Vorlage - VO/12/7819/40  

 
 
Betreff: Änderung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in städtischer Trägerschaft an den öffentlichen Grundschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Schulen   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
04.07.2012 
Öffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
24.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Bericht der Verwaltung

 

Die Stadt Regensburg bietet seit 1991 Mittagsbetreuung an öffentlichen Grundschulen an.

r den Besuch der Mittagsbetreuung hat die Stadt Regensburg eine Satzung über die Benutzung der Einrichtung sowie eine über die Erhebung von Benutzungsgebühren erlassen. Es wird eine Gebühr für die Betreuung je nach der Länge der Betreuungsdauer und ein entsprechendes Spielgeld zur Finanzierung des Gruppenbedarfes erhoben.

Beide Satzungen wurden zuletzt mit Wirkung vom 30. Juli 2009 geändert. Eine völlige Kostendeckung durch die Einnahme von Gebühren und Spielgeld ist nicht erreichbar, der Deckungsgrad liegt bei rund 55 %.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seiner Prüfung der Jahresrechnung 2010 unter anderem den Unterabschnitt 2111 Grundschulen Mittagsbetreuung geprüft und folgendes beanstandet:

Im Haushaltsplan 2010 (und auch in den Haushaltsplänen 2011 und 2012) ist eine sog. Zweckbindung vorgegeben, die besagt, dass das eingenommene Spielgeld nur in der exakten Höhe der Einnahmen als Gruppenbedarf wieder ausgegeben werden darf. Hierfür müssen bereits bei der Einnahme die Mittagsbetreuungsgebühr und das Spielgeld getrennt erhoben werden. In der Praxis werden den Eltern allerdings die Mittagsbetreuungsgebühr und das Spielgeld in einem Betrag in Rechnung gestellt und abgebucht. Ein Splitting von Gebühr und Spielgeld erfolgt bei der Einnahme nicht, da dies aus kassenprogrammtechnischen Gründen nicht möglich ist. Gleichzeitig ist es oft so, dass das Spielgeld, das als Vorschuss an die Betreuerinnen der Mittagsbetreuung weitergegeben wird, nicht zum exakten Anteil ausgegeben wird und teilweise Kleinstbeträge an das Amt für Schulen zurückgegeben werden, die dann als Spielgeldeinnahme wieder verbucht werden müssen. In anderen Fällen reicht das durch die Gruppenstärke errechnete Spielgeld für eine bestimmte Anschaffung ohnehin nicht aus und muss über das Spielgeld hinaus vom Amtr Schulen finanziert werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzung dahingehend zu ändern, dass in Zukunft kein Spielgeld mehr erhoben wird, sondern vielmehr der individuelle Gruppenbedarf im Einzelnen festgestellt und im Rahmen der vorhandenen Ausgabemittel übernommen wird. Das bisherige Spielgeld wird in die Mittagsbetreuungsgebühr integriert, eine Zweckbindung des Spielgeldes entfällt somit. An der Höhe des Betrages, der von den Eltern erhoben wird, ändert sich somit nichts. Zur Verwaltungsvereinfachung verwenden wir zukünftig eine Pauschale für den Gruppenbedarf von monatlich 60,00 € bei Gruppen bis 14.00 Uhr

und monatlich 150,00 € bei Gruppen bis 17.00 Uhr.

 

Anlagen:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen

 


 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat, der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen (Mittagsbetreuung an Schulen – Gebührensatzung – MaSGS) laut beigefügtem Entwurf vom 5.6.2012, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in städtischer Trägerschaft an den öffentlichen Grundschulen (2) (7 KB)