Sachverhalt:
Der Rechenschaftsbericht der Stiftungsverwaltung zu den Ergebnissen der Jahresrechnung 2010 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung wurde vom Stiftungsausschuss in der Sitzung am 14.07.2011 behandelt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2011 den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010 behandelt.
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung wurde dem Stadtrat empfohlen, die Jahresrechnung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung mit den nachfolgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Dem Stiftungsausschuss wurde der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2010 in der Sitzung vom 15.03.2012 zur Kenntnis gebracht.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Jahresrechnung 2010 der von der Stadt Regensburg verwalteten Ev. Wohltätigkeitsstiftung wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG festgestellt und die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 i.V.m. Art. 28 Abs. 3 BayStG beschlossen.
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