Vorlage - VO/12/7669/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg - Ergebnisse staatlicher Planungen für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
22.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Anlagen:              - 2 Übersichtslagepläne mit Schnittdarstellung

 

 

1.                    Beschlusslage; Beauftragung

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 01.07.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen) beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) als Bauherr und Vorhabensträger die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen. Für diesen Abschnitt sollten dabei die Ergebnisse des europaweit ausgelobten Wettbewerbes und der Optimierungsphase zugrunde gelegt werden.

 

r die Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Freistaat Bayern ein Verhandlungsverfahren gemäß VOF mit den beiden Gewinnern der Preisgruppe 1 des Hochwasserschutzwettbewerbes durchgeführt. Der verbliebene Teilnehmer der Preisgruppe 2 hat seine Teilnahme am Verhandlungsverfahren abgesagt.

 

 

Als Ergebnis des Verhandlungsverfahrens wurde vom Freistaat Bayern der Auftrag für die Planungsleistungen an das HWSTeam (Team 02) aus Berlin vergeben. Wesentlicher Inhalt des Auftrags war es zunächst, den Entwurf der Optimierungsphase technisch und gestalterisch weiterzuentwickeln und ihn auf die konkreten Randbedingungen hin zu detaillieren.

 

 

2.                    Vorhandene Situation / Stadtentwicklungsplanung / Bauleitplanung

 

Der Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen) liegt am Südufer der Donau und reicht vom AOK-Gelände bis zur Einfahrt des Westhafens. Das Planungsgebiet liegt weitgehend auf dem Gelände der Bayernhafen GmbH und ist geprägt durch hafentypischen Güterumschlag sowie Gewerbe und Industrie. 

 

Beim Abschnitt Q handelt es sich um die größte überschwemmungsgefährdete Fläche des städtebaulichen Bestandes in Regensburg. Im Falle eines 100-jährlichen Hochwassers sind insbesondere die tieferliegenden Bereiche um den ehemaligen Schlachthof, aber auch südlich der Straubinger Straße bis zur Greflingerstraße sowie der Bereich nördlich und südlich des Auwegs überschwemmungsgefährdet. 

 

Der Regensburg-Plan 2005 (Kapitel 10.8 Stadtosten) enthält für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen) die stadtentwicklungsplanerischen Leitprojekte

·           Hochwasserschutz“,

·           Weiterentwicklung der Freizeit- und Erholungsachse“,

·           Städtebauliche Neuordnung“,

·           Marinaquartier“.

 

Die Ziele „Hochwasserschutz“ und „Weiterentwicklung der Freizeit- und Erholungsachse“ sind entsprechend auch im Flussraumkonzept 2010 (FRK) enthalten.

Beide Leitprojekte können im Zuge der jetzt geplanten HWS-Maßnahmen konkretisiert werden (siehe dazu im Einzelnen Pkt. 4.).

 

Die Konkretisierung der Ziele „Städtebauliche Neuordnung“ und „Marinaquartier“ wird im Folgenden erläutert:

 

 

2.1              Städtebauliche Neuordnung / Marinaquartier

 

Bereits am 02.12.2003 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen die Planungsziele und das Entwicklungskonzept für das Schlachthofareal „Marina Quartier“ beschlossen. Daraus sollte ein städtebaulicher Rahmenplan weiter entwickelt und die dafür notwendigen Fachgutachten in Auftrag gegeben werden.

Wesentliche Ideen des Entwicklungskonzeptes waren die namensgebende Errichtung einer Sportbootmarina und die Neugestaltung der Donau-Uferzone.

 

Am 17.09.2008 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen  die Verwaltung beauftragt, durch ein EU-weites Vergabeverfahren einen Investor zur städtebaulichen Entwicklung des Areals „Marina Quartier“ zu suchen.

Als Ergebnis der europaweiten Ausschreibung wurde ein Investor gefunden, der mit den Architekten ASTOC-Architekts & Planners (Köln) die städtebauliche Entwicklung dieses Areals übernommen und zunächst ein Rahmenkonzept als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes erarbeitet hat.

 

 

2.2              BPl-Nr. 133 Schlachthofareal / Marinaquartier 

 

Am 05.05.2011 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 „Schlachthofareal / Marinaquartier“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ( § 3 Abs. 1 BauGB) hat in der Zeit vom 23.05.2011 10.06.2011 stattgefunden; derzeit befindet sich das Bebauungskonzept in der Vorbereitung für die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) dabei ist die sog. „Außenmarina“ nicht mehr im Umgriff des B-Planentwurfes enthalten!

 

r die Umsetzung des Bebauungsplans ist  die Fertigstellung des Hochwasserschutzes im Abschnitt Q Voraussetzung, da ansonsten - wasserrechtlich bedingt - ein Retentionsraumausgleich für die gemäß B-Plan vorgesehenen Auffüllungen und Gebäude durchgeführt werden  müsste.

