Vorlage - VO/12/7817/40  

 
 
Betreff: offene und gebundene Ganztagsschulen
Fortführung des Pauschalbetrags zur Finanzierung des zusätzlichen Sachaufwands


Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Schulen   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
04.07.2012 
Öffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Bericht der Verwaltung

 

 

Mit Beschluss des Schulausschusses vom 07.07.2010 wurde die Einführung einer Pauschale zur Finanzierung des zusätzlichen laufenden Sachaufwands einer offenen oder gebundenen Ganztagsschule in Höhe von 40,00 € je Platz und Schuljahr, zunächst allerdings nur für die Haushaltsjahre 2011 und 2012, genehmigt. Diese Pauschale wird im Verwaltungshaushalt hauptsächlich für Verbrauchsmaterialen (Bastelmaterial, Spiele, Energiekosten für Betreuung außerhalb von Schulhäusern etc.) sowie im Vermögenshaushalt für kleinere Einrichtungsgegenstände (Couch, Spielteppich, Sitzsäcke) verwendet. Die Abrufung dieser Pauschale erfolgt von der Schulleitung oder dem Träger der Betreuung über das Amt für Schulen, wobei jedoch die Bedürfnisse der einzelnen Schulen sehr unterschiedlich sind und somit teilweise an manchen Schulen wenig oder gar nichts angeschafft wird, dafür an anderen Schulen durch Neueinrichtung von Gruppen ein kurzfristig über die Pauschale hinausgehender Bedarf im Rahmen eines Deckungsringes abgedeckt werden kann.

 

Im Schuljahr 2010/2011 wurden insgesamt 1132 Kinder in 56 Gruppen betreut. Bereits im darauffolgenden Schuljahr 11/12 stieg die Zahl der betreuten Kinder auf 1426 in 70 Gruppen. Hierbei entstand im HJ 2011 ein zusätzlicher laufender Sachaufwand für die Finanzierung bereits bestehender Gruppen im Verwaltungshaushalt von ca. 22.000 € und im Vermögenshaushalt von ebenfalls ca. 22.000 €. Somit kann zumindest dieser laufende Bedarf durch die Verwaltung realistisch anhand der Schülerzahlen eingeschätzt werden.

Durch die Neuausstattung zusätzlich neu eingerichteter Gruppen entstanden allerdings nochmals einmalige und teilweise unvorhergesehene Kosten in Höhe von ca. 25.000 € im Verwaltungshaushalt und ca. 11.000 € im Vermögenshaushalt, die durch die Pauschale nur insofern abgedeckt werden konnten, als eventuelle Einsparungen an den einen Schulen durch Nichtabrufung der Pauschale an anderen Schulen zur Deckung von ungeplanten Kosten verwendet werden konnten. Insbesondere mussten die Voraussetzungen für die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften bei der Ausgabe von Mittagessen geschaffen werden. Über die Pauschale hinausgehende Kosten wurden durch Einsparungen bei anderen Baumaßnahmen oder Einrichtungen finanziert.

 

Im kommenden Schuljahr 2012/13 werden voraussichtlich bereits ca. 1700 Kinder in 80 Gruppen betreut, Tendenz besonders in der gebundenen Ganztagsbetreuung in den nächsten Jahren steigend auf ca. 2200 Kinder in 90 Gruppen im HJ 2013 mit ca. 45.000 € Kosteneinsatz. Um den sich daraus ergebenden Kostenanstieg im Griff zu behalten und zudem die Gleichbehandlung aller Regensburger Schulen zu gewährleisten, sieht das Amt für Schulen die Beibehaltung der bisherigen Kostenpauschale von 40,00 € je Haushaltsjahr und Platz als geeignetes Mittel zur Kosteneindämmung und zur weiteren Haushaltsplanung an. Über die Pauschale hinausgehende Kosten für die Einrichtung neu gegründeter Gruppen werden, soweit diese bei der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre bereits bekannt sind, zusätzlich bei der Kämmerei angemeldet.


Der Schulausschuss beschließt:

 

Zur Finanzierung des durch die Führung einer offenen oder gebundenen Ganztagschule zusätzlich entstehenden laufenden Sachaufwands werden den Schulen 40,00 € je Platz und Schuljahr zur Verfügung gestellt. Diese Regelung gilt für die folgenden Haushaltsjahre vorbehaltlich einer neuen Beschlussfassung.


 

Anlagen: