Vorlage - VO/12/7885/52  

 
 
Betreff: Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe und eines eingruppigen Kindergartens der BMW-Strolche e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
11.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
24.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Die Elterninitiative BMW-Strolche Regensburg e.V. betreibt auf dem Gelände des BMW Werkes Regensburg, Herbert-Quandt-Allee, seit 2003 eine zweigruppige Kinderbetreuungseinrichtung.

 

Eine Gruppe wird als Krabbelgruppe und eine Gruppe als altersgemischte Gruppe von 1-6 Jahren betrieben.

 

Die Einrichtung ist in einem Container untergebracht und das Gelände wird für eine Werkserweiterung benötigt.

 

Mit Schreiben vom 8. Mai 2012 hat das BMW Werk Regensburg erhöhten Bedarf angezeigt.

 

Aufgrund der Interessenanmeldungen sowie der Wartelisten zeichnet sich ein Bedarf von zwei Krabbelgruppen (24 Plätze) und einer Kindergartengruppe (25 Plätze) ab.

 

Der Bedarf wurde anerkannt, da die Stadt Regensburg ausdrücklich die Betreuung ansässiger Unternehmen beim Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützt.

 

Die Planung des Neubaus erfolgt durch das Architekturbüro omlor-mehringer.

 

Die Kosten des Bauvorhabens belaufen sich auf 1 677 937,00 Euro und liegen angesichts des großgigen Raumangebotes im wirtschaftlichen Bereich.

 

Da für die bestehende Einrichtung noch keine Baukosteninvestition geleistet wurde ist eine Förderung für die Gesamtmaßnahme möglich.

 

rderung eingruppiger Kindergarten             

             

-          gesetzliche Förderung                                          276 000,00 Euro                           

-          freiwilliger Baukostenzuschuss                            115 776,00 Euro

-          freiwilliger Möblierungskostenzuschuss                8 000,00 Euro

insgesamte Förderung                                          399 776,00 Euro

 

rderung zweigruppige Krabbelstube

 

= rund 523 400,00 Euro

 

Offene zuwendungsfähige Kosten (Anteil Kommune)

 

1 093 138,00 Euro 532 400,00 Euro = 569 738,00 Euro x 50 % = 284 869,00 Euro

 

rderung Krabbelstube insgesamt                            523 400,00 Euro

                                                                                    284 869,00 Euro

                                                                                    30 000,00 Euro Ausstattungspauschale

                                                                                    838 269,00 Euro

 

 

Die Mittel sind im Krabbelstubentopf im UA 4648/09 enthalten und werden im Investitionsprogramm 2012-2016 ausgegliedert in den UA 4648/36.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet den Neubau der Kinderbetreuungseinrichtung BMW-Strolche Regensburg mit zwei Krabbelgruppen (24 Betreuungsplätze) und einer Kindergartengruppe (25 Betreuungsplätze) und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an.

 

2.      Die BMW AG erhält Investitionskostenförderung gemäß den Bestimmungen nach FAG für den Kindergarten und den Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogrammes  „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“.

 

3.      Der Verein BMW-Strolche Regensburg e. V. erhält ab Inbetriebnahme dieser Gruppen kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

4.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 


 

Anlagen:

1x Lageplan

1x Grundrissplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 12-06-20_ENTW-2C_0997_LA_p500 (380 KB)    
Anlage 1 2 12-06-20_ENTW-2C_0997_GR_SC_p100 (407 KB)