Vorlage - VO/12/7765/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Stadtamhof am 28.03.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Anfragen der Bürgerinnen und Bürger

 

1.1 Anliegerparkplätze

    Fragesteller: Hr. Cerull

 

Die Parkplatzsituation in Stadtamhof werde durch viele Feste und sonstige Aktivitäten erschwert. Auch durch die Sanierungen des Andreasstadels und der Kirchenmusikschule etc. habe sich die Nachfrage nach Stellplätzen in den letzten Jahren erhöht. Die Anzahl der Anliegerparkplätze hingegen sei seit Einführung des Anwohnerparksystems nur zwei Mal geringfügig erhöht worden. Tagsüber würden die ausgewiesenen Plätze, zumindest im östlichen Teil von Stadtamhof, ausreichen; ab 17.00 Uhr würden die Parkmöglichkeiten knapp. Durch die Insellage gebe es kaum Ausweichmöglichkeiten für die Anwohner. Um den Anwohnern ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen, solle eine Regelung wie beispielsweise in München eingeführt werden. Ferner müsse konsequenter, besonders in den Abendstunden, kontrolliert werden, um Anwohnern die Möglichkeit zu geben, insbesondere nach Feierabend einen freien Stellplatz zu finden. Die Kontrollen dürften nicht nur den Interessen der Geschäfte und Wirte dienen.

 

Stellungnahme:

 

r die Bewohner von Stadtamhof sind ca. 330 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Den Berechtigten stehen 145 Parkplätze zur Verfügung. Das Verhältnis zwischen dem Angebot an Parkplätzen und Nachfragern ist ausgewogen. Bei einem Überangebot an Bewohnerparkplätzen stehen zu viele Parkplätze leer, die Akzeptanz der Regelungen bei den Unberechtigten sinkt und führt damit zu einer höheren Missachtungsquote.

Sollte sich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage verschlechtern, ist statt der vorgeschlagenen Regelung (Münchner Beispiel) angedacht, den Bewohnern weitere Parkplätze ganztags zur Verfügung zu stellen. Für die Bewohner Stadtamhofs steht außerdem für die überwiegende Zeit des Jahres mit dem Dultplatz ein sehr großes Angebot an Parkplätzen in fußufiger Entfernung zur Verfügung.

Um massive Umsatzeinbußen abzuwenden, benötigen die Geschäftsleute in Stadtamhof ab Geschäftsöffnung freie Parkplätze, die zu diesen Zeiten nicht mehr von Bewohnern belegt sein dürfen.

Der Stadtteil wird vom städtischen Verkehrsüberwachungsdienst im Rahmen der personellen Möglichkeiten gut betreut; der Schwerpunkt liegt dabei auf der  Straße Stadtamhof.

 

 

1.2 Freisitze Gaststätten

   Fragesteller: Hr. Cerull

 

Am Nordende der Steinernen Brücke Brückenbasar befinde sich eine große Anzahl von Freisitzen. Diese würden gerne angenommen und eine Bereicherung für Stadtamhof darstellen. Nicht hinnehmbar seien allerdings die Freisitze am Abgang der Steinernen Brücke zur Wassergasse. Der betreffende Durchgang weise eine Breite von ca. 3,3 Metern auf. Durch die Belegung des Durchgangs mit Freisitzen verbleibe nur noch eine Restbreite von ca. 1 Meter, der insbesondere das Durchkommen mit Kinderwägen erheblich erschwere. Auch das Abstellen von Fahrrädern entlang der Mauer im Bereich der Rampe sorge dafür, dass der Durchgang nicht mehr nutzbar sei. Die Gaststätte verfüge über 50 Plätze innerhalb des Gebäudes und 60 Freisitzen vor der Gaststätte. Es sei für ihn unverständlich, warum hier nochmals die Genehmigung für 6 Freisitze erfolgt sei. Dadurch werde der öffentliche Raum zusätzlich eingeschränkt. Bei der Erteilung von Genehmigungen für Freisitze, insbesondere in der Altstadt, müsse darauf geachtet werden, dass der öffentliche Raum nicht zu stark eingeschränkt wird. 

 

Stellungnahme:

 

Die schmalste Stelle zwischen Freisitz und Mauer beträgt ca. 1,40 Meter. Es erfolgt eine klare Trennung zwischen der Freisitzfläche und der Gehfläche. Bei der genannten Durchgangsbreite können Fußnger wechselseitig aneinander vorbeigehen und auch für Kinderwägen besteht ausreichend Platz. Derzeit sind aufgrund der Baustelle Steinerne Brücke Behelfsstege sowie eine Baustelleneinrichtung an der westlichen Ecke des Anwesens vorhanden. Dort beträgt die Durchgangsbreite ca. 1 Meter. In diesem Bereich befindet sich aktuell eine Engstelle. Es werden jedoch laufend Kontrollen durchgeführt, um ein Überschreiten der Freisitzflächen zu verhindern. Gleichwohl werden bei einer Neuvergabe der widerruflichen Genehmigungen die Argumente des Fragestellers einbezogen werden.

 

 

1.3 Busterminal in Stadtamhof

   Fragesteller: Hr. Cerull

 

Das Terminal werde sehr gut angenommen. Es stünden jedoch nur 8 Sitzplätze, von denen sich keiner im Schatten befinde, für die Wartenden bereit. Größtenteils handle es sich bei den Wartenden um ältere Personen, aber auch um Schulklassen, die zu Fuß unterwegs seien. Er regt an, eine zusätzliche Sitzreihe an der Kanal- bzw. Hochwassermauer entlang zu errichten.

 

Stellungnahme:

 

Zwischenzeitlich sind 24 Sitzplätze am Busterminal vorhanden, die Schaffung weiterer Sitzgelegenheiten ist vorgesehen. An der Kanal- bzw. Hochwassermauer können jedoch keine Sitzplätze geschaffen werden, da sich diese nicht im Eigentum der Stadt befindet.

 

 

2. Autoverkehr am Brückenbasar Gefahr für Kinder; Autos auf Gehwegen im Bereich des „Straßenstummels“

  Fragesteller: Hr. Härtl, Hr. Rohm

 

Im Bereich des Brückenbasars befinden sich drei Gaststätten. Die kleine Piazza werde sehr gerne von Kindern zum Spielen und Laufen benutzt; diese würden zwischen den Gaststätten hin und her laufen. Allerdings würden manche Besucher ihr Auto in unmittelbarer Nähe der Gaststätten parken, obwohl dort keine Parkplätze ausgewiesen sind. Kinder, die das Verkehrsgeschehen nicht einschätzen können, würden immer wieder in Gefahr geraten. Das Zuparken des sog. „Straßenstummels“ stelle nicht das eigentliche Problem dar; vielmehr werde der Gehweg zugeparkt und dadurch den Freisitzbesuchern eine freie Sicht versperrt.

 

Stellungnahme:

 

Im angesprochenen Bereich sind keine Parkplätze ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um ein sehr kurzes Straßenstück Straßenstummel“. Die Hauptstraße in Stadtamhof wird häufig kontrolliert. Der städtische Verkehrsüberwachungsdienst ist präsent und versucht die Gefahren durch verstärkte Kontrollen zu minimieren.

 

 

3. Parkende Fahrzeuge in der Wassergasse

  Fragesteller: Hr. Hermann

 

In der Wassergasse werde die rechte Seite im Bereich der Kurve auch früh morgens von Fahrzeugen zugeparkt. Dies sei nicht hinnehmbar, da Schulkinder Richtung Brückenbasar über die Wassergasse zur Schule gehen müssten und diese das Verkehrsgeschehen nicht erfassen könnten; zudem werde in diesem Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Er bittet um verstärkte Kontrollen.

Stellungnahme:

 

Die Polizei und der städtische Verkehrsüberwachungsdienst werden auf die Parkierung in diesem Bereich achten.

 

 

4. Problematische Parkplatzsituation während der Dultzeit/ DONA; Führung der Linie 12 über Stadtamhof

  Fragesteller: Hr. Rohm

 

Insbesondere zu den Dultzeiten sowie zur DONA stelle sich die Parkplatzsituation problematisch dar. Die Besucher dieser Veranstaltungen würden ihre Fahrzeuge auf den Anwohnerparkplätzen abstellen. Häufige Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung könne er nicht feststellen. Anwohner müssten sich auf die übrigen Parkplätze beschränken und würden ihrerseits Strafzettel erhalten.

Der Fragesteller regt an, die Linie 12 auch über Stadtamhof zu führen, um eine halbstündliche Anbindung des Stadtteils an die Altstadt zu ermöglichen. Die Verbesserung des Angebots würde zu einer größeren Nachfrage führen.

 

Stellungnahme:

 

Da es im Stadtgebiet keine Möglichkeit gibt, die Dult an einen anderen Ort zu verlegen, wird um Verständnis für die auftretenden Probleme gebeten.

