Vorlage - VO/12/7756/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Feststellung des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2010 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
11.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung am 14.07.2011 behandelt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2011 den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift behandelt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss des Ev. Alten- und Pflegeheims Johannesstift mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Dem Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 in der Sitzung vom 15.03.2012 zur Kenntnis gebracht.

 

 

 

 

 

 

Bilanzsumme

10.958.650,00

Summe der Erträge lt. GuV-Rechung

4.747.313,00

(-) Summe der Aufwendungen lt. GuV

5.464.422,00

Jahresfehlbetrag lt.GuV

717.109,00

 

 

auf neue Rechnung vorzutragen

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2010 des Ev. Alten- und Pflegeheims Johannesstift wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.