Vorlage - VO/12/7656/66  

 
 
Betreff: Erstellung eines Energienutzungsplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
22.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Ausgangssituation

 

Der fortschreitende Klimawandel, die Endlichkeit fossiler Energieträger und steigende Energiekosten erfordern in allen Lebensbereichen eine grundlegende Veränderung im Umgang mit Energie. Auch auf kommunaler Ebene sind neue Ansätze zum Vollzug der Energiewende notwendig. Fragen der Energieversorgung und ihrer Umweltverträglichkeit werden mehr und mehr zum entscheidenden Standortfaktor, nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Privatleute.

 

Mit der beschlossenen Energiewende hat sich die Bundesregierung ehrgeizige Ziele gesetzt. So soll bis zum Jahr 2050 die Energieversorgung in Deutschland nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen. Auch die Senkung des Energiebedarfs, nicht zuletzt im Gebäudebereich, und die Erhöhung der Energieeffizienz der Versorgungssysteme sind tragende Säulen des Energiekonzepts. Bis zum Jahr 2020 soll der Primärenergiebedarf um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent gegenüber heute gesenkt werden.

 

Bei der Realisierung dieser Energiewende spielen die Kommunen und damit auch ihr kommunales Energiemanagement eine maßgebliche Rolle. Etwa 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs entfallen beispielsweise auf den Gebäudesektor. Energetisches Sanieren und energieeffizientes Bauen bilden somit zentrale Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Energiewende. Auch die Ansiedlung neuer Technologien und der Netzausbau werden in starkem Maße die kommunale Ebene betreffen. 

 

Die Bereitschaft, an der Energiewende aktiv mitzuwirken, ist auf Seiten der Stadt Regensburg, der Energieunternehmen, der privaten Haushalte und anderer Akteure ausgesprochen hoch. Bisher wurden auf kommunaler Ebene jedoch vielfach unabhängige Einzelmaßnahmen ohne eine übergeordnete Gesamtkoordination geplant bzw. umgesetzt. Es fehlen bislang belastbare Datengrundlagen zum IstZustand (Energieverbrauch, Energieinfrastruktur, CO2Bilanzen) in verschiedenen Verbrauchergruppen, eine Potenzialerhebung zum Einsatz erneuerbarer Energien und Aussagen über Energieeinsparungs und Effizienzsteigerungsmöglichkeiten. Erst auf der Basis einer solchen Grundlagenerhebung können konkrete Maßnahmenempfehlungen für weitere Energieprojekte erarbeitet werden.

 

 

 

 

 

Energienutzungsplan

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, einen Energienutzungsplan in Auftrag zu geben. Ein Energienutzungsplan ist ein informelles Planungsinstrument für Gemeinden zum Thema Energie. Vergleichbar dem Grundgedanken des Flächennutzungsplans in der räumlichen Planung zeigt der Energienutzungsplan ganzheitliche energetische Konzepte und Planungsziele auf. Basis dafür bildet eine Analyse des IstZustands mit einem groben Ausblick auf zu erwartende Entwicklungen. Die Erstellung eines Energienutzungsplans gliedert sich idealtypisch in vier Hauptphasen:

 

Bestandsanalyse

 

·         Charakterisierung der Verbrauchergruppen (Private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Kommunale Liegenschaften, Verkehr)

·         Energiebedarf an leitungsgebundenen Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen

·         Energiebedarf an nichtleitungsgebundenen Energieträgern in den einzelnen Verbrauchergruppen

·         Anteil erneuerbarer Energien in den einzelnen Verbrauchergruppen

·         Primärenergieeinsatz in den einzelnen Verbrauchergruppen

·         CO2Ausstoß in den einzelnen Verbrauchergruppen

 

 

Potenzialanalyse (Einsparpotentiale, Steigerung der Energieeffizienz, Ausbau erneuerbarer Energien)

 

·         Grundsätzliche Strategieanalyse

·         Analyse der demographischen und regionalplanerischen Aspekte

·         Potentialbetrachtung im Bereich Gewerbe / Industrie

·         Potentialbetrachtung im Bereich der privaten Haushalte

·         Potentialbetrachtung im Bereich der kommunalen Liegenschaften

·         Potentialbetrachtung im Bereich Mobilität

 

 

 

Konzeptentwicklung (Maßnahmenkatalog und Handlungsempfehlungen)

 

·         Bezogen auf einzelne Verbrauchergruppen

 

 

Umsetzung

 

·         Investitionskosten der vorgeschlagenen Maßnahmen

·         Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Aufwand und Ertrag) der vorgeschlagenen Maßnahmen

 

 

Im Ergebnis zeigt der Energienutzungsplan der Stadt Regensburg und allen anderen lokalen Akteuren auf, mit welchen Maßnahmen die vorhandenen Möglichkeiten der Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und der Umstellung auf regenerative Energieträger am sinnvollsten genutzt werden können.

 

 

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten für die Erstellung eines Energienutzungsplansrften sich auf etwa 100.000 Euro belaufen. Es ist vorgesehen, eine offene Ausschreibung durchzuführen. Derzeit sind für die Maßnahme im städtischen Haushalt keine Mittel eingestellt, so dass die Finanzierung über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel bzw. eine Einplanung im Nachtragshaushaltsplan erfolgen müsste.

 

Energienutzungspläne werden vom Freistaat Bayern gefördert. Die Förderung wird als Anteilfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Der Fördersatz beträgt

bis zu 50 Prozent bei kommunalen Gebietskörperschaften.

 


Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt die Erstellung eines Energienutzungsplanes.

 

Vorbehaltlich der Bereitstellung der hierzu notwendigen Finanzmittel ist von der Verwaltung ein Vergabeverfahren zur Auswahl eines geeigneten externen Bearbeiters vorzubereiten und durchzuführen.