Vorlage - VO/12/7762/32  

 
 
Betreff: Änderung der Taxitarifordnung für die Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Schörnig
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
21.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Taxi Funk Vermittlung Regensburg e.G. der Zusammenschluss eines Großteils der Regensburger Taxiunternehmer hat mit Schreiben vom 12.09.2011 eine Änderung der Taxitarifordnung mit dem Ziel einer Erhöhung der Taxitarife beantragt.

 

Begründet wurde der Antrag mit den gestiegenen Betriebskosten, insbesondere mit dem Anstieg der Treibstoffkosten sowie mit den weiter gestiegenen gewerbespezifischen Kosten seit der letzten Erhöhung der Taxitarife im Jahre 2007. Insbesondere der starke Anstieg der Kraftstoffpreise der letzten Jahre setzt dem Taxigewerbe zu. Der Preis für Dieselkraftstoff ist alleine von 2010 auf 2011 um 15,6 % gestiegen.

 

Die beantragte Anhebung des Taxitarifes beträgt beim Grundpreis 13,3 % und beim Fahrpreis für den Kilometer 9,4 %.

Im Zeitraum ab März 2007 sind dem gegenüber die Preise beim Regensburger Verkehrsverbund um 10 % gestiegen.

Der Index für die Verbraucherpreise insgesamt ist im selben Zeitraum um 10,2 % (Basisjahr 2005), für den Verkehr um 17 % gestiegen.

 

Die Beförderungsentgelte ändern sich wie folgt:

 

(1)              Der Grundpreis wird von 2,60 € auf 3,00 € erhöht.

 

(2)              Die Anfahrt in Tarifzone II ab Stadtgrenze (Tarifstufe 2) je Kilometer wird von 1,45 € auf 1,60 € erhöht.

 

(3)              Die Zielfahrt in Tarifzone I und Tarifzone II (Tarifstufe 2) je Kilometer wird von 1,45 € auf 1,60 € erhöht.

 

(4)              Die Zielfahrt aus der Tarifzone II in die Tarifzone I sowie die Rückfahrt derselben Fahrtgäste von Zielen in der Tarifzone II zu den Zielen in Richtung Tarifzone I

 

in Tarifzone II

 

Tarifstufe 1                                          je 30 Sek. (bisher 36 Sek.)      0,20 €

(für solche Fahrten ist kein km-Preis vorgegeben)

 

ab Stadtgrenze (in Tarifzone I)

 

Tarifstufe 2                                          je km 1,60 € (bisher 1,45 €).

 

(5)              Bei Rückfahrt aus der Tarifzone II ab Verlassen der Anfahrtstrecke in der Tarifzone II (Tarifstufe 2) erhöht sich der Kilometerpreis von 1,45 € auf 1,60 €.

 

(6)              Der Wartezeitpreis beträgt während der Ausführung des Beförderungsauftrages sowie bei verkehrsbedingter Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit von 13,8 km/h 0,20 € je 30 Sek. (bisher 0,20 € je 36 Sek.). Der Wartezeitpreis pro Stunde erhöht sich somit von 20 € auf 24 €.

 

(7)              Der Mindestfahrpreis erhöht sich von 2,80 € auf 3,20 €.

 

(8)              Wartezeiten bis zu fünf Minuten dürfen bei Störungen des Fahrpreisanzeigers nicht berechnet werden. Übersteigt die Wartezeit fünf Minuten, so sind für die gesamte Wartezeit 0,20 € pro 30 Sek. (bisher 0,20 € pro 36 Sek.) zu berechnen.

 

Die Verwaltung hat bei verschiedenen bayerischen Städten Erhebungen zu den Taxitarifen durchgeführt und das Ergebnis in der Anlage 1 zusammengeführt.

Mit dem neuen Tarif bewegen sich die Fahrpreise in Regensburg beim Grundpreis im Spitzenbereich, bei dem Tarif für den gefahrenen Kilometer im oberen Drittel der Gegenüberstellung. Es ist jedoch anzumerken, dass die letzten Tariferhöhungen in den Vergleichskommunen zum Teil bereits mehrere Jahre zurückliegen.

 

Nach Meinung der Verwaltung ist die Änderung der Taxitarifordnung notwendig und angemessen. Neu eingeführt wurde ein Zuschlag von pauschal 3 Euro ab dem fünften Fahrgast wenn ein Großraumtaxi zum Einsatz kommt. Im Gegenzug kam man überein, dass bei den Zuschlägen für Gepäck ein pauschaler Zuschlag von 3  Euro erst bei größeren Teilen erhoben wird. Übliche Koffergrößen werden nach der neuen Version der Taxitarifordnung unentgeltlich befördert. Ebenso bleibt die Beförderung von Kinderwägen, Rollstühlen und Gehhilfen generell frei.

 

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer hat die Tariferhöhung befürwortet. Auch von den anderen angehörten Stellen wurden keine Einwände erhoben.

 


Der Ausschuss empfiehlt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat eine Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte für den Verkehr für Taxen (Taxitarifordnung). Der Entwurf der Änderungsverordnung vom 14.05.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat der Stadt Regensburg beschließt die Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) lt. beigefügtem Verordnungsentwurf vom 14.05.2012, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsverordnung zur Taxitarifordnung (91 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 (68 KB)