Vorlage - VO/12/7891/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für die Stadtbezirke Steinweg-Pfaffenstein, Ober- und Niederwinzer-Kager vom 02.05.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

1. Anfragen der Bürgerinnen und Bürger

 

1.1 Busverbindungen in die Altstadt/ Westen

      Fragesteller: Fr. Reithmeier

 

Die Fragestellerin kritisiert die Busverbindung Richtung Altstadt bzw. Westen und bittet um Verbesserungen.

 

Stellungnahme:

 

Die langen Fahrtwege der Buslinien zwischen Pfaffensteiner Hang und Altstadt bestehen seit Sperrung der Steinernen Brücke für den Busverkehr. Zur ergänzenden Stellungnahme darf auf die Vorlage „Ergänzung der Welterbeverträglichkeitsuntersuchung“ in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 08.05.2012 verwiesen werden.

 

 

1.2 Diverse Anfragen

      Fragesteller: Fr. Dräxlmaier

 

Die Fragestellerin möchte wissen, ob der Parkplatz am Bushäuschen in Niederwinzer geteert werden könne, da sich dieser bei starkem Regen zur Schlammgrube entwickle.

Zudem sei dort in der Nähe zur B 8 ein Baugebiet entstanden. Hier befänden sich städtische Grünflächen. Sie fragt, ob dort zusätzliche Parkplätze errichtet werden könnten.

Die massiven Abholzungen entlang der B 8 hätten zu einer heren Lärmbelastung geführt. Sie bittet daher, dort eine stärkere Bepflanzung vorzunehmen.

Im Bereich der B 8 könne ihres Erachtens wieder ein Tempolimit von 80 km/h eingeführt werden.

Bedingt durch Unfälle auf der A 3 soll das Verkehrsleitsystem bereits auf Höhe der Landkreisgrenze eingerichtet werden, um den Verkehr auf die B 8 auszuleiten und damit das Eindelchaos in der Max-Aschenauer-Straße in Regensburg zu stoppen.

Sie bittet, den Weg von der Kirche zum Leichenhaus zu verbessern bzw. zu pflastern.

Der Weg am Feuerwehrhaus in Richtung des Radeweges an der Donau solle im Winter nicht mehr geräumt werden, um diesen zum Schlittenfahren nutzen zu können.

Sie spricht die Ablagerung von Müllsäcken bei den Flaschencontainern an; dort gebe es große Probleme mit Ratten.

Sie regt an, in Pfaffenstein ein Ortsschild anzubringen.

Die Bewohner Am Pfaffensteiner Hang würden über die Parksituation zur Dultzeit klagen und um Abhilfe bitten.

Bedingt durch starke Frequentierung der Kreuzung am Schelmengraben stelle sich die Frage, ob die Situation durch den Bau eines Kreisverkehrs gelöst bzw. der Verkehr entzerrt werden könne.

Im Ortsteil Kager müsse die Straße entlang des steilsten Stücks ausgedünnt und geteert werden. Die Verstopfung der Abwasserrinnen führe im Winter zu Glatteis.

Durchfahre man den Ortsteil Kager Richtung Wegkreuz auf die Winzerer Höhen, so könne man feststellen, dass die ursprünglich schöne Bepflanzung stark verwildert sei. Sie fragt, ob eine Renaturierung durchgeführt werden kann.

 

Stellungnahme:

 

Bei einem Ortstermin wurde das Grundstück mit der Fl.Nr. 50, Gemarkung Winzer, in Augenschein genommen. Es handelt sich um eine private Fläche der Stadt Regensburg, die vom Liegenschaftsamt verwaltet wird. Derzeit ist das Flurstück mit einer wasserdurch-lässigen Schotterschicht versehen. Diese Oberflächenbefestigung stellt eine ausreichende Beschaffenheit dar, die sich auch bei stärkerem Regen nicht in eine „Schlammgrube“ verwandeln dürfte.

Öffentliche Grünflächen werden nicht überall in öffentliche Parkplätze umgewandelt. Von den Anwohnern kann erwartet werden, dass sie auf ihren Grundstücken Stellplatzflächen für ihre Fahrzeuge herstellen.

