Vorlage - VO/12/7459/65  

 
 
Betreff: Baugebiet Schwabelweis Nord
Straßen- und Kanalneubau der Fortführung der David-Funk-Straße , zweier Stichstraßen und der ergänzenden Wege
(Planstraße 4, Planstraße 7, Erschließungsstraße 2, Wohnwege 3,4,
Verbindungswege 1,2)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
27.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Vorberatung
29.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Allgemeines:

 

Zur weiteren Erschließung des Baugebietes Schwabelweis Nord ist im Jahr 2012 der Ausbau eines weiteren Abschnitts der nördlichen David-Funk-Straße (Planstraße 4) und einer Stichstraße (Planstraße 7) vorgesehen. Außerdem sollen die Erschließungsstraße (Nr. 2) und zwei Wohnwege (Nr. 3 und Nr. 4), sowie zwei Verbindungswege (Nr. 1 und Nr. 2) gebaut werden.

 

Grundlage der Straßenplanung ist der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 260. Es wird auf den Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2011; VO/11/7211/61 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen verwiesen.

 

Planstraße 4 (Verlängerung der David-Funk-Straße):

 

Die David-Funk-Straße bildet die Haupterschließung und schließt im Südwesten an die bereits bestehende David-Funk-Straße und im Norden an den Metzgerweg an.

Der Ausbau der Planstraße 4 erfolgt auf einer Länge von rd. 250 m. Die Gesamtbreite des Straßenraumes beträgt 10,55 m. Für die asphaltierte Fahrbahn wurde gemäß den aktuellen Straßenbaurichtlinien Bauklasse IV festgesetzt. Süstlich der Fahrbahn befindet sich ein 2,30 m breiter Seitenstreifen. Dieser dient als Park- bzw. Grünstreifen und wird von Zufahrten unterbrochen. Nordwestlich der Fahrbahn wird ein 1,50 m breiter Gehweg angeordnet. Süstlich des Seitenstreifens ist ein 2,0 m breiter Gehweg vorgesehen.

Im Mittelabschnitt zwischen der Planstraße 6 und der Planstraße 7 wird der Seitenstreifen nördlich der Fahrbahn angeordnet.

Die Gehwege und die Längsparkstreifen  werden mit Gehwegplatten (25/25 cm bzw. 24/16 cm) befestigt. Die Fahrbahnflächen und die Grundstückszufahrten werden asphaltiert.

 


Planstraße 7:

 

Die Planstraße 7 wird auf einer Länge von rd. 75 m und mit einer Gesamtbreite von 6,54 m ausgebaut. Für die asphaltierte Fahrbahn ergibt sich gemäß den aktuellen Straßenbaurichtlinien die Bauklasse V. Westlich der Fahrbahn befindet sich ein 2,02 m breiter Seitenstreifen. Dieser dient als Park- bzw. Grünstreifen und wird von Zufahrten unterbrochen. Am Ende der Planstraße 7 wird ein Wendehammer angeordnet.

Der Parkstreifen wird mit Betonsteinpflaster (24/16 cm) befestigt. Die Fahrbahnfläche wird asphaltiert.

 

Erschließungsstraße 2:

 

Die Erschließungsstraße 2 mündet im Süden in die Planstraße 4 und erschließt die einzelnen Grundstücke. Die Gesamtlänge beträgt ca. 46 m.

Die Querschnittsausbildung der Erschließungsstraße 2 entspricht dem Querschnitt der Planstraße 7.

 

Wohnweg 3 und 4:

 

Der Wohnweg 3 mündet im Süden in die David-Funk-Straße. Der Wohnweg 4 mündet im Westen in den Wohnweg 3 und im Osten in die Erschließungsstraße 2. Ihre gesamte Ausbaulänge beträgt ca. 42 m. Die Wohnwegbreite beträgt 3,0 m. Die Wege werden mit Betonplatten (25/25 cm) befestigt.

Zwischen den Wohnwegen (3 und 4) und der Erschließungsstraße wird eine Grünfläche angeordnet, die mit Bäumen bepflanzt wird. 

 

Verbindungswege zwischen Planstraße 7 und Einkaufsmarkt bzw. Metzgerweg:

 

Der Ausbau des Verbindungsweges 1 erfolgt auf einer Länge von ca. 85 m zwischen dem Wohngebiet und dem Metzgerweg. Der Verbindungsweg 2 verknüpft das Wohngebiet mit dem Einkaufsmarkt auf  ca. 45 m Länge.

Die Breite der Wege beträgt 2,5 bzw. 3,0 m.

 

 


Sonstiges:

 

Die Straßen werden mit einer leistungsfähigen Entwässerung und einer Beleuchtung hergestellt.

 

Kanalneubau:

 

r die abwassertechnische Erschließung der einzelnen Baugrundstücke werden in den jeweiligen Erschließungsstraßen die Mischwasserkanäle mit dem Straßenbau gemeinsam realisiert. Der Kanalneubau weist folgenden Umfang auf:

 

-  170 m Ortbetonkanal Ei 70/105 cm

-    20 m Rohrkanal DN 400

-  250 m Rohrkanal DN 300

-   15 St. Einsteigschächte

-  200 m Anschlusskanäle DN 150

 

Grunderwerb:

 

Die Flächen für die Maßnahme werden über das Umlegungsverfahren zur Verfügung gestellt.

 

Bauabwicklung:

 

Die Baumaßnahme soll überwiegend in der zweiten Jahreshälfte 2012 durchgeführt werden (Teilausbau der Straßen und Kanalneubau).

Der Neubau der Straßen, der Wegeverbindungen und des Kanals erfolgt, wie im beiliegenden Lageplan dargestellt, in einem Bauabschnitt.

Die Errichtung der Verkehrsflächen erfolgt zweiphasig. In der ersten Phase wird der Oberbau der Straßen und Wege ohne Deckschichten und Randeinfassungen, aber mit funktionierender Entwässerung hergestellt (Teilausbau). Abhängig vom Baufortschritt der Wohnbebauung wird in einer zweiten Phase der Endausbau (Randsteine, Deckschichten, Grünflächen, Parkstreifen und Gehwege) hergestellt.

 

 


Kosten Straßenneubau:

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme betragen insgesamt 600.000.- €; für den zunächst vorgesehenen Teilausbau sind Mittel in Höhe von 370.000,- € notwendig.

 

Kosten Kanalneubau:

 

Nach der vorliegenden Kostenberechnung betragen die Herstellungskosten für die Sammel- und Anschlusskanäle ca. 300.000,- €.

 

Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Straßenbau Teilausbau- sind im Investitionsprogramm 2011 bis 2015 im UA 6321/00 bei Haushaltsstelle. 1.6321.9500 im Jahr 2012 in Höhe von 350.000,- € eingeplant; zusätzlich stehen ‚ungebundene Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von mind.  20.000,- € zur Verfügung.

 

r den Kanalbau sind im Investitionsprogramm 2011 bis 2015 im UA 7023/02 bei Haushaltsstelle 1.7023.9502 im Jahr 2012 Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,- € eingestellt; darüber hinaus sind ‚ungebundene Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von mind. 150.000,- € verfügbar.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Dem Straßen- und Kanalneubau zur Fortführung der David-Funk-Straße sowie zweier Stichstraßen und der ergänzenden Wege (Planstraße 4, Planstraße 7, Erschließungsstraße 2, Wohnweg 3, 4, Verbindungswege 1, 2) im Baugebiet Schwabelweis Nord wird gemäß dem Bericht und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

 


 

Anlagen:

             

 

Anlage 1               Lageplan                                                                                    ohne Maßstab

 

Anlage 2               Straßenquerschnitt (David-Funk-Str.)                             M = 1:50

 

Anlage 3               Straßenquerschnitt (Planstraße 7,

                       Erschließungsstraße 2, Wohnweg 3 und 4)              M = 1:50

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MBLageplanAnlage1 (562 KB)    
Anlage 2 2 MBQuerschnittAnlage2 (180 KB)    
Anlage 3 3 MBQuerschnittAnlage3 (154 KB)