Sachverhalt:
Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH betreibt am Universitätsklinikum Regensburg seit September 2008 die dreigruppige Krabbelstube Ki-Ku-Kleckse (36 Plätze).
Diese Krabbelstube soll um eine zusätzliche Gruppe erweitert werden (+12 Plätze).
Der Erweiterungsbau wird westlich an die bestehende Krabbelstube angebaut. Die Planung sieht ein rechteckiges, erdgeschossiges Gebäude vor. Die Anbindung an das Bestandsgebäude erfolgt über eine Fuge, die sowohl als Erschließungsflur (mit Garderobenbereich in der nördlichen Nische) als auch – insbesondere im Bereich der Aufweitung – als Bewegungs- und Spielfläche nutzbar ist. Entlang des Spielflurs reihen sich die Räume Schlafen, Sanitär, Gruppennebenraum und Gruppenraum.
Der neue Gruppenraum erhält eine Orientierung nach Süden.
Die Planung des Erweiterungsbaus übernimmt der Freistaat Bayern – Staatliches Bauamt Regensburg.
Die Planungen wurden mit der Regierung der Oberpfalz fachpädagogisch geprüft.
Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich laut Kostenberechnung vom 15. Mai 2012 auf 524 000,00 Euro einschließlich der Erschließungskosten (ohne Erschließung 513 900,00 Euro).
Diese Kosten werden als angemessen und zuwendungsfähig anerkannt.
Der von der Stadt Regensburg zu leistende gesetzliche Baukostenzuschuss beträgt 392 900.00 Euro; hinzu kommt die Ausstattungskostenpauschale in Höhe von 15 000,00 Euro.
Der Zuschuss des Freistaates Bayern beträgt circa 276 700,00 Euro.
Die Mittel sind im „Krabbelstubentopf“ UA 4648/09 enthalten und werden im Investitionsprogramm 2012-2016 ausgegliedert in UA 4648/34. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Erweiterung der Krabbelstube Ki-Ku-Kleckse, Franz-Josef-Strauß-Allee 21, 93053 Regensburg um 12 Betreuungsplätze und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an.
2. Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH erhält Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
3. Die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstr. 29, 90419 Nürnberg erhält ab Inbetriebnahme dieser Gruppe kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
4. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.
Anlagen: 1x Grundrissplan 1x Lageplan
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