 

Die Bundesstraße 8 (B 8) zwischen der Pfaffensteiner Brücke und der Einmündung zur

rnberger Straße (Ortsteil Niederwinzer) liegt in der Baulast der Stadt Regensburg. Ab 

der Einmündung zur Nürnberger Straße liegt die B 8 in der Baulast des Bundes

(Staatliches Bauamt). Nach geltender Rechtslage besteht kein Rechtsanspruch auf eine Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen durch den Baulastträger. Auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen können im Rahmen der vorhandenen Mittel  Zuwendungen für Lärmsanierungsmaßnahmen an vorhandenen Verkehrswegen gewährt werden, wenn bestimmte Immissionsgrenzwerte im Außenbereich vor Wohn- und Aufenthaltsräumen überschritten werden. Derzeit erstellt das Landesamt für Umweltschutz die Lärmkartierung für Regensburg. Die Lärmkarten werden voraussichtlich im September bzw. Oktober 2012 vorliegen. Werden die Grenzwerte überschritten und ist eine entsprechende Betroffenheit gegeben, wird eine Lärmaktionsplanung durchgeführt. Im Rahmen dieser Planungen werden mit den Bürgern verschiedene Möglichkeiten der aktiven und passiven Lärmminderung (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Geschwindigkeitsbegrenzungen etc.) erörtert.

 

Die B 8 ist mit vier Fahrstreifen ausgebaut und verfügt über einen Mittelstreifen. Nach den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung gilt dafür keine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung. Wäre kein Tempolimit angeordnet, würde die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen (130 km/h) gelten. Anfang der 1990er Jahre hat die Stadt in ihrer Eigenschaft als Straßenverkehrsbehörde eine Tempobegrenzung angeordnet. Weitere Klagen der Bewohner Winzers führten dazu, die Tempobegrenzung erneut, auf 80 km/h für Pkws und 60 km/h für Lastkraftwagen, herabzusetzen. Diese Maßnahme veranlasste die Regierung der Oberpfalz dazu, die Stadt Regensburg aufzufordern, die Tempobegrenzung zu ändern. Das Ansinnen wurde damals dem Stadtrat vorgetragen und einstimmig abgelehnt. Daraufhin wies die Regierung der Oberpfalz im Wege des Selbsteintritts das Straßenbauamt an, die Tempobegrenzungsschilder abzunehmen. Bei einem erneuten Gespräch mit der Regierung konnte erreicht werden, dass die totale Beseitigung der temporegelnden Schilder in eine Begrenzung auf 100 km/h geändert wurde. Diese Regelung besteht nach wie vor. Die Stadtverwaltung hat keine Möglichkeit, weitergehende Tempobeschränkungen anzuordnen.

 

Das Anliegen wegen unfallbedingter Ausleitungen des Verkehrs an der BAB-Anschlussstelle Laaber bzw. Nittendorf auf die Bundesstraße B 8 und des damit verbundenen Einfädelchaos auf Höhe der Einmündung Maximilian-Aschenauer-Straße in Regensburg wurde zusammen mit den für das Stadtgebiet und den Landkreis zuständigen Verkehrssachbearbeitern der Polizei, dem Landratsamt Regensburg als Straßenverkehrsbehörde und dem Staatlichen Bauamt als zuständigem Träger der Straßenbaulast überprüft. Nach den Erhebungen der Polizei kommt es äerst selten zu Verkehrsausleitungen an der BAB Nürnberg-Regensburg: 2012 wurde bisher noch nicht ausgeleitet; 2011 ist bei der Polizei eine Ausleitung zu verkehrsarmer Zeit - nachts gegen 4.18 Uhr - verzeichnet; in den davorliegenden Jahren kam es durchschnittlich einmal im Jahr zu einer Ausleitung. Eine dauerhafte Information der Verkehrsteilnehmer zu Beginn des Stadtgebietes, dass von der Ausleitung betroffene LKW die linke Fahrspur benutzen müssen, um zur BAB-Einfahrt Regensburg-Pfaffenstein Fahrtrichtung München und weiter zur

A 3 Fahrtrichtung Passau zu gelangen, ist nicht hilfreich. 2,5 bis 3 km vor der BAB-Einfahrt ist weder der weitere Straßenverlauf der B 8 erfassbar, noch ist ein Abweichen vom Rechtsfahrgebot r langsamere Fahrzeuge, wie LKW, rechtlich zulässig. Es ist jedoch vorgesehen, östlich der Zufahrt Winzer mit einem modifizierten, nichtamtlichen Hinweisschild auf den Über-Kreuz-Verkehr, also dem Wechsel der LKW von der rechten auf die linke Fahrspur und umgekehrt für sonstige Fahrzeuge, aufmerksam zu machen. Es steht dann eine Strecke von ca. 800 Meter zum gefahrlosen Fahrstreifenwechsel zur Verfügung. Weitergehende Maßnahmen sind wegen der rechtlichen Problematik bei der Einhaltung der Verkehrsregeln, der sich LKW-Fahrer aufgrund des Rechtsfahrgebotes aussetzen würden, nicht angebracht.

 

Der Friedhof befindet sich im Besitz der Kirche. Die Stadt Regensburg ist für die Freiflächen, den Unterhalt sowie deren Verkehrssicherung zuständig. Sollte sich bei der nächsten Friedhofsbegehung herausstellen, dass Verkehrssicherungsprobleme bestehen, wird der betreffende Weg gegebenenfalls in ein Wegesanierungsprogramm aufgenommen.

 

Der auf Höhe des Feuerwehrhauses befindliche Zubringerweg führt auf den Donauradweg stadteinwärts und dieser bis zum Radweg Frankenstraße und ermöglicht durch die winterdienstliche Betreuung das Fahrradfahren von Niederwinzer in die Innenstadt. Für die Stadt besteht bei Gemeindestraßen sowie bei öffentlichen und ausgebauten Feld- und Waldwegen eine Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht besteht auch für den Bereich am Feuerwehrhaus entlang zum Spielplatz. Im Winter gilt der Bereich mit seiner Steigung als gefährlich, aber auch als verkehrswichtig. Deshalb wird im Rahmen des Winterdienstes der Abschnitt geräumt und gestreut. Die Freigabe als Rodelstrecke ist nicht möglich.

 

Der gesamte Container-Standplatz wurde verändert, um den Raum für wilde Müllablagerungen einzuschränken. Der dort befindliche Altkleider- sowie die vier Glascontainer stehen bündig in Reihe zum Feuerwehrhaus. Durch die neue Anordnung wurde ein Zwischenraum verschlossen, um Müllablagerungen zu erschweren. Zusätzlich hat die Firma Meindl Verbotshinweise hinsichtlich des Ablagerns von Gelben Säcken auf den Glascontainern angebracht. Links und rechts von den Containern sind durch das Gartenamt Anpflanzungen vorgenommen worden. Die Neuaufstellung eines zusätzlichen Hinweisschildes erfolgt alsbald.

 

Pfaffenstein umfasst kein geschlossenes Gebiet, welches als Stadtteil erkennbar wäre, sondern stellt vielmehr eine Ansammlung von Straßen dar, die nicht zusammenngen und von der A 93 und der B 8 getrennt werden. Es ist im Stadtbild nicht erkennbar, wo Pfaffenstein beginnt bzw. endet. Ein Stadtteilbezeichnungsschild soll den zielsuchenden Verkehrsteilnehmern die Orientierung erleichtern und darf keine Verwirrung stiften.

 

Auch in diesem Jahr wird wieder ein Dultbus eingesetzt, der als kostenloses Angebot PKW-Benutzer anregen soll, nicht im Umfeld der Dult zu parken. Erstmals werden heuer, nach Absprache mit der Bayerischen Landespolizei, nicht nur die traditionell bei jeder Dult stärker überwachten Bereiche auf dem Oberen Wöhrd und in Stadtamhof mit dem Städtischen Verkehrsüberwachungsdienst betreut, sondern im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch die Wohngebiete im Bereich nördlich des Festplatzes bis zum Dreifaltigkeitsberg (Friedhof).

 

Es ist sinnvoll, den überdimensionierten Verkehrsraum der Kreuzung am Schelmengraben an die heutigen Verkehrsverhältnisse anzupassen. Ob der Verkehrsknoten als Kreisel oder Rechts-vor-Links-Regelung auszugestalten ist, muss sowohl unter Berücksichtigung der Verkehrsberuhigung für das Gebiet als auch der abzuwickelnden Fahrbeziehungen ent-schieden werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird erst langfristig erfolgen können.

 

Die Verkehrssicherungspflicht für die Straße in Kager wird durch Ausbesserung vorhandener Schlaglöcher wahrgenommen, die Entwässerung ist sichergestellt. Im Investitionsprogramm ist für die Jahre 2015 und 2016 der Bau der Straße und des neuen Kanals vorgesehen.

 

Die angesprochene Biotopfläche in Kager bei der Auffahrt Richtung Wegkreuz ist als Böschungsbepflanzung vor 40 50 Jahren angelegt worden. Dort hat sich wilder Hopfen ausgebreitet und trägt dazu bei, dass freilaufende Hunde etc. dem Niederwild und anderen Tierarten nicht nachstellen können. Die vorhandene Biotopsstruktur darf nicht stark beeinflusst werden. Größere Abholzungs-, Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen sind momentan nicht angedacht.

 

 

1.3 Veröffentlichung Verkehrsgutachten Parallelbrücken Pfaffenstein; Bepflanzung/

      Begrünung Rabenkellerweg; Parkplatz auf Grundstück

      Fragesteller: Hr. Hanke

 

Im Informationsmagazin für Straßenwesen, Erd- und Tunnelbau sei die Untersuchung zum Verkehrsablauf im Bereich der Pfaffensteiner Brücke in Regensburg mittels Mikrosimulation abgehandelt. Er bittet um Veröffentlichung des Schlussberichts bzw. um Einsichtnahme.

Der Rabenkellerweg führe an seinem Grundstück vorbei und sei halbseitig geteert. Die andere Hälfte sei geschottert bzw. mit Gras überwuchert. Da die Bepflanzung dringender Pflege bedürfe, bittet er um Klärung, wer für diesen Bereich zuständig sei. Zudem sei auf seinem Grundstück ein Stellplatz als Parkplatz ausgewiesen. Er bittet um Erörterung des Sachverhalts.

 

Stellungnahme:

 

Der Fragesteller hat zwischenzeitlich beim Stadtplanungsamt Einsicht in die RWTH-Untersuchung genommen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beschlussfassung am 22.05.2012 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Bezug genommen.

r die Pflege des Grünbereichs sind sowohl das Tiefbauamt als auch das Gartenamt zuständig. In diesem Bereich wird zwei Mal im Jahr gemäht.

Bei einem Ortstermin wurde der angesprochene Stellplatz im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks mit der Fl.Nr. 888, Gemarkung Winzer, in Augenschein genommen und vermessen. Der angelegte Stellplatz befindet sich etwa zur Hälfte auf öffentlich gewidmetem Straßengrund bzw. Straßenbegleitgrün.

 

 

1.4 Diverse Anfragen

    Fragesteller: Hr. Brunnbauer

 

Der Fragesteller möchte wissen, weshalb es in Winzer durch wilde Ablagerungen von Unrat zu massiven Eingriffen in das Landschaftsschutzgebiet kommen konnte und weshalb seit Jahren nicht genehmigte oder falsch deklarierte Bauten auf einem Hofgrundstück und im Landschaftsschutzgebiet entstehen konnten.

Des weiteren weist er darauf hin, dass seit Jahrzehnten ein Betonbau in Flur-Nr. 748 stehen würde, der angeblich als Wasserbecken

zum Bewässern der Felder dienen sollte. Bis heute würde das Wasserbecken nicht bestimmungsgemäß genutzt werden.

An der Grenze Flur-Nr. 832/3 zu Flur-Nr. 748 und dem Flurweg 632 seien heute noch Stahltanks vergraben, die dem gleichen Zweck dienen sollten.

Er möchte wissen, ob die wilde Bebauung und die Ablagerung auf den Hofgrundstücken Flur-

Nr. 708, 710, 712, 715, 769 und 770 genehmigt wurden und wem der als Leitenweg Flur-Nr. 711 gewidmete Weg gehört. Der Weg sei ständig versperrt und als Wanderweg sowie r die Befahrung in andere Grundstücke nicht nutzbar.

Entlang der Auffahrt nach Kager in Richtung Kreisstraße KrR 39 rden auf Flur-Nr. 776 und 786/2 seit vorigem Jahr schätzungsweise 500 bis 1.000 Kubikmeter Aushubmaterial herumliegen. Er fragt, ob das Gebiet nicht mehr zu den Trockenrasenhängen im Landschaftsschutzgebiet zählt und weshalb die massiven Erdauffüllungen auf den Grundstücken Flur-Nr. 832/3, 833 und 834 nicht beseitigt werdenssen.

Um die entbuschten Flächen auf seinem Grundstück freizuhalten, habe er einen Antrag gestellt, ob er einen Hobby-Weinanbau durchführen könne. Man habe ihm mitgeteilt, dass der Wein in Winzer keine ortsübliche Kulturpflanze sei und zudem keine Obst- bzw. Ziergehölze angepflanzt werden dürften.

Von einem Weinbauern habe er in Erfahrung gebracht, dass dieser auf seinem entbuschten Grundstück auf dem dieser vor ca. 2 Jahren einen Weinberg angelegt habe keine Rosen auf der Weinzeile anlegen durfte, da die Rose keine ortsübliche Pflanze sei.

Er bittet darum, ausufernden Auffüllmaßnahmen wie beispielsweise in Kager - entgegen zu wirken. Er möchte wissen, ob bei genehmigten Maßnahmen z. B. Aushub bei Baumaßnahmen ein Nachweis erbracht werden müsse, wohin der Aushub verbracht werde. Er fragt, ob dies im Baurecht verankert sei.

 

Stellungnahme:

 

Auffüllungen im Landschaftsschutzgebiet:

Im Juni 2011 erhielt die Verwaltung erstmals Kenntnis von den nicht genehmigten Auffüllungen im Landschaftsschutzgebiet. Zeitgleich erfolgte ein Bau- bzw. Auffüllungsstop. Die aufgefüllten Flächen wurden im Einzelnen bei verschiedenen Ortsterminen dokumentiert. Mit Bescheid vom 19.07.2011 erging die Verpflichtung, die Auffüllungen zu beseitigen. Der Bescheid enthielt genaue Angaben, innerhalb welcher Frist, auf welchen Flächen, welche Aufllungen, in welchem Ausmaß wieder zu beseitigen sind. Dabei wurden die einzelnen Bereiche mit Flurnummern und Beschrieb der vor Ort vorgefundenen Situation aufgelistet. Die gesamte Maßnahme wurde einer ökologischen Bauleitung zur detaillierten Aufsicht unterstellt. Die Abarbeitung der durch den Bescheid der Stadt festgesetzten Beseitigungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen erfolgte innerhalb des zeitlichen Rahmens, wobei die ökologische Bauleitung jeweils über die einzelnen Bereiche Protokolle erstellte und diese den zuständigen Ämtern zeitnah zuleitete. Während des Rückbaus wurden u. a. auch Aufmaße des Geländes genommen und Suchschlitze zur Feststellung der jeweiligen Aufllhöhe gegraben. Es fand eine Abschlussbegehung statt und der Verwaltung liegt eine Fertigstellungsanzeige vom 22.08.2011 vor. Bei einer Ortseinsicht am 19.04.2012 überzeugte sich das Umwelt- und Rechtsamt erneut davon, dass die einzelnen Flächen ordnungsgemäß, das heißt den Vorgaben des Bescheids entsprechend, wiederhergestellt worden waren. In wenigen Teilbereichen, in denen eine Beseitigung auch aus ökologischen Gründen nicht sinnvoll erschien, bzw. größeren Schaden als die Auffüllung selbst angerichtet hätte, wurde entschieden, die Auffüllungen zu belassen. Dabei handelt es sich um folgende Flächen:

- an der Auffahrt nach Kager: Der süstliche Teil der Auffüllungen wurde belassen, da eine Beseitigung aufgrund der absoluten Hanglage schwierig und mit wesentlich größerem Schaden für das unterhalb liegende Biotop 1027-007 verbunden gewesen wäre.

- auf den Grundstücken Fl.Nr. 832 und 832/3, 833 und 834: Bei den Fl.Nr. 832 und 832/3 handelt es sich um Flächen, die sich aufgrund ihrer Wertigkeit als Zwischenlager für die entfernten Erdmassen eignen. Das Material wurde hier bis zur endgültigen Ausbringung auf dazu geeignete und baurechtlich genehmigte Flächen zwischengelagert und ist mittlerweile entfernt. Nur in kleinen Teilbereichen wurde Erde belassen. Aus fachlicher Sicht konnten die Auffüllungen auf den Flächen 833 und 834 belassen werden. Diese Flächen waren bereits vorher landwirtschaftlich genutzt, aus ökologischer Sicht handelt es sich hierbei um keine schützenswerten Flächen. An den Randbereichen zu den vorhandenen Gehölzen hin wurde rückgebaut. Die ökologische Bauleitung hat mit Datum vom 08.05.2012 bestätigt, dass die ungenehmigten Geländeauffüllungen aus dem Jahr 2011 auf allen betroffenen Flächen komplett bzw. zum größten Teil entfernt und alle ökologisch sensiblen Bereiche bis zum Zustand vor den gegenständlichen Auffüllungen zurückgebaut wurden.

 

Stahltanks auf dem Grundstück Fl.Nr 832/3: 

Sowohl die ökologische Bauleitung als auch der städtische Flussmeister haben den Zustand und Inhalt der vorhandenen Stahltanks überprüft und lediglich Wasser vorgefunden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Abfallrecht wurde entschieden, die Stahltanks im Boden zu belassen, da eine Entfernung mehr Schaden verursacht hätte als ein Belassen, zumal die Tanks im Boden vergraben sind und von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Um eine optische Beeinträchtigung zu vermeiden, wurden die Tanks mit Erde überfüllt. Entgegen dem Anschein handelt es sich hier nicht um belassene Auffüllungen.