Insofern besteht aus stadtentwicklungs-/bauleitplanerischen Gründen inhaltliche und zeitliche Dringlichkeitr die Planung und Realisierung des Hochwasserschutzes im Abschnitt Q!

 

 

2.3              Außenmarina

 

Östlich der Nibelungenbrücke am südlichen Donauufer soll ein Hafen für Freizeitboote mit Mantelnutzung entstehen. Diese Außenmarina ist nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Verfahrens zum Hochwasserschutz.

Die Außenmarina  gehört konzeptionell zur städtebaulichen Entwicklung des gesamten Schlachthofareals. Sie ist jedoch nicht Inhalt des B-Planverfahrens; vielmehr muss für die Außenmarina ein eigenständiges wasserrechtliches Verfahren durchgeführt werden.

Aufgrund des räumlich-konzeptionellen Zusammenhangs der Projekte Hochwasserschutz im Abschnitt Q und der Außenmarina wäre eine parallele Planung allerdings sinnvoll. Vom zeitlichen Ablauf her (Verhandlungen mit möglichen Investoren) ist allerdings eine Entkoppelung notwendig..

 

 

 

3.               Gleis- und Straßenverlegung

 

In Zusammenarbeit mit der Bayernhafen GmbH konnten die Gleis- und Wegeverbindungen im Bereich zwischen AOK-Gelände und Futtermittelmischwerk neu geordnet werden. Das bisher vorhandene Gleis entlang der Donaulände wird aufgelassen bzw. südlich der Gebäude Donaulände 20/20a neu trassiert. Dadurch können die Weichen im Bereich des IT-Speichers nach Osten verlegt und somit das Ausziehgleis im Bereich des AOK-Geländes bis unter die Nibelungenbrücke verkürzt werden.

 

Die Donaulände zwischen Babostraße und Linzer Straße wird aufgelassen und eine neue Wegebeziehung zwischen Donaulände 20/20a und den Gleistrassen geschaffen.

 

Die Gleis- und Straßenverlegung waren Voraussetzung um die Hochwasserschutztrasse gegenüber dem Wettbewerbsergebnis aus der Optimierungsphase abzuändern. Die Trassenänderung wurde aus folgenden Gründen erforderlich:

 

·           Abweichend vom Wettbewerbsergebnis und der Optimierungsphase sind die Gebäude Donaulände 20 und 20a aus denkmalpflegerischen und privatrechtlichen Gründen zu erhalten. Nur durch die Umlegung der Gleisanlagen wird es ermöglicht, diese Gebäude vor Hochwasser zu schützen  und gleichzeitig die Erschließung der Gebäude von Süden sicherzustellen

 

·           Im Bereich des IT-Speichers kann die Wettbewerbstrasse aus Platzgründen (Abstand Privatgrundstück Gleistrasse zu gering) nicht umgesetzt werden

 

Darüber hinaus bietet die neue Hochwasserschutztrasse mit der dadurch erforderlichen Gleisverlegung folgende Vorteile:

 

·           cken im stationären Schutz werden minimiert
 

·           Infrastrukturanlagen des Wirtschaftsbetriebes Bayernhafen werden vor Hochwasser geschützt
 

·           Städtebaulich attraktiveres Umfeld im Bereich der geplanten Außenmarina

 

 

4.               Hochwasserschutzplanungen für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen)

 

4.1              Hochwasserschutzelemente

 

Die Trasse des Hochwasserschutzes für den Abschnitt Q  beginnt im Westen an der Grundstücksgrenze zwischen AOK-Gelände und Villa-Park an der Uferstraße und endet im Osten an der Einfahrt zum Westhafen. Der Hochwasserschutz erfolgt dabei größtenteils durch eine Mauer. Im Bereich von Straßen und Gleisquerungen werden mobile Lückenschlüsse vorgesehen. Im Bereich des Futtermittelwerkes schließt die Hochwasserschutzmauer an das bestehende Hochufer an. Das restliche Hafengebiet ist bereits durch Auffüllungen vor einem 100jährlichen Hochwasser geschützt.

 

 

Abschnitt AOK-Gelände Nibelungenbrücke Babostraße:

Die vorhandene Grundstücksmauer der AOK wird abgebrochen und an gleicher Stelle eine neue Hochwasserschutzmauer mit einer Höhe von ca. 1,30 m errichtet. Die geplante Ein- bzw. Ausfahrt zur Schifffahrtslände wird mittels mobiler Elemente gesichert. Ab dem Widerlager der Nibelungenbrücke bis zur Babostraße wird der Hochwasserschutz über eine Mauer nördlich der Gleistrasse entlang des IT-Speichers sichergestellt.

