Vorlage - VO/12/7818/40  

 
 
Betreff: Inklusion im neuen Schuljahr 2011/2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Schulen   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
04.07.2012 
Öffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

Bericht der Verwaltung

 

Die Verwaltung wurde vom Schulausschuss in seiner Sitzung vom 17.04.2012 beauftragt, darüber zu berichten, wie viele behinderte Schülerinnen und Schüler im soeben begonnenen Schuljahr Regelschulen in der Stadt Regensburg besuchen, wie viele Anträge von Eltern auf Unterrichtung in Regelschulen aus welchen Gründen abgelehnt wurden, wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Schulbegleiter gestellt und genehmigt wurden und welche Kosten hierfür und für die bisher notwendigen Maßnahmen (z.B. Baumaßnahmen, materielle Ausstattung der Schulen, Transportkosten) bei der Stadt Regensburg verblieben sind und nicht vom Bezirk oder Freistaat übernommen wurden.

 

Allgemeine Vorbemerkung zur Begrifflichkeit „behindert“:

Der Begriff „behindert“ ist schwer definierbar. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass aus einer vorliegenden Behinderung stets ein individueller Förderbedarf erwächst, der im Bereich Sprache, Lernen, Verhalten, Sehen, Hören oder anderweitiger Körperbehinderung liegen kann. Teilweise liegt auch ein mehrfacher Förderbedarf bei Mehrfachbehinderung vor. Diesbezüglich ermittelt das Staatliche Schulamt keine Zahlen, da z. B. die betroffenen Kinder regelmäßig getestet werden und sich so die Zahlen auch ständig ändern.

 

Konkrete Zahlen liegen uns lediglich für die Grundschule Konrad als einzige Schule im Stadtgebiet mit dem Schulprofil Inklusion vor.

 

Anschließend der Fragenkatalog aus dem Beschluss mit den entsprechenden Antworten:

 

Wie viele behinderte Schülerinnen und Schüler besuchen Regelschulen in Regensburg?

 

Die Grundschule Konrad setzt ab dem Schuljahr 2011/2012 das Schulprofil INKLUSION um.

Insgesamt 11 Inklusionsschülerinnen und -schüler besuchen die Grundschule Konrad, davon 3 Kinder die 3. Klasse und 8 Kinder die 1. Klasse.

 

Es sind 8 Mädchen und 3 Jungen, davon 8 Kinder aus dem Landkreis Regensburg und 3 Kinder aus der Stadt Regensburg.

 

Andere Regelschulen im Stadtbereich werden von Inklusionskindern nicht besucht.

 

 

Wie viele Anträge auf Unterrichtung in Regelschulen wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?

 

Nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes wurden keine Anträge abgelehnt. Nach Auffassung des Staatlichen Schulamtes sollten jedoch während eines laufenden Schuljahres aus pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen keine Zuweisungen erfolgen.

 

 

Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für Schulbegleiter oder Schulwegbegleiter wurden gestellt und genehmigt und welche Kosten sind entstanden?

 

r die 8 Kinder in der Tandemklasse wird durch die Regierung der Oberpfalz eine schulische Pflegekraft beschäftigt. Schulbegleiter(innen) werden nicht in Anspruch genommen. Zuständig für die Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung, die nicht den seelischen und emotionalen Bereich betreffen, ist der Bezirk Oberpfalz. Die Stadt Regensburg (Amt für Jugend und Familie) trägt die Kosten für derzeit 12 Schulbegleiter(innen) r Kinder mit seelischer Behinderung.

Anträge auf Schulwegbegleiter wurden bei der Stadt Regensburg nicht gestellt.

 

 

Welche zusätzlichen Kosten z. B. für Baumaßnahmen, Ausstattung, Transport sind der Stadt Regensburg entstanden und nicht ersetzt worden?

 

Bisher fallen nur zusätzliche Kosten für den Transport der Schülerinnen und Schüler an. Diese Kosten übernahm bisher der Bezirk Oberpfalz (Kinder der Bischof-Wittmann-Schule). Da die Inklusionskinder jetzt entsprechend der Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung als Grundschulkinder gelten, muss der Sachaufwandsträger die Wegekosten übernehmen. Soweit es sich um Kinder handelt, die nicht im Bereich der Stadt Regensburg gemeldet sind, ist die Kommune des Wohnortes erstattungspflichtig.

 

2 der 3 Regensburger Kinder wohnen nahe dem Schulgelände und werden von ihren Eltern zur Schule gebracht. Für das dritte Kind fallen voraussichtlich Transportkosten von rund 1400 hrlich an (abhängig von der Anzahl der Transporte).

 

Zusätzliche Kosten im Sinne der Inklusion fallen nach der Vorgabe des Freistaates Bayern nicht an. Andernfalls würde das Konnexitätsprinzip greifen. Nach Auffassung des Freistaates Bayern ist bei der Umsetzung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung aber das Konnexitätsprinzip nicht betroffen. Die Kommunen teilen diese Auffassung jedoch in keinster Weise und sehen den Freistaat in der Pflicht, sich finanziell stärker zu beteiligen.

 

Entsprechend dieser Auffassung hat der Freistaat Bayern den Gastschulbeitrag für Inklusionskinder dem Gastschulbeitrag von Grundschulkindern (1325 €) gleichgestellt.

 

Zum Vergleich: Der spitz abgerechnete Gastschulbeitrag für SFZ-Kinder im Bereich der Stadt Regensburg beträgt derzeit 1703,31 €. Spitz bedeutet, dass jährlich die erstattungsfähigen Aufwendungen an den Sonderförderzentren gesammelt und aufaddiert werden um den Gastschulbeitrag zu ermitteln. In Jahren hoher Aufwendungen seitens des Sachaufwandsträgers kann der Gastschulbeitrag auch relativ hoch liegen. Er kann also erheblich schwanken, liegt aber fast immer deutlich über dem Gastschulbeitrag der Grundschulkinder.

 

Die Stadt Regensburg kann daher für Inklusionskinder nur Sachaufwand in Höhe der Regelleistungen für Grundschulkinder leisten. Das Budget wurde deshalb auch nicht erhöht.

 

rderungen durch den Freistaat Bayern für Baumaßnahmen im Zuge der Inklusion sind dem Amt für Schulen nicht bekannt.

 

Es laufen viele Initiativen aus den Kommunen, der Eltern- und Lehrerschaft, insbesondere auch durch den Bayerischen Städtetag, den Freistaat Bayern zur Anerkennung des Konnexitätsprinzips zu bringen.

 


 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Anlagen: