstraßen dürfen nur bestimmte Personengruppen mit dem Kfz fahren, gemäß ortsüblicher Regelung sind dies der Liefer- und Handwerkerverkehr, Taxen, Ärzte im Dienst sowie die Zufahrten zu Privat- und Behindertenstellplätzen und im Einzelfall auch Linienbusse.

 

 

Baumpflanzungen

 

Baumpflanzungen im öffentlichen Raum der Altstadt sind in der Regel nur an ausgewählten Orten möglich. Sowohl die denkmalpflegerischen Anforderungen, als auch die technischen Rahmenbedingungen lassen wenig Spielraum. Hierbei ssen am jeweilig geplanten Standort der erforderliche vegetationsfähige Wurzelraum und ein für die artgerechte Entwicklung notwendiger Kronenraum zur Verfügung stehen. Einzelne Standorte für Solitäre werden daher nach räumlichen Aspekten und unter Berücksichtigung des urbanen Charakters gewählt glichst dort, wo auch wirklich ausreichend Platz zur Verfügung steht.

 

 

Beleuchtung

 

Die Straßenbeleuchtung ist aus den Vorgaben des Stadtlichtplans zu entwickeln. Als Leuchtentyp ist im Bereich der Mischverkehrsflächen grundsätzlich die Regensburger Altstadtleuchte „Ratisbona“ mit energieeffizienter LED-Technik als Wandleuchte vorzusehen.

 

 

4. Angrenzende Planungsaufgaben

(siehe Anlage 2)

 

Bereich Ostengasse

 

Der westliche Bereich der Ostengasse ist von den Planungen rund um das „Museum der bayerischen Geschichte“ tangiert. Die zu erwartenden verkehrlichen und gestalterischen Ergebnisse aus dieser Planung können Grundlage für die gesamte Ostengasse werden.

 

Bereich Minoritenweg

 

Im Bereich des südlichen Teils des „Minoritenplatzes“ zwischen dem Neuen Rathaus und der Polizeidienststelle liegen bereits konkrete Planungsergebnisse vor:

§      Platzgestaltung in Natursteinpflaster im wilden Verband

§      Fahrbahn in Asphaltbauweise mit 6,0 m Breite

beidseitige Entwässerungsrinne, Tiefbord mit 2,5 cm Höhenversatz

 

Diese Planungsergebnisse sollen auch im nördlichen Platzbereich Anwendung finden.

 

Ebenso soll bei künftigen, bedarfsorientierten Umbaumaßnahmen im Bereich des Minoritenweges der eingeschlagene Planungsweg mit einer 6 m breiten Fahrbahn in Asphalt, beidseitiger Entwässerungsrinne und Gehwegen in Naturstein fortgesetzt werden.

 

5. Umsetzung aktueller Einzelmaßnahmen

(siehe Anlage 3)

 

Maßnahmen: Fahrbeckgasse / Prinzenweg

 

r die Bereiche Fahrbeckgasse und Prinzenweg sind derzeit Kanalerneuerungsmaßnahmen in Planung. Hier ergibt sich die Gelegenheit, nach durchgeführten Kanalbauarbeiten mit Wiederherstellung der Oberflächen eine Neugestaltung der Beläge vorzunehmen.

 

r beide Straßenabschnitte Fahrbeckgasse und Prinzenweg liegen konkrete Gestaltungspläne vor, die aus vorgenannten Gestaltungsgrundsätzen entwickelt wurden.

Beide Gassen werden künftig als Wohnverkehrsstraße ausgewiesen. Der Prinzenweg ist bereits als Wohnverkehrsstraße beschildert. Die Ausweisung der Fahrbeckgasse als Wohnverkehrsstraße muss verkehrsrechtlich zusammen mit der Hallergasse gesehen werden.

Die Straßen erhalten ein einheitliches Natursteinpflaster. Gebäude und Platzwände präsentieren sich zusammen mit dem Stadtboden wieder als Einheit. Die Lenkung und Orientierung des verbleibenden Verkehrs erfolgt durch Anordnung einer leitenden Mittelrinne.

In den Aufweitungen der Gassen (in der Fahrbeckgasse zur Einmündung Röhrlgässel sowie vor dem Kindergarten am Prinzenweg) werden Einzelbäume gesetzt, um die Attraktivität zu steigern und Aufenthaltsqualität zu schaffen.

Der Portalbereich der Kirche Maria Schnee wird durch einen großformatigen Plattenbelag akzentuiert.

Die bislang angebotenen neun Kurzzeitparkplätze in der Fahrbeckgasse entfallen. Die Bewohnerstellplätze werden neu geordnet: Sensible Bereiche, wie der Zugang zum Kindergarten im Prinzenweg werden von Parkern freigehalten. Stellplätze werden frei in der Straßenfläche angeordnet; bislang zugeparkte Hausfassaden (Fahrbeckgasse 1 und 3) wieder freigestellt. In der Summe können dadurch in beiden Gassen statt bislang zehn nunmehr ca. 15 Bewohnerstellplätze bzw. Flächen für Fahrradständer verträglich angeordnet werden.

An den Einmündungen sind die Gehwege im Bereich Minoritenweg bzw. Ostengasse durchgehend umgestaltet, um die Vorfahrtsregelungen klarzustellen.

 

 

Maßnahmen: nördlicher Teil des „Minoritenplatzes“

 

Die Neugestaltung des südlichen Platzbereiches vor dem Neuen Rathaus mit Zugang zum Bürger- und Verwaltungszentrum wird im Jahr 2012 umgesetzt.

Bei der Umgestaltung der Einmündung Fahrbeckgasse in den Minoritenweg sollte der anschließende nördliche Platzbereich vor der Polizeidirektion einbezogen werden. Der gesamte Platzbereich kann somit schlüssig beplant und neu geordnet werden. Dies ist bei der Planung des Investitionsprogramms 2012-2016 zu berücksichtigen.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der dargestellten gestalterischen und verkehrsplanerischen Ziele, sukzessive und bedarfsorientiert Planungen für die Neuordnung der südöstlichen Altstadt zwischen der Ostengasse im Norden und dem Minoritenweg im Süden zu erarbeiten.

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1:              Gestaltungskonzept

Anlage 2:              Übersichtsplan: Planungen / Maßnahmen

Anlage 3:              Aktuelle Einzelmaßnahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2012-03-14_s.ö.altstadt_anlage_1 (425 KB)    
Anlage 2 2 2012-03-14_s.ö._anlage_2 (534 KB)    
Anlage 3 3 2012-03-14_s.ö.altstadt_anlage_3 (208 KB)