 

Abfallablagerungen und nicht genehmigte Bauten:

Die vorgefundenen Ablagerungen im Gelände, soweit sie nicht genehmigt waren, sind beseitigt. Auf dem Hofgrundstück bestehen mehrere bauliche Anlagen oder Gebäudeteile, für die keine Baugenehmigungen erteilt worden sind, bzw. eine planabweichende Bauausführung erfolgt ist. Es wurden mehrere förmliche Baueinstellungen verfügt. Im baurechtlichen Sinne nachbarschützende Vorschriften (z. B. Nichteinhaltung der Abstandsflächen, Nichtein-haltung von brandschutzrechtlichen Vorschriften zu Nachbaranwesen) werden jedoch nicht tangiert. Bei den ungenehmigten Gebäudeteilen handelt es sich teilweise um Formalver-stöße, für die auch im Nachhinein die entsprechenden Baugenehmigungen erteilt werden können.

 

Leitenweg:

Die Fl.Nr. 711 bezeichnet die in Kager befindliche Kapelle St. Michael. Der Leitenweg hat die Fl.Nr. 771 und befindet sich im angesprochenen Bereich im Eigentum der Stadt Regensburg.

 

Erdauffüllungen auf den Grundstücken Fl.Nr. 832/3, 833 und 834:

Auffüllungen sind baugenehmigungspflichtig, sofern sie eine Höhe von 2 Metern und (gleichzeitig) eine Fläche von 500 m² überschreiten. Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Ein Antragsteller hat insofern einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung, wenn die rechtlichen Anforderungen (z. B. naturschutzfachlich) erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn sich die Auffüllungen im Landschaftsschutzgebiet befinden.

 

Entbuschungsmaßnahmen und Weinanbau:

Es lag der Verwaltung eine Anfrage hinsichtlich der Anlage eines hobbymäßig zu betreibenden Weinbergs auf dem Grundstück Fl.Nr. 466 vor. Dabei handelt es sich um eine Fläche, welche zuletzt im Jahr 2011 mit Fördermitteln der Landschaftspflege entbuscht und nach dem für das Gebiet der Winzerer Höhen existierenden Pflegeplan gepflegt worden ist. Es erfolgte hier eine staatliche Förderung zu 70 Prozent. Laut Förderbescheid der Regierung der Oberpfalz vom 28.07.2011 unterliegt die geförderte Fläche einer Zweckbindungsfrist von 10 Jahren entsprechend den Landschaftspflegerichtlinien. Nach Rücksprache mit der zuständigen Förderabteilung der Regierung der Oberpfalz am 12.03.2012 wurde die Aussage getroffen, dass auf der betroffenen Fläche die Anlage eines Weinbergs wegen der Zweckbindung nicht möglich sei.

 

Bereits vorhandene Weinanbauflächen:

Es gibt im Landschaftsschutzgebiet Winzer vereinzelt Weinberge, die jedoch alle-samt nicht auf zuvor durch Landschaftspflegemittel geförderten Flächen liegen. Dort, wo bereits in der Vergangenheit Weinberge angelegt wurden, hat eine naturschutzfachliche Prüfung stattgefunden. Es war hier weder eine verbotene Naturschädigung, noch eine verbotene Beeinträchtigung oder Verunstaltung des Landschaftsbildes festgestellt worden. Außerdem sind keine sonstigen naturschutzfachlich sensiblen oder rechtlich geschützten Flächen betroffen. In Fallgestaltungen, die den bereits bestehenden Weinanbauflächen ähnlich gelagert sind, ist daher u. U. eine Genehmigung möglich. Auch in solchen Fällen wird jedoch geprüft, ob diese Art der Nutzung eine nach naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten sinnvolle Maßnahme darstellt.

 

Das Verbringen des Erdaushubs bei Baumaßnahmen fällt nicht in das Prüfprogramm der Baugenehmigung. Eine diesbezügliche Forderung kann nicht aufgestellt werden, da dazu keine Möglichkeit nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) besteht.

 

 

1.5 Lkw-Verkehr durch das Landschaftsschutzgebiet im Zuge von Auffüllungen

      Fragesteller: Hr. Schoberer, Hr. Brunnbauer 

 

Die Fragesteller führen zu den Auffüllungen an, dass die Zubringerwege durch das Landschaftsschutzgebiet führen würden. Nach ihrer Ansicht hätten der Stadt Regensburg hier durchaus Gestaltungsspielräume bzw. Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden, um die Vielzahl der Lkw-Fahrten durch das Landschaftsschutzgebiet zu verhindern.

 

Stellungnahme:

 

Ist eine Auffüllung genehmigungsfähig bzw. genehmigt, kann der Zufahrtsweg, soweit es sich um einen öffentlichen Weg handelt, nicht eingeschränkt werden.

 

 

1.6 Lärmschutz vor Motorrädern

      Fragesteller: Hr. Weber

 

Der Fragesteller merkt zum Thema Lärmschutz an, dass insbesondere Motorräder mit schätzungsweise bis zu 150 200 km/h durch Winzer rasen würden. Er schlägt vor, im betreffenden Bereich öfter zu blitzen.

