Vorlage - VO/12/7868/51  

 
 
Betreff: Jugendsozialarbeit an Grundschulen;
2. Fortschreibung des mittelfristigen Ausbauplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
11.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

Sachverhalt:             

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 24.02.2011 nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 23.02.2011 - wurde die Verwaltung beauftragt, die Jugendsozialarbeit an den Regensburger Grundschulen nach Maßgabe eines mit dem Staatl. Schulamt für die Stadt und den Land­kreis Regensburg abgestimmten mittelfristigen Ausbauplans zu verfolgen. In der Folge nutzte das Amt für Jugend und Familie umfänglich das einschlägige Förderprogramms des Freistaats zur Jugendsozialarbeit an Schulen wie auch die Sondermittel des Bundes, die im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes für „Schulsozialarbeit“ zur Verfügung ge­stellt wurden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass aktuell bereits an 11 von insgesamt 16 Grund­schulen in der Stadt Regensburg Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) eingerichtet werden konnte, zwei davon werden in Trägerschaft der Evangelischen Jugendsozialarbeit (EJSA) betreut). Der Ausbau von Jugendsozialarbeit an Grundschulen kam demnach erheb­lich rascher voran, als es der ursprüngliche Ausbauplan vorsah: Alle bis zum Abschluss des Schuljahres 2011/2012 zur Beantragung vorgesehenen Schulen sind bereits heute realisiert.

Die Jugendsozialarbeiterinnen an den Grundschulen Prüfening, Burgweinting, St. Wolfgang, Konrad und nigswiesen haben bis 31.12.2013 befristete Arbeitsverträge, weil dann die Förderung durch die Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket endet. Es ist jedoch zu erwarten, dass dann wieder eine Regelförderung durch das Land Bayern möglich wird. Jede Vollzeitstelle wird dann durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozial­ordnung, Familie und Frauen (StMAS) in einer Höhe von 16 360 Euro jährlich gefördert. Um für die genannten fünf Grundschulen eine Aufnahme in das Bayerische Förderprogramm zu erreichen - es werden nur neue Stellen gefördert - wurde rechtzeitig bei der Regierung der Oberpfalz ein vorzeitiger Maßnahmebeginn erwirkt.

An folgenden fünf Grundschulen sind aktuell noch keine Jugendsozialarbeiterinnen und Jugend­sozialarbeiter eingesetzt: Kreuzschule, Schwabelweis, Gerhardinger, Keilberg und
St. Nikola (Reinhausen). r die drei erstgenannten Schulen wurde bei der Regierung der Oberpfalz eine Förderung beantragt.

Bezüglich der Gerhardinger-Grundschule erhielten wir inzwischen eine Absage, weil das Kriterium eines überproportionalen Migrantenanteils dort nicht erfüllt sei.

r Keilberg und St. Nikola wurden noch keine Anträge gestellt, wobei zumindest für die Grund­schule Keilberg eine Förderzusage sehr unwahrscheinlich ist. Die Grundschule St. Nikolarde zumindest das Förderkriterium des Anteils der Kinder mit Migrationshintergrund (muss größer als 20% sein) erfüllen.

 

Ergänzend ist zu informieren, dass für das Berufliche Schulzentrum Matthäus Runtinger (Städt. Berufsschule 3 und Städt. Berufsfachschule für Büroberufe) aufgrund extrem hoher Fallzahlen eine zweite Stelle dringend erforderlich scheint und entsprechend die Aufnahme einer weiteren Stelle im Rahmen des bayerischen Förderprogramms beantragt wurde.

 

Die Erfahrungen mit Jugendsozialarbeit an Grundschulen seit 2010 zeigen deutlich auf, dass zielgemäß Problemverläufe in der Entwicklung von Kindern frühzeitig erkannt werden und diesen besonders mit intensiver Elternarbeit und ambulanter Betreuung der Schülerinnen und Schüler wirkungsvoll begegnet werden kann. Durch die sozialpädagogische Kompetenz­erweiterung des professionellen Schulteams werden auch bei Lehrkräften Ressourcen zu­gunsten einer Fokussierung auf die originäre Unterrichtstätigkeit frei. Im Kalenderjahr 2011 konnte an den vier Grundschulen, an denen Sozialpädagoginnen des Amtes für Jugend und Familie eingesetzt waren, in 203 überwiegend sehr aufwändigen Einzelfällen geholfen werden davon in 128 Fällen bei Familien mit Migrationshintergrund. Bei komplexeren Problem­lagen erwies sich die strukturelle Verzahnung und Zusammenarbeit mit dem Sozial­dagogischen Fachdienst (SPFD) des Amtes als unbedingt geboten und im Interesse der betroffenen Familien als sehr zielführend.

Jugendsozialarbeit an Grundschulen leistet einen erheblichen und äerst wirksamen Beitrag zum Schutz von Kindern. Durch die tägliche Präsenz vor Ort und die kontinuierlichen Kontakte zu fast allen Lehrkräften entsteht ein Schutznetz, das durch frühzeitiges Inter­venieren der Fachkräfte das Auseinanderbrechen von Familien verhindert, einen wichtigen Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit leistet und nicht zuletzt auch als ausgesprochen wirtschaft­lich zu bewerten ist.

Ziel sollte es deshalb sein, an jeder Grundschule in der Stadt Regensburg Jugendsozial­arbeit zu installieren. Dabei werden die Schulen besetzt, die im Rahmen eines staatlichen Förderprogramms bezuschusst werden.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin die Jugendsozialarbeit an den Regensburger Grundschulen entsprechend der am 17.09.2009 vorgelegten „Konzeption der Jugendsozial­arbeit an Grundschulen“ zu realisieren. Der mit Beschluss des Stadtrates vom 24.02.2011 modifizierte Ausbauplan wird nach Maßgabe des Sachverhaltsberichts fortgeschrieben.