 

Abschnitt Babostraße Futtermittelwerk:

Aufgrund der beabsichtigten Verlegung der Gleistrassen konnten in diesem Bereich die Hochwasserschutztrasse und die Wegebeziehungen (siehe auch Nr. 3.2) gegenüber dem Hochwasserschutzwettbewerb neu geplant werden. Der Hochwasserschutz verläuft als Mauer an der Grundstücksgrenze der Bestandsgebäude Donaulände 20/20a. Ob die südlich davon gelegenen Grundstücke aufgefüllt werden und somit eine Hochufersituation entstehen kann, ergeben die weiteren Planungen. Die Erschließung dieser Grundstücke erfolgt über die zwischen den Grundstücken und den Hafengleisen neu verlegte Donaulände.

 

Die Querungen der Hochwasserschutztrasse durch die Babostraße und die Linzer Straße werden mittels mobiler Elemente gesichert.

 

 

 

Bereich Futtermittelmischwerk:

Ab der Donaulände/Budapester Straße führt eine Hochwasserschutzmauer nördlich entlang dem Futtermittelmischwerk bis zum ab der Linzer Straße Richtung Osten bestehenden Hochufer. Ein- und Ausfahrten zum Futtermittelmischwerk werden mittels mobiler Elemente gesichert.

 

 

Zum derzeitigen Planungsstand ist nicht von einer umfangreichen Untergrundabdichtung auszugehen, da das zu schützende Gebiet zwar groß ist, jedoch nur geringfügig unter HW100 liegt. Genauere Angaben können jedoch erst nach Durchführung der weiteren Planungsschritte gemacht werden.

 

 

4.2                            Städtebaulich-landschaftsgestalterische und verkehrliche Aspekte

 

·           Die Donaulände zwischen Königlicher Villa und künftiger Außenmarina soll städtebaulich-landschaftsgestalterisch und funktional als öffentlich zugänglicher und nutzbarer Flussuferbereich mit Schifffahrts-/Freizeit-/Erholungsnutzung entwickelt und neugestaltet werden.

Die bereits seit längerem in Planung befindliche gestalterische Aufwertung des Donauufers im Bereich Eiserne Brücke/Donaumarkt wird damit nach Osten bis zur geplanten Außenmarina fortgesetzt.

Die Freiflächen zwischen HWS-Mauer und Kaimauer werden im Sinne der bereits bewährten gestalterischen Grundsätze und Materialien neugestaltet und aufgewertet.

 

·           Die sog. Außenmarina mit ihren funktionalen und gestalterischen Erfordernissen wird konzeptionell integriert; die Planung für das Marinabecken selbst ist jedoch nicht Bestandteil der HWS-Planung.

 

·           Der Uferabschnitt östlich der Umschlaganlage an der Linzer Straße bis zur Schwabelweiser Eisenbahnbrücke ist naturschutzfachlich bedeutsam; hier wird eine „naturnahe“ Umgestaltung und ökologische Aufwertung angestrebt.

 

·           In der Radwegnetz-Konzeption für den inneren Stadtosten ist eine RW-Route zwischen der Bruderwöhrdstrasse / Babostrasse und der Schwabelweiser Eisenbahnbrücke enthalten, die möglichst unabhängig von den Erschließungsstraßen im Westhafen geführt werden soll.

Die jetzt geplanten HWS-Maßnahmen böten die Möglichkeit, diese RW-Trasse zu realisieren.

 

 

5.              Weiteres Vorgehen; Kostentragung

 

Im Sinne der im Jahre 2000 begonnenenOffenen Planung Hochwasserschutz Regensburg“ wird in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern bei allen staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen die Beschlussfassung der Stadt Regensburg aufgeteilt in einen Kenntnisnahmebeschluss und einen wasserrechtlichen Einleitungsbeschluss. Dazwischen werden die Planungen den Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Freistaates Bayern und der Stadt Regensburg vorgestellt.

 

Im Anschluss an den Kenntnisnahmebeschluss wird zeitnah für den Abschnitt Q  eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden geprüft und soweit als möglich in die Bauentwurfsunterlagen eingearbeitet. Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden die ergänzten Bauentwurfsunterlagen dem Ausschuss erneut vorgelegt.

 

Nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens und nach gefasstem Maßnahmenbeschluss kann der Baubeginn für den Abschnitt Q voraussichtlich 2014 erfolgen.

 

Als Vorhabensträger für den Hochwasserschutz beteiligt der Freistaat Bayern die Stadt Regensburg an den anfallenden Kosten. Die Kosten für die Planungsarbeiten werden gemäß Vereinbarung vom 11.04.2005 im Verltnis 50/50 geteilt. Für die bauliche Umsetzung des Bauabschnittes Q wird eine eigene Bau- und Unterhaltsvereinbarung abgeschlossen.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.                  Die Ergebnisse der Hochwasserschutzplanungen (Vorentwurf) des Freistaates Bayern für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen) gemeinsam mit dem Freistaat Bayern eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sind anschließend so weit als möglich im Bauentwurf zu berücksichtigen. Vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die ergänzte Hochwasserschutzplanung dem Ausschuss erneut vorzulegen.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 120417 RQ Vorentwurf Kenntnisnahmevorlage (3596 KB)