Vorlage - VO/12/7696/61  

 
 
Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes "Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee
- Kenntnisnahme des Bebauungsplanvorentwurfes
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
22.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

 

1.      Ausgangssituation, Anlass

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 28.04.2009 für das Gebiet nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee, beiderseits des Autobahnanschlusses Galgenbergstraße an die Autobahn A3, die Einleitung des Verfahrens zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee gemäß § 2 Abs. 1 beschlossen. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses lag noch kein Bebauungsplanvorentwurf vor und es wurden lediglich die entsprechenden Planungsziele beschlossen.

 

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem SSV Jahn 2000 Regensburg als Hauptmietergig die Rahmenbedingungen für ein Fußballstadion zu entwickeln und das Bebauungsplanverfahren auf der Basis vereinbarter Rahmen- und Nutzungsbedingungen fortzuführen. Am 28.07.2011 hat der Stadtrat beschlossen, die Realisierung des Stadionprojekts am Standort Franz-Josef-Strauß-Allee/BAB Universität in Angriff zu nehmen.

 

2.      Planungsziele / Nutzungskonzept / Erschließung

 

Flächennutzungsplan:

Der gültige Flächennutzungsplan sieht nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee beiderseits der Galgenbergstraße Verkehrsflächen zur Unterbringung einer Park+Ride-Anlage vor. Der östliche Anschlussbereich ist derzeit noch als Grünfläche mit einem Teilbereich für Erwerbsgärtnerei dargestellt. Der Bebauungsplan für das Fußballstadion ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesem Grund wird gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Bereich der Grünflächen in ein Sondergebiet Fußballstadion geändert. Die aktuelle Darstellung der Park+Ride-Anlage beiderseits der Galgenbergstraße bleibt von der Änderung des Flächennutzungsplanes unberührt, da diese Darstellung den Zielen der Planung entspricht. Auf diesen Flächen sollen die für das Stadion erforderlichen Parkplätze untergebracht werden. Falls in Zukunft weitere Stellplätze für eine P+R Anlage benötigt werden, könnten diese ggf. über Parkdecks auf ebendiesen Flächen gesichert werden.

 

Bebauungsplan:

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Fußballstadions mit den dazugehörigen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Stellplätze, Gastronomie, Aufenthaltsbereiche, Zugänge) geschaffen werden. Für die Ermittlung des hierfür notwendigen Flächenbedarfes wurde ein Fassungsvermögen von ca. 15.000 Zuschauern zugrunde gelegt.

 

Der von der Autobahndirektion angestrebte Ausbau der Autobahn A3 mit entsprechenden Lärmschutzeinrichtungen wurde in der nun vorliegenden Vorentwurfsplanung bereits berücksichtigt und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend angepasst. Aufgrund der fehlenden detaillierten Projektplanung ist eine genauere Ausgestaltung des Stadions mit Höhenangaben usw. zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der vorliegende Vorentwurf basiert auf Annahmen aufgrund vergleichbarer Stadien (Ingolstadt) und müssen in der Projektumsetzung weiter konkretisiert werden.

 

Stadionprojekt:

Das Fußballstadion und auch die notwendigen Stellplätze (ca. 2100 Stellplätzer PKW sowie mind. 25 Busparkplätze) sind auf dem geplanten Areal darstellbar (siehe schematische Gliederung des Gesamtareals M 1/5000 im beiliegenden Plan). Mit dem o. g. Bebauungsplan soll  Baurecht für ein Fußballstadion mit den hierzu erforderlichen Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden. Der Bebauungsplanvorentwurf lässt angemessene Spielräume für die genaue Ausgestaltung der vorgesehenen Flächen im Zusammenhang mit der Projektplanung.

 

Landesplanerische Beurteilung/Raumordnungsverfahren:

Das geplante Sondergebiet Fußballstadion wurde anhand eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) geprüft und entspricht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Eine möglichst attraktive und leistungsfähige ÖPNV-Anbindung ist in Kooperation mit dem künftigen Projektbetreiber zu gewährleisten.

 

Entwässerung:

r die kanaltechnische Anbindung der beiden früher geplanten P+R Flächen an der Autobahnanschlussstelle Klinikum/Universität sind bereits die Voraussetzungen vorhanden. Eine Entwässerung des östlichen Baufeldes kann nach den Ermittlungen des Tiefbauamtes voraussichtlich mittels Querung der Autobahn parallel zur Autobahnbrücke Unterislinger Weg erfolgen.

Das im Planungsgebiet vorhandene Regenrückhaltebecken r die Straßenentwässerung der Franz-Josef-Strauß-Allee muss bei der Realisierung der Planung aufgegeben werden. r die zukünftige Ableitung des Niederschlagswasser der Franz-Josef-Strauß-Allee über ein Kanalsystem wird derzeit ein Konzept erarbeitet.

 

Verkehrserschließung:

Ein externes Verkehrsplanungsbüro hat bereits im Rahmen der Standortentscheidung ein Verkehrskonzept entwickelt, das eine relativ reibungslose Abwicklung der Besucherströme ermöglicht. Das Konzept wurde hinsichtlich der Mitnutzung von 1000 Stellplätzen auf dem Universitätsgelände überarbeitet und gewährleistet auch die Abwicklung eines Spitzenereignisses (ausverkauftes Stadion), während der allgemeine Verkehr noch nicht abgeklungen ist (worst-case-Betrachtung).

 

Das geplante Fußballstadion liegt unmittelbar an der Anschlussstelle Universität/Klinikum der A3. Bereits im Verkehrsentwicklungsplan ist an dieser Stelle eine größere Parkierungsanlage angedacht. Innerhalb des Bebauungsplangebietes sind entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan beiderseits der Galgenbergstraße Flächen für Stellplatzanlagen mit einem Fassungsvermögen von ca. 2.100 Pkw vorgesehen. Neben dieser direkten Anbindung für Gäste, die den Standort unmittelbar mit dem Kfz erreichen können, ist vorgesehen, Shuttlebusse vom Bahnhof einzusetzen. Im Weiteren kann das Gelände zukünftig mit dem öffentlichen Nahverkehr, dem Rad oder zu Fuß aus dem Stadtgebiet erreicht werden. Unmittelbar am Stadion (östlicher Teilbereich) sind Stellplatzkontingente für etwa 25 Fanbusse sowie ca. 580 VIP- und Behindertenparkplätze vorgesehen.

 

Schalltechnische Rahmenbedingungen:

Die Verwaltung hat im Jahr 2008 ebenfalls im Rahmen der Standortentscheidung ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die zu erwartenden Schallemissionen bei einem Fußballspiel in einem voll besetzten Stadion zu berechnen und zu beurteilen. Im Ergebnis sind am Standort Oberisling bei Beachtung einiger weniger schallreduzierender Maßnahmen Fußballspiele zu allen denkbaren Anstoßzeiten ohne schwerwiegende Einschränkungen möglich. Von der Nutzung des Stadions für sehr lärmintensive Veranstaltungen (z. B. Rockkonzerte) nach 22.00 Uhr wird dagegen abgeraten.

 

 

3.      Weiteres Vorgehen

 

·         Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 wird parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

·         Als nächster Verfahrensschritt wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für beide Verfahren durchgeführt.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.             Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt den Bebauungsplanvorentwurf vom 22.05.2012, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zur Kenntnis.

 

2.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

3.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

 


 

Anlagen:

Bebauungsplanvorentwurf Stand 22.05.2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 __BP 165 Plan__ (2092 KB)    
Anlage 2 2 BP 165 Entwicklungskonzept (646 KB)