Sachverhalt:
Der Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 für das Ev. Krankenhaus wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung am 14.07.2011 behandelt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2011 den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 für das Ev. Krankenhaus behandelt.
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss des Ev. Krankenhauses mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Dem Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 in der Sitzung vom 15.03.2012 zur Kenntnis gebracht.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Jahresabschluss 2010 des Ev. Krankenhauses wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.
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