 

Stellungnahme:

 

Die Anregung, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, wurde an die Bayerische Landespolizei weitergegeben.

 

 

1.7 Einführung Windelsack

      Fragesteller: unbekannt

 

Der Fragesteller regt an, über die Einführung eines Windelsacks bzw. einer Windeltonne nachzudenken.

 

Stellungnahme:

 

Windeln werden als Restmüll entsorgt. Haushalte, in denen ein erhöhtes Windelaufkommen durch Babys, Kleinkinder oder einen Pflegefall in der Familie entsteht, haben die Möglichkeit eine größere bzw. eine weitere Abfalltonne aufzustellen. Außerdem können Sonderleerungen beantragt werden. Die dabei entstehenden Kosten haben die Antragsteller zu tragen. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, sich an die Stiftungsverwaltung zu wenden, um dort eine Kostenübernahme für zusätzliche Müllsäcke zu beantragen.

 

 

1.8 Lkw-Fahrten Richtung Kager im Bereich des Grillplatzes

      Fragesteller: unbekannt

 

Der Fragesteller führt hinsichtlich der Lkw-Fahrten Richtung Kager an, dass im Bereich des Grillplatzes der Weg sehr stark beschädigt sei. Er möchte wissen, ob hier ein Rückbau erfolge.

 

 

Stellungnahme:

 

Der Weg wurde im Bereich der Fahrspuren aufgeschottert. Ansonsten zeigte sich der öffentliche Feld- und Waldweg bei einer Ortseinsicht grundsätzlich in einem guten und befahrbaren Zustand.

 

 

1.9 Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten in der Nürnberger Straße

      Fragesteller: Hr. Dürrer

 

Der Fragesteller gibt an, dass in der Nürnberger Straße zu schnell gefahren werde. Im Bereich des Feuerwehrgerätehauses rde die angeordnete Geschwindigkeit von 30 km/h deutlich überschritten. Vor allem wegen des dort befindlichen Kinderspielplatzes könnten erhebliche Gefahren für Kinder entstehen. Da im genannten Straßenbereich auf größerer Strecke kein Hinweis auf das Tempolimit vorhanden sei und auf den Spielplatz nur unzureichend aufmerksam gemacht werde, bittet er um eine bessere Ausschilderung sowie um bauliche Maßnahmen (z. B. Pflanztröge, Grüninseln) zur Geschwindigkeitsreduzierung.

 

Stellungnahme:

 

Die beiden Ortsteile werden sehr intensiv durch den Städtischen Verkehrsüberwachungs-dienst betreut. In der Tempo 30-Zone werden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Zudem wurde dort bereits ein Verkehrsdisplay aufgestellt, das den Kraftfahrern die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Die daraus resultierenden Messergebnisse wurden zusammen mit der Anzahl der Fahrzeuge analysiert. Das Geschwindigkeitsverhalten bedarf in diesem Bereich der Beobachtung und wird geahndet. Die Gefahr von schweren Verkehrsunfällen besteht hier nicht. Eine Tempo 30-Zone stellt in erster Linie eine normale Ortsstraße dar, in die nicht ohne weiteres Hindernisse (Grüninseln, Pflanztröge) platziert werden können, die ihrerseits wiederum zu Verkehrsgefahren führen können. Zudem stellen Einbauten in einer Tempo 30-Zone kein wirksames Mittel dar, um die gefahrenen Geschwindigkeiten zu senken.

 

 

1.10 Bus-Wartehäuschen der Linie 13

        Fragesteller: Fr. Lohde

 

Sie regt an, das Bus-Wartehäuschen für die Haltestelle der Linie 13 „Bei der Rinnen“ mit

einem Regenschutz zu versehen.

 

Stellungnahme:

 

Die Regensburger Verkehrsbetriebe (RVB) sind für die Aufstellung von Wartehäuschen innerhalb der Stadt Regensburg zuständig. Sowohl früher durchgeführte Fahrgasterhe-

bungen als auch aktuellere im Mai 2012 haben gezeigt, dass je Werktag zwischen 120 und 140 Fahrste in Richtung Innenstadt zusteigen. Innerhalb des Stadtgebietes sind zahlreiche weitere Haltestellen mit höheren Einsteigerzahlen ohne Witterungsschutz vorhanden. Da diese Haltestellen Vorrang haben, kann dem Wunsch zur Aufstellung einer Wartehalle derzeit nicht entsprochen werden.

 

 

1.11 Lärmschutz für Winzer

        Fragesteller: Hr. Nowak

 

Hinsichtlich des Lärmschutzes für Winzer bittet er, diesen nochmals in eine Prüfung zu nehmen.

