Sachverhalt:
1. Anlass
Die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG (REWAG AG) hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss zum 31.12.2011, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie den Lagebericht aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18.04.2012 vorgelegt worden. In dieser Sitzung hat der Jahresabschlussprüfer über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet. Dem Jahresabschluss wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Er ist sodann der Hauptversammlung der REWAG AG vorzulegen, die über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu beschließen hat. Für die Aktionärin Stadtwerke Regensburg GmbH handelt in der Hauptversammlung der Hauptgeschäftsführer der Stadtwerke Regensburg GmbH.
2. Lagebericht
Der Lagebericht des Unternehmens liegt als Anlage 1 bei. Darin wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und über Risiken der künftigen Entwicklung berichtet.
Die REWAG AG ist unverändert als persönlich haftende Gesellschafterin und als Geschäftsführerin der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & CO KG (REWAG KG) tätig.
3. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der REWAG AG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang liegt als Anlage 2 bei.
Im Geschäftsjahr 2011 hat sich ein Jahresüberschuss von 67 TEUR ergeben (Vorjahr 39 TEUR).
Die Bilanzsumme zum 31.12.2011 beträgt 7.272 TEUR.
Anlagen: Anlage 1: Lagebericht Anlage 2: Jahresabschluss der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
Der Ausschuss beschließt:
1. Vom Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG wird Kenntnis genommen. 2. Es besteht Einverständnis damit, dass der Geschäftsführer der Stadtwerke Regensburg GmbH in der Hauptversammlung wie folgt votiert: 2.1 Der Bilanzgewinn in Höhe von 702.570,92 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2.2 Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG wird für das Geschäftsjahr 2011 die Entlastung erteilt.
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