Sachverhalt:
Das Sozialpädagogische Zentrum St. Leonhardi-Verein e.V., St. Leonhardsgasse 3, 93047 Regensburg betreibt in der Gerbergasse 2 - 4 eine Kinderbetreuungseinrichtung für 75 Kinder.
Zwei Gruppen werden als Kindergartengruppen und eine Gruppe als altersgemischte Gruppe geführt.
Durch frei werden der Wohnung im ersten Obergeschoss ist es möglich, die Einrichtung um eine weitere Kindergartengruppe mit 25 Plätzen zu erweitern. Die Stadt Regensburg begrüßt die Erweiterung dieser Einrichtung, da durch die Schließung des Evangelischen Kindergartens Marienstift im Altstadtbereich ein Bedarf an Kindergartenplätzen gegeben ist.
Die Planung des Umbaus und der Erweiterung erfolgt durch das Architekturbüro Kiendl in Saal/Donau. Die Planungen wurden mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt.
Die Kosten des Bauvorhabens belaufen sich gemäß der Kostenschätzung vom 15. Juni 2012 auf 360 000,00 Euro. Das Amt für Hochbau- und Gebäudeservice der Stadt Regensburg erklärt die Kosten für angemessen.
Der von der Stadt Regensburg zu leistende gesetzliche Baukostenzuschuss beträgt rund 190 000,00 Euro, der freiwillige Baukostenzuschuss beträgt 31 900,00 Euro und als freiwilliger Möblierungskostenzuschuss werden 40 000,00 Euro anerkannt (davon 20 % = 8 000,00 Euro).
Der städtische Zuschuss insgesamt beträgt 230 800,00 Euro.
Die Stadt Regensburg kann von der Regierung der Oberpfalz einen Zuschuss von rund 66 000,00 Euro erwarten.
Die Mittel sind bei der Haushaltsstelle 1.4648.98801 in den Jahren 2012/2013 enthalten.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Erweiterung des Kindergartens St. Leonhard, Gerbergasse 2 - 4, 93047 Regensburg um eine Gruppe mit 25 Plätzen und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an. 2. Das Sozialpädagogische Zentrum St. Leonhard erhält Investitionskostenförderung nach FAG. 3. Das Sozialpädagogische Zentrum St. Leonhard erhält ab Inbetriebnahme dieser Gruppe kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG). 4. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.
Anlagen: 1x Lageplan 1x Grundrissplan
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