 

Stellungnahme:

 

Es wird auf die Stellungnahme zu Frage 1.2 verwiesen.

 

 

 

2. Anträge der Bürgerinnen und Bürger

 

2.1 Antragsteller: Fr. Lohde

 

Die Antragstellerin beantragt, den entlang des Friedhofs befindlichen breiten und unge-nutzten Streifen als Fußngerweg herzurichten.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Stellungnahme:

 

Mit dem Bau der Kleingartenanlage Pfälzer Siedlung und der damaligen Auflassung des Abgrabungsgeländes der Firma Strobl wurde ein Konzept erstellt, eine Fußwegeverbin-

dung zu den Winzerer Höhen zu schaffen. Mit dem Anschluss der Raiffeisenstraße an den Friedhof, wodurch die Möglichkeit besteht, über den jüdischen Friedhofsteil zu den

Winzerer Höhen zu gelangen, wurde diese relativ aufwändige Baumaßnahme nicht weiter verfolgt. Die gewünschte Wegeverbindung ist im Sinne eines öffentlichen Wegenetzes für

Fußnger und/ oder Radfahrer nicht von Bedeutung. Außerdem wäre der Weg aufgrund des Gefälles nicht für jeden uneingeschränkt nutzbar. Aktuell besteht die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten des Friedhofes, von der Raiffeisenstraße zu den Winzerer Höhen zu gelangen.

 

 

2.2 Antragsteller: Hr. Nowak

 

Der Antragsteller bemängelt, dass am Spielturm auf dem Spielplatz in Winzer eine Rutschstange in zu großem Abstand befestigt sei. Dies sei ein Sicherheitsproblem, da sich viele Kinder aufgrund des zu großen Abstandes daran nicht festhalten könnten. Außerdem fordert er ein Aufrüsten bzw. Aufwerten des Spielplatzes, da es in diesem Stadtteil immer mehr Familien mit Kindern gebe.

 

Der Antrag wird mit Mehrheit angenommen.

 

Stellungnahme:

 

Das Heranrücken der Rutschstange wurde wie gewünscht durchgeführt. Die Sanierung der Spielanlage erfolgt im Jahr 2013.

 

 

2.3 Antragsteller: Hr. Schoberer

 

a) Die Stadt Regensburg soll im Bereich Winzerer Höhen und Tremmelhausen (Gemarkung Winzer) keine weiteren Bodenauffüllungen ohne begleitende Winderosionsschutzmaßnahmen und vor Ort-Kontrolle zulassen.

b) Um in diesem Bereich mehr linienhafte Gehölzpflanzen zum Schutz gegen Winderosion, zur Bereicherung Landschaftsbildes, zum Schutz des Grundwassers und zur Verbesserung der ökologischen Funktion ansiedeln zu können, soll die Stadt zusätzliche Grundstücke erwerben.

 

 

Der Antrag zu a) wird angenommen, der Antrag zu b) wird abgelehnt.

 

Stellungnahme:

 

a) Auffüllungen müssen nach der Bayerischen Bauordnung zugelassen werden, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.  

 

 

b) Die Ausführungen des Fragestellers entsprechen den anerkannten Facherkenntnissen. Bei Gehölzpflanzen in der freien Feldflur sind ausreichende Flächenanteile vorzusehen,

    die je nach Ausrichtung der Anpflanzungen jedoch auch den Beschattungseffekt auf Ackerflächen berücksichtigen müssen. Da nur zusammenhängende Anpflanzungen die genschte

    Wirkung erzielen können, wäre ein entsprechender Grunderwerb Voraussetzung. Zwischen dem Höhenrücken zum Donautal und den Hochflächen nach Rehtal besitzt die Stadt Regensburg lediglich Grundstücke im Umfang von etwa 0,5 ha mit zwei bis drei kleinen Flurnummern. Die übrigen Flächen befinden sich in Privatbesitz. Ein zusätzlicher Grunderwerb gestalte sich wegen mangelnder Abgabebereitschaft der Eigentümer sehr schwierig.


Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

 

2.      Zu den Anträgen ergehen folgende Beschlüsse:

 

 

2.1  Dem Wunsch, den entlang des Friedhofs befindlichen breiten und

ungenutzten Streifen als Fußgängerweg herzurichten, wird nicht entsprochen.

 

2.2  Der Empfehlung der Bürgerversammlung, den Spielplatz in Winzer aufzurüsten bzw.

aufzuwerten, wird entsprochen.

 

2.3  Der Antrag, keine Auffüllungen zu genehmigen, wird abgelehnt.