Vorlage - VO/12/7697/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen zur Ortsstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
22.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Bericht der Verwaltung:

 

Anlage: 2 Lagepläne

 

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen stehen im Rahmen der städtischen Verkehrserschließung allen Verkehrsarten zur Benutzung offen.

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen bzw. Straßenteilflächen zur Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zur Ortstraße erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straße wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführte Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

 

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge//km

Humboldtstraße

(Verlängerung)

Anlage 1

Ende der Humboldtstraße“

In Verlängerung des Flurstück mit der FlNr. 194/6, Gem. Oberisling

0,010

Humboldtstraße /

Quartiersplatz

Anlage 1

Humboldtstraße

Grundstück mit der Flurnummer 2844/32, Gem. Regensburg

0,011

Humboldtstraße

(Verbreiterung)

Anlage 2

Humboldtstraße

Grundstück mit der Flurnummer 2844/79, Gem. Regensburg

0,004

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 u. 2)  schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

 

Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (770 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (770 KB)