Seit Wiederherstellung der Protzenweiherbrücke im Juli 2011 wird die im 60-Minuten-Takt verkehrende Linie 17 wieder dauerhaft über Stadtamhof geführt. Außerdem wird während der Dult oder DONA zusätzlich eine im 20-Minuten-Takt verkehrende Linie vom Hauptbahnhof über Dachauplatz-Unterer Wöhrd-DEZ nach Stadtamhof geführt. Zur DONA wird ein kostenloser Shuttleservice zwischen dem Parkplatz der Donauarena und dem Dultplatz vorgehalten. Als dauerhaftes ÖPNV-Angebot weitere Linien, z.B. die Linie 12, über Stadtamhof zu führen, macht nur dann Sinn, wenn eine zusätzliche Donauquerung vorhanden ist, so dass diese Linien über eine direkte Verbindung zur Altstadt weitergeführt werden können. Durch die Einbindung des Dultplatzes in ein Netz direkt geführter Linien, über die der Dultplatz aus mehreren Stadtbereichen in kurzer Zeit erreichbar ist, könnte die ÖPNV-Erreichbarkeit des Dultplatzes eine attraktive Alternative zum Pkw sein und auch wirksam zur Entlastung des veranstaltungsbezogenen Parkdrucks beitragen. Ein Busangebot für Stadtamhof ohne eine Ersatzbrücke hieße hingegen, dass die Fahrzeiten zwischen Altstadt und Dultplatz unattraktiv lang bleiben. Außerdem müssten Fahrgäste, die von der Altstadt an den Stadtrand oder in die Umlandgemeinden möchten, durch den zusätzlichen Umweg über Stadtamhof weitere Fahrzeitverlängerungen in Kauf nehmen, die für diese Fahrbeziehung zu einem weiteren Rückgang der Fahrgastzahlen führen würde.

 

 

5. Abgang Oberer Wöhrd Sanierung Zugang

  Fragesteller: Hr. Wendl

 

Der Fragesteller chte hinsichtlich der weiteren Sanierung der Steinernen Brücke wissen, ob der Abgang am Oberen Wöhrd während des 2. Bauabschnitts genutzt werden könne.

 

Stellungnahme:

 

chstes Jahr wird die alte Rampenbrücke zum Oberen Wöhrd im Bereich des 2. Bauabschnittes abgebrochen. Ein Zugang zum Oberen Wöhrd  ist dann nicht mehr möglich. Beabsichtigt ist jedoch, einen Treppenabgang zur Jahninsel zu schaffen.

 

 

6. Alte Brüstungen der Steinernen Brücke auf Jahninsel

  Fragesteller: Hr. Härtl

 

Der Fragesteller möchte wissen, ob das Gerücht stimme, dass die alten Brüstungen der Steinernen Brücke verschollen wegen Hochwassers auf der Jahninsel liegen.

 

Stellungnahme:

 

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

Ergänzend wird angemerkt, dass auf dem Hammerbeschlächt vereinzelt mit Rillen versehene Platten aus feinkörnigem, bräunlichem Granit vorhanden sind, die im 18. Jahrhundert auf der Steinernen Brücke verlegt worden waren. Die Rillen waren erforderlich, um den Pferdefuhrwerken im Anstiegsbereich der Steinernen Brücke einen besseren Tritt auf den glatten Platten zu verschaffen. Reste dieser Platten, die für die Pflasterung des Hammerbeschlächtes verwendet worden waren, sind noch sichtbar.

 

 

7. Zuschüsse für Umfahrung wegen Sperrung der Steinernen Brücke;  Zuschüsse für den Jahn Regensburg

    Fragesteller: Hr. Fuchs

 

Der Fragesteller stellt fest, dass es seiner Meinung nach richtig sei, zusätzlich 600.000 700.000 Euro jährlich für die wegen der Sperrung der Steinernen Brücke notwendigen Umfahrung der Busse auszugegeben. Er könne jedoch nicht nachvollziehen, warum an den Jahn Regensburg 500.000 600.000 Euro jährlich an Zuschüssen gezahlt würden. Es wäre  sinnvoller, diesen Betrag für eine altstadtnähere Ersatzbrücke einzusetzen.

 

Stellungnahme:

 

Der gemeinnützige Bereich des Vereins Fußballjugend wird wie alle Sportvereine entsprechend den Sportförderrichtlinien unterstützt. Die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) im Bereich der 1. und 2. Mannschaft sowie die A-Junioren erhalten keine finanzielle Unterstützung.

 

 

8. Ausbesserung des Pflasterbelags im Bereich des St. Katharinenspitals

  Fragesteller: Hr. Grillmeier

 

Der Fragesteller moniert das schlechte Pflaster vor dem St. Katharinenspital.

 

Stellungnahme:

 

Der vom Fragesteller angesprochene Weg befindet sich im Eigentum der St. Katharinenspitalstiftung und ist nicht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Anregung, den Belag auszubessern, wird an die Verwaltung der St. Katharinenspitalstiftung weitergegeben.


Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.