Sachverhalt:
Die Anwesen Unterislinger Weg 32, 34, 53, 53a und 53b sind derzeit noch nicht an das Netz der öffentlichen Abwasserentsorgung angeschlossen. Derzeit erfolgt die Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen, die jedoch nach den wasserrechtlichen Bestimmungen nachzurüsten oder an das öffentliche Netz anzuschließen sind. Voraussetzung für den Betrieb von Kleinkläranlagen ist eine geeignete Vorflut bzw. die Möglichkeit zur Versickerung. Da im vorliegenden Fall aufgrund geologischer sowie hydrologischer Verhältnisse Kleinkläranlagen nicht sinnvoll betrieben werden können, wird von den Anwesen am Unterislinger Weg das Schmutzwasser zukünftig in das öffentliche Abwassernetz eingeleitet.
Des Weiteren ist ein Anschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 165 „Fußballstadion ‚Franz-Josef-Strauß-Allee‘“ an die öffentliche Abwasserentsorgung vorgesehen. Dieser Anschluss soll mittels einer Querung (Rohrvortrieb) im Bereich BAB A 3 / Unterislinger Weg erfolgen. Die Fläche östlich des Autobahnzubringers (im Bereich des Bebauungsplans Nr. 165) wird über diesen Mischwasserkanal entwässert; die Fläche westlich davon über einen bereits bestehenden Kanal. Die Abwassermenge aus der o.g. Fläche teilt sich auf in Schmutzwasser vom Stadion, gedrosselte Oberflächenwässer aus dem Stadion und den (Stell- und/oder Park-)Flächen sowie gedrosselte Oberflächenwässer aus der Straßenentwässerung der BAB A 3 (bis zum 6-streifigen Ausbau der BAB A 3).
Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten ausgeführt. Der 1. Bauabschnitt sieht die Querung der BAB A 3 sowie den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz vor. Der 2. Bauabschnitt umfasst die Erschließung der Anwesen am Unterislinger Weg.
Zeitlicher Ablauf der Gesamtmaßnahme:
Der 1. Bauabschnitt ist im Jahr 2012, der 2. Bauabschnitt im Jahr 2013 zur Ausführung vorgesehen.
Umfang der Maßnahme:
1. Bauabschnitt: 47 m Kanalneubau Rohrvortrieb DN 400 63 m Kanalneubau offene Bauweise DN 400 3 Stk. Neubau von Einstiegschächten
2. Bauabschnitt: 81 m Kanalneubau Rohrvortrieb DN 400 / DN 300 170 m Kanalneubau offene Bauweise DN 400 43 m Kanalneubau offene Bauweise DN 300 6 Stk. Neubau von Einstiegschächten 15 m Herstellen von Hausanschlüssen DN 150
Kosten der Maßnahme:
Baukosten 1. Bauabschnitt 170.000 € Baukosten 2. Bauabschnitt 330.000 € Planungs- und Baunebenkosten 1./2. BA 50.000 € Gesamtsumme: 550.000 €
Finanzierung:
Im gültigen Investitionsprogramm 2011 bis 2015 ist die Maßnahme mit Gesamtmittel i.H.v. 550.000 € insb. in den Jahren 2013 und 2014 eingestellt. Im Rahmen der Fortschreibung (Entwurf Investitionsprogramm 2012 bis 2016 einschl. Nachtragshaushaltsplan 2012) ist beabsichtigt, wegen des umfangreichen Bauprogramms 2013, einen Teil der Maßnahme auf das Jahr 2012 vorzuziehen.
Die Mittel sollen zukünftig wie folgt aufgeteilt werden: bis einschl. 2011 i.H.v. 50.000 € 2012 in Höhe von 150.000 € 2013 in Höhe von 350.000 € Summe: 550.000 €
Für die neu erschlossenen Grundstücke, d.s. die Anwesen Unterislinger Weg 32, 34, 53, 53a und 53b sowie das Stadion einschl. Nebenflächen fallen Entwässerungsbeiträge nach der städt. Entwässerungsabgabensatzung (EAS) an.
Verrechnung der Investitionskosten mit der Abwasserabgabe:
Nach den Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) besteht bei einem Anschluss vorhandener Einleitungen an eine Abwasserbehandlungsanlage die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Zuführungsanlage mit der Abwasserabgabe zu verrechnen. Die Verrechnung wird beantragt. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Mischwasserkanäle im Bereich der Bundesautobahn BAB A 3 (1. Bauabschnitt) sowie für die Erschließung der Anwesen am Unterislinger Weg (2. Bauabschnitt) sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel herzustellen.
Anlagen:
Beschlusslageplan unmaßstäblich
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