Vorlage - VO/12/7856/55  

 
 
Betreff: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
11.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:             

 

 

Freizeithilfen sind außerschulische und außerberufliche Veranstaltungen, die dem Bedürfnis Jugendlicher nach Entspannung, Erholung, Bildung und nach schöpferischer Tätigkeit und Entfaltung Rechnung tragen und das Erleben einer Gemeinschaft ermöglichen. Die Anregung und Förderung von internationalen Jugendbegegnungen ist nach § 11 SGB VIII eine Aufgabe der Jugendhilfe.

 

Internationale Begegnungen sollen

-          Kontakte mit Menschen anderer Kultur, anderer Sprache und anderer Lebensverhältnisse ermöglichen,

-          einen Erlebnisbezug zum erlernten Wissen schaffen und damit Bildungs- und Lernprozesse auslösen,

-          demokratische Verhaltensweisen im Zusammenleben mit ausländischen Jugendlichen einüben,

-          zur Überprüfung der eigenen Grundhaltung und Grundwerte im Vergleich mit der Situation in anderen Ländern anregen,

-          zum Abbau von Vorurteilen beitragen,

-          Einsichten in die Notwendigkeit internationaler Gemeinschaftsaufgaben wecken,

-          Formen bereits erkennbarer internationaler Zusammenarbeit verdeutlichen und das Bewusstsein junger Menschen vertiefen, dass sie mitverantwortlich für eine dauerhafte Friedensordnung sind.

 

Die Stadt Regensburg fördert Jugendbegegnungen, die nach internationalem Charakter ausgerichtet sind, im Rahmen der städtischen Richtlinien bis zur Höhe der jeweils im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel. Für das Jahr 2012 stehen im Haushalt 8.000 Euro zur Verfügung.

 

Die Richtlinien für internationale Jugendbegegnungen wurden mit Stadtratsbeschluss vom 30.11.2011 modifiziert, dabei wurden die Förderpauschalen zum 01.01.2012 angehoben.

 

Punkt 4.2.2 der Richtlinie lautet wie folgt:

 

 

Die Stadt Regensburg gewährt für die in Ziffer 3.2. genannten internationalen Jugendbegegnungen, nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel, folgende Zuschüsse:

·         für die Jugendbegegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften von 
8  Euro je Tag und Teilnehmer (einschließlich Betreuer)

·         für sonstige internationale Jugendbegegnungen von 6 Euro je Tag und Teilnehmer (einschließlich Betreuer)

·     bei einem Gegenbesuch der Partnergruppe in Regensburg zu den Kosten des Programms von 4 Euro  je Tag und Teilnehmer der Partnergruppe (einschließlich  Betreuer), höchstens jedoch bis zu 50 % der ungedeckten Kosten. Für jeweils bis zu 6 Teilnehmer wird ein Betreuer gefördert.

 

Nach den dem Amt für kommunale Jugendarbeite bis heute vorliegenden Anträge für internationale Jugendbegegnungen reichen die für das Jahr 2012 zur Verfügung stehen Haushaltsmittel nicht aus.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, weitere notwendige Mittel in Höhe von 5.000 Euro im Rahmen des Nachtragshaushalts zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat die Erhöhung der Mittel um 5.000 Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 2012.

 

